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15.01.2007, 17:45
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Fragen zur Steuererklärung
Erstmal würde ich gerne wissen ab wann die Fristen bekanntgeben werden?
Ich war auf Finanzamt.de da sind nur die Steuertermine für 2006 drauf.
Dann gibs noch was das ich wissen möchte:
Ich weiß ich muss ne Steuererklärung machen
Eine Einnahme-Überschussrechnung (gibs dafür ein eigenes Formula dann?)
Brauch ich Lohnsteuer?
Und dann muss ich als Kleinunternehmer ja auch ne Gewerbesteuer abführen oder?
Zu sagen ist ich Zahle keine Umsatzsteuer und hab auch keine Meldungen bekommen wegen irgrendwelcher Vorrauszahlungen die ich zu Leisten hätte.
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15.01.2007, 18:26
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Es gibt eine Forumlar EÜR, Du kannst als Kleinunternehmer aber auch formlos eine eigene EÜR beifügen.
Was meinst Du mit Lohnsteuer?
Als Kleinunternehmer bist Du weit unter der Grenze für die Gewerbesteuer, das kannst Du getrost ignorieren.
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15.01.2007, 19:44
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Danke für die schnelle Antwort ^-^
Tut mir leid Lohnsteuer war der falsche Ausdruck Xx
Ich sollte aufhören mehrere Sachen auf einmal zu machen.
Ich meinte eine Einkommensteuererklärung.
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15.01.2007, 20:10
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die musst du als Gewerbetreibender auf jeden Fall machen.
Als Anlagen gibt da ja Blätter wo deine Einkünfte aus deinem Gewerbe angegeben werden.
Dafür wiederum benötigst du minimum eine EÜR, die kann bei Umsätzen unter 17500 € auch formlos sein, ansonsten gibt es ein Formular dafür. Bei größeren Umsätzen oder anderen Rechtsformen kann es andere Arten der Gewinnermittlung geben.
Dann ist normalerweise - vom Gesetz her auch als Kleinunternehmer - noch die Umsatzsteuer(Jahres)erklärung abzugeben.
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15.01.2007, 23:14
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Bekommt man dann alle Formulare bie ELSTER oder muss ich mir dafür ein Steuerprogramm besorgen?
Falls ja was wird denn so empfohlen?
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16.01.2007, 20:12
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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13.02.2007, 15:12
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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danke für die Hilfe ^-^
Hab aber nochmal eine Frage. Mag jetzt dämlich klingen aber ich hab nie ne Einkommenssteuererklärung abgeben und von Elster jetzt ein Formular runtergeladen. Das scheint aber für Ehepaare zu sein oder ist das egal?
Bin ledig, weder geschieden noch getrenntlebend.
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13.02.2007, 16:03
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Das ist auch für ledige. Einfach die anderen Felder frei lassen 
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13.02.2007, 19:54
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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dankeschön ^0^
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21.03.2007, 18:20
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Berlin
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Hallo,
ich bin ebenfalls Kleinstunternehmer. Habe das Formular zur Einkommensteuererklärung angefertigt und das GSE. Dazu muss ich jetzt ja zusätzlich (wie auch immer das bei elster gehen wird) eine Gewinnermittlung formlos abgeben.
Ich frage mich nun, was genau beschreibt hier den begriff "formlos" den ich überall lese (zur klärung: habe die Suchfunktion verwendet  )
Reicht es ... einfach meien rechnungsbeträge inkl. datum und erhaltene Rechnugnen inkl. Datum einfach aufzulisten, ohen weitere Beschreibungen zu tätigen?
Habe mir das Beispiel: http://www.bebo-consulting.de/ -> Ex.gründer -> Buchführung -> EÜ Rechnung angeschaut, es erscheint mir für formlos aber schon etwas oversized, sehe ich das richtig?
Vielen lieben Dank,
Lotuz
__________________
Einer für Alle! Alle für Einen!
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21.03.2007, 18:44
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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§ 60 EStDV sagt, dass die EÜR anhand eines offiziellen Vordrucks erstellt werden muss. Es gibt jedoch ein BMF-Schreiben (Datum und Aktenzeichen müsste ich raussuchen), dass sagt, dass dieser offizielle Vordruck nicht verwendet werden muss, wenn die Betriebseinnahmen (nicht Gewinn) 17.500 EUR nicht übersteigen. Es kann in diesem Fall eine formlose Gewinnermittlung abgegeben werden, was nichts anderes bedeutet, dass man auf den Vordruck verzichtet und jedes x-beliebige Papier und jede Aufmachung verwenden kann.
Das Beispiel von BEBOUB ist da keinesfalls oversized. Hier der Direktlink:
http://www.bebo-consulting.de/existe...u-rechnung.htm
Gruß
Sven
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21.03.2007, 18:44
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Formlos heißt doch nur, das du kein Formular dafür verwenden musst.
Du darfst aber das Formular EÜR verwenden, guck's dir einfach an...
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21.03.2007, 18:46
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
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Zitat von Lotuz
Ich frage mich nun, was genau beschreibt hier den begriff "formlos" den ich überall lese (zur klärung: habe die Suchfunktion verwendet 
Lotuz
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Formlos heißt nur, es gibt keine vorgeschriebene Form, und damit kein amtliches Formular.
Zitat:
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Zitat von Lotuz
Reicht es ... einfach meien rechnungsbeträge inkl. datum und erhaltene Rechnugnen inkl. Datum einfach aufzulisten, ohen weitere Beschreibungen zu tätigen?
Lotuz
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Das Datum will keiner wissen, noch weniger Einzelbeträge.
Klare Oberbegriffe wie Umsatz, Sprit, S. Kfz-Kosten usw. mit den Jahresbeträgen.
Zitat:
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Zitat von Lotuz
Habe mir das Beispiel: http://www.bebo-consulting.de/ -> Ex.gründer -> Buchführung -> EÜ Rechnung angeschaut, es erscheint mir für formlos aber schon etwas oversized, sehe ich das richtig?
Lotuz
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Aussagen muss deine Einnahmeüberschussrechnung ja etwas.
Das Bebo-Beispiel gefällt durch seine Kürze, ist aber nur bedingt praxisnah. Drei verschiedene Abschreibungsarten für einen Kleinunternehmer sind übertrieben, da tut's auch einer.
Und einige wichtige Begriffe, die fast jeder Kleinunternehmer hat, fehlen wie: Sprit, Werkzeuge/Kleingeräte, Beiträge usw.
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21.03.2007, 21:59
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Berlin
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Hallo,
an alle vielen Dank. Mir ist die wortherkunft von formlos ja schon bekannt gewesen, aber mir waren meine Freiheiten nun gar nicht klar. Werde das mal nun alles zusammenbasteln.
Vielen Dank für die Antworten!
__________________
Einer für Alle! Alle für Einen!
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01.05.2007, 18:56
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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hallo
in diesem E/U Formular gibt es einen Punkt:
-Betriebseinnahmen
-"Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer"
-"davon aus Umsätzen die in §19 Abs. 3 und Nr.1 und Nr.2 USTG bezeichnet sind"
wo muss ich denn jetzt die Einnahmen verbuchen die ich durch Verkäufe gemacht hab?Bin Kleinunternehmen und hab dies auch auf den Rechnungen ausgewiesen.Mir ist der Unterschied der oben genannten Formulierungen nicht klar.
danke
mfg Scott
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