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Alt 09.01.2007, 11:52   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Seligenstadt
multikeno macht alles soweit korrekt
Thumbs up

Rechte und Pflichten eines Kleinunternehmens


Hallo und guten Tag,
ich bin zum 1. Mal hier und suche verzweifelt Antworten, die ich bis jetzt nicht gefunden habe, auf folgende Frage:
Wo sind die Rechten und auch die Pflichten, die ich als Kleinunternehmer habe, schriftlich (schwarz auf weiß) verankert. Z.B. die Buchführungspflicht, Einnahmen/Überschußrechnung, Bilanzierung usw.
Soweit mir bekannt ist, bin ich als Kleinunternehmer nicht zum Führen von z.B. einem Kassenbuch verpflichtet, sehr wohl aber zum Sammeln aller Belege.
Bisher wurde die Gewinn/Verlustermittlung einmal jährlich über die Steuererklärung gemacht. Kann ich verpflichtet werden, diese auch monatlich zu tun?
Für jeden Tipp wäre ich sehr dankbar.
multikeno ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.01.2007, 13:02   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
Wo sind die Rechten und auch die Pflichten, die ich als Kleinunternehmer habe, schriftlich (schwarz auf weiß) verankert.
Hallo ...

es gibt kein Einzelgesetz in dem exakt steht, wer Gewerbetreibender ist und was dieser darf oder nicht. Es handelt sich um ein Geflecht einzelner unterschiedlicher Gesetzte die positiv oder negativ umschreiben wer was ist.

Der Gewerbetreibende wird in § 1 (2) HGB im Umkehrschluss definiert, als Handelsgewerbe, das keinen im kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Der Kleinunternehmer existiert nur im Umsatzsteuergesetz § 19 (1) UStG als Gewerbetreibender, der im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500€ an Umsatz tätigt und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000€ an Umsatz tätigt.

Die Buchführungspflicht ergibt sich für den Kaufmann aus § 238 HGB für den Gewerbetreibenden nach der Abgabenordnung, durch Überschreitung der Umsatz- oder Gewinngrenzen des § 141 (1) AO.

Die Art der Gewinnermittlung ergibt sich wiederum aus dem Einkommensteuergesetz, die EÜ-Rechnung z.B. aus § 4 (3) EStG.

So... alles beantwortet?

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!

Geändert von BEBOUB (09.01.2007 um 13:21 Uhr).
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
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