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Hallo, weiß nicht genau, ob ich das hier richtig mache, ist das erste Mal in so einem Forum: meine Frage an jemanden wäre, ob zu dem Umsatz auch gezahltes Überbrückungsgeld hinzuzählt, d.h., dass wenn der Gesamtumsatz mit Ü-Geld 17.500 überschreitet, man auf den Teil, den man selbständig erwirtschaftet hat, dann Umsatzsteuer bezahlen muss und somit aus der Regelung für Kleinunternehmer herausfällt.
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