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27.01.2007, 01:11
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Kleinunternehmen EDV-Dienstleistungen -Verständnisfragen-
Guten Abend,
haben nun schon einige Stunden auf eurer Webseite verbracht und wollte mich vorab für die vielen nützlichen Informationen bedanken.
Dank dieser stelle ich mir mein Gewerbe wie folgt vor:
Idee: EDV-Dienstleistungen & Vermittlung von Hard- & Software
(Im Detail: PC reparieren, zusammenbauen, betreuen, Netzwerke aufbauen, Server aufsetzen etc.)
Zu meiner Person:
21 Jahre alt; z.Z. mal wieder Schüler und anschließender Student
Da es sich nur um eine handvoll Firmen dreht, zu denen ich schon Kontakte geknüft habe, und wo ich keinen übermässigen Geldregen erwarte, würde sich für mich die Kleinunternehmerreglung anbieten.
(Auch unter den Gesichtspunkten, dass ich dank Halbwaisenrente nicht mehr als 459,89€ im Monat verdienen darf ohne eben genannte Rente zu verlieren.)
Nun habe ich gerade aber auf Wikipedia, Freiberufler ( http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler) gelesen, das man als Informatiker auch zu den Katalogberufen gehört, die zu den Freiberuflern gehören?! Ich bin etwas verwirrt, das widerspricht dem, was ich hier gelesen habe.
Wenn ich aber denoch bei dem Gewerbe wäre, wie sieht das dann mit der Namensgebung aus? Ich lese hier von mit e.K, dann mal ohne diese Kennzeichnung, dann wieder kann man Phantasienamen wählen, manchmal aber nur, wenn man seinen Namen dabei schreibt?! Eine eindeutige Aussage habe ich in diesem Fall noch nicht gefunden.
Wenn ich dann ein Gewerbe angemeldet habe, kann ich dann direkt Rechnungen schreiben, oder muss ich noch auf das Schreiben vom Finanzamt warten? Und wenn ja, könnte man doch die Rechnungen nach hinten datieren, die Arbeit aber schon vorher ausführen, oder sehe ich das falsch?
Ich würde mich freuen, ein paar Hinweise bzw. Lösungsvorschläge von euch zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Tristan
Geändert von senbei (27.01.2007 um 01:18 Uhr).
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27.01.2007, 02:38
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von senbei
Nun habe ich gerade aber auf Wikipedia, Freiberufler ( http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler) gelesen, das man als Informatiker auch zu den Katalogberufen gehört, die zu den Freiberuflern gehören?! Ich bin etwas verwirrt, das widerspricht dem, was ich hier gelesen habe.
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Der wird da auch nur wegen dem Zusammenhang mit der Forschung drinstehen.
Zur Namensgebung für Einzelunternehmen haben wir hier schon ausführliche Threads.
Du kannst nach der Gewerbeanmeldung gleich Rechnungen schreiben.
Übrigens beschleunigt das pers. Vorbeischauen beim FA die Ausfüllung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ganz ungemein.
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27.01.2007, 16:30
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Übrigens beschleunigt das pers. Vorbeischauen beim FA die Ausfüllung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ganz ungemein.
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Ging bei mir auch per Post in einer Woche. Mann sollte aber den Bogen selbst aus dem Netz ziehen und ausgefüllt ans FA schicken und nicht waren bis die sich melden, DAS kann nämlich wirklich 2-3 Monate dauern.
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27.01.2007, 17:56
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Also ich habe jetzt herausgefunden, wie das mit den Namen läuft.
Das mna einen Fantasienamen benutzen kann, aber dazu dann auch seinen Vor und Zunamen schreibt. Den Ämtern teile ich den Namen aber nicht mit, sondern nur meinen Vor-und Zunamen als "Firmenname".
Wenn ich nun eine Rechnung oä. stelle, würde ich gerne den Fantasienamen nutzen. Muss dann unter diesem Namen bzw. Logo direkt mein Name hin, oder könnte der auch in einer Fußzeile genannt werden.
Meine Versuche ein Logo zu kreieren wo der Fantasiename vorkommt sind soweit ok, mit meinem Namen direkt darunter siehts aber wieder bescheidend aus.
Wie kann ich das also handhaben?
BTW: Bezüglich des Freiberuflers kann ich das also erst mal abhaken.
GRuß,
Senbei
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27.01.2007, 18:30
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von senbei
Muss dann unter diesem Namen bzw. Logo direkt mein Name hin, oder könnte der auch in einer Fußzeile genannt werden.
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Ich würde sagen... ja, muss. Dem Kunden ist imho nicht zuzumuten erst in einer Fußzeile zu suchen mit wem er es zu tun hat.
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27.01.2007, 21:48
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Yeap, der echte Name muß DIREKT beim Fantasienamen dabeistehen.
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29.01.2007, 15:59
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Gut, das mit dem Namen wäre geklärt.
Bei weiteren Recherchen und Gedankengängen bin ich aber über folgende Frage gestolpert.
Ich bin zZ noch Schüler bis zum 14. Juni. Etwa Mitte September fängt das Studium an. In den drei Monaten würde ich gerne Arbeislosengeld I beziehen; ist das dann überhaupt möglich?!
Ach und noch was, wäre es möglich, neben dem EDV-Dienstleitungen und dem An & Verkauf von Hard & software auch andere Tätigkeiten aus anderen Branchen mit anzugeben, in meinem Fall konkret Verleih von Musikanlagen sowie DJ-Tätigkeiten "zu verrichten"?!
Gruß,
Senbei
Geändert von senbei (29.01.2007 um 16:02 Uhr).
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29.01.2007, 17:45
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Und schon wieder kann ich mir nach intensiver Suche die Fragen selber beantworten...
1. Ist möglich, bis zu einer Grenze von ca. 150 € monatlich...
2. Ist auch möglich..
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Dann werde ich mich mal durch die Gewerbeanmeldungsunterlagen schlagen...
Gruß,
Senbei
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29.01.2007, 20:10
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Ich bin zZ noch Schüler bis zum 14. Juni. Etwa Mitte September fängt das Studium an. In den drei Monaten würde ich gerne Arbeislosengeld I beziehen; ist das dann überhaupt möglich?!
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Das ist ein schlechter Scherz, oder? ???
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29.01.2007, 23:24
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Nun, keineswegs!
Wie ich oebn erwähnt habe, soll das ganze nebenberuflich bzw. nebenschulisch laufen.
Da ich deswegen auch "nur" mit einem monatlichen Verdienst von 100 - max. 200€ rechne, war für mich die Frage nach dem Arbeitslosengeld, dem "Überbrückungsgeld" sozusagen, schon wichtig, da ich damit mehr Geld erwarte.
Jedoch habeb ich mitlerweile wie gesagt von dieser 150€ Grenze gehört; dann von diesem 150 Tage in den letzten zwei Jahren angestellt sein und ähnlichen Ausssagen. Wer weiß, vielleicht nutze ich diese drei Monate auch intensiv um mehr Werbung, mehr Aufträge und ähnliches zu erreichen.
Gruß,
Senbei
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29.01.2007, 23:32
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Zitat:
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Jedoch habeb ich mitlerweile wie gesagt von dieser 150€ Grenze gehört; dann von diesem 150 Tage in den letzten zwei Jahren angestellt sein und ähnlichen Ausssagen.
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Eben.. um ALG I zu bekommen, muss man erst mal gearbeitet haben. 
Ich war auch erst mal baff, als ich deine Frage gelesen habe.
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29.01.2007, 23:34
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Trotzdem gibt es kein Arbeitslosengeld, weshalb denn????? Oder hast du etwa in den letzten 12 Monaten in einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis gestanden??? Als Schüler wohl kaum.
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29.01.2007, 23:38
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Nun, wie ihr oben lesen könnt, bin ich "mal wieder" Schüler, davor habe ich eine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht, wurde ein Jahr fest übernommen und habe dann meinen Zivildienst abgeleistet. - gearbeitet habe ich also schon.
Problem ist halt, das 9 Monate Zivildienst, 3 Moante Arbeitslosigkeit und nochmal knapp 11 Moante Schule zwischen dem letzten Arbeitsverhältnis liegen. Ich glaube nciht, dass ich da auf die gewünschten 150 Tage in den letzten zwei Jahre komme.
Gruß,
Senbei
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29.01.2007, 23:40
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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29.01.2007, 23:43
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Oh, die 150 Tage habe ich einem Beitrag älterem Datums aus diesem Forum entnommen. Nun ja, die 360 Tage schaffe ich wohl auf keinen Fall, hat sich die Sache wieder erledigt. *hmpf*
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