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12.12.2006, 12:12
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Namenszusatz bei einer GbR
Hallo zusammen,
ich möchte mit einem Partner eine GbR gründen und haben nun eine Frage bezüglich des Namens.
nach meinen Informationen kann es sich bei dem Namen um einen Fantasie Namen handeln, wichtig ist nur das der Name beider Gesellschafter auf dem Briefformular, Visitenkarte etc. vermerkt ist.
Ist es nun erforderlich dass auch der Vorname eines oder beider Gesellschafter auf dem Briefbogen vermerkt sind?
Wenn ja kann der Vorname durch den ersten Buchstaben abgekürzt werden oder muss dieser ausgeschrieben werden?
Hab bezüglich der Namensangaben verschiedene Aussagen gehört und hoffe auf eine verbindliche und rechtlich korrekte Aussage.
Vielen Dank
Markus
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12.12.2006, 12:26
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Hallo Sven,
danke für die schnelle Antwort.
(1) Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.
Wie verhält es sich bei diesem Satz wenn es eine GbR ist. Es handelt sich in dem
Fall um 2 Personen, müssen dann die Namen von jeder Person angegeben werden?
Bei einer GbR wurde das Gewerbe ja nur von einer Person angemeldet, würde es dann auch reichen nur den Vornamen dieser Person mit anzugeben?
Beispiel:
Max Mustermann meldet das Gewerbe an und gründe später mit Franz Test eine GbR. Reicht es dann wenn auf den Briefbögen folgendes angegeben ist:
Max Mustermann & Test GbR ?
Danke
Markus
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12.12.2006, 12:30
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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(1) Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.
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ein vollständig ausgeschriebener Vorname und die Nachnamen der Gesellschafter
Max Mustermann & Test GbR würde also gehen
Gruß
Sven
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12.12.2006, 15:04
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Bei einer GbR wurde das Gewerbe ja nur von einer Person angemeldet, würde es dann auch reichen nur den Vornamen dieser Person mit anzugeben?
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Hab ich jetzt irgendwas falsch in Erinnerung, oder muß nicht bei einer GbR jeder Gesellschafter ein Gewerbe anmelden?
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12.12.2006, 17:05
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Offenbach am Main
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Also Leute,
nach unseren bisherigen Informationen mit knapp 20 GbRs wird eine GbR zusammen mit allen Beteiligten gegründet. Diese melden zusammen beim Gewerbeamt eine GbR an. Die Annahme das jeder ein Gewerbe aufmacht würde keinen Sinn ergeben, da man dann 2 Gewerbe hätte und somit mit allem doppelte Arbeit.
Liebe Grüße
DM Solutions
http://www.dmsolutions.it
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12.12.2006, 17:27
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Hier geht es doch nur um den Namen der GbR, nicht um die Gesellschafter, dass die ein Gewerbe anmelden müssen ist klar.
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12.12.2006, 17:42
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Reicht es nicht wenn ich ein Gewerbe anmelde und mit meiner Freundin einen GbR Vertrag schliesse.
Welchen Sinn macht es wenn beide ein Gewerbe anmelden.
Es kann doch nur eine Buchhaltung für das Unternehmen gemacht werden.
Markus
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12.12.2006, 17:43
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Reicht es nicht wenn ich ein Gewerbe anmelde und mit meiner Freundin einen GbR Vertrag schliesse.
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nein, ihr erzielt beide Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer und müsst dementsprechend auch beide ein Gewerbe anmelden.
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12.12.2006, 17:50
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Zitat von Sven
nein, ihr erzielt beide Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer und müsst dementsprechend auch beide ein Gewerbe anmelden.
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Genau das meinte ich...
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