Zitat:
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Zitat von Jovi_Girl
Als freies Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlst du als Selbstständiger auf jeden Fall über 300€. Die private KV ist um einiges günstiger bei besserer Leistung.
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Hey,
in dem Link ist die Rede von:
Es gilt ein ermäßigter Mindestbeitrag von etwa 170 Euro für die Kranken- und 20 Euro für die Pflegeversicherung.
Bei der AOK z.b. :
Entscheidet sich ein Existenzgründer für die AOK-Mitgliedschaft, wird die Beitragshöhe anhand des nachgewiesenen Einkommens berechnet. Dabei gilt eine gesetzlich bestimmte Mindestbemessungsgrundlage von 1.837,50 EUR (in 2006), bzw. für Existenzgründer in der Ich-AG sowie Bezieher des Gründungszuschusses von 1.225 EUR (in 2006). Der Beitragssatz orientiert sich daran, ob der Anspruch auf Krankengeld – unter bestimmten Voraussetzungen möglich – ebenfalls mitversichert werden soll. Bei einer Versicherung mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit liegt der allgemeine AOK-Beitragssatz zu Grunde, anderenfalls werden die Beiträge aus dem ermäßigten AOK-Beitragssatz berechnet. Außerdem ist der zusätzliche Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 % hinzuzurechnen.
Wenn ist mal das Arbeitsentgelt von 1225 EUR nehme und daraus 13,5%, dann bin ich bei knapp 160,- EUR Mindestbeitrag.
Wie ist das eigentlich vom Ablauf? (Eigene Erfahrungen), einfach zur Krankenkasse gehen und ändern?
Wenn Herr T. sich privat versichern möchte, an wen muß er sich wenden?