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Alt 20.04.2002, 14:58   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Saarland
superevil macht alles soweit korrekt
Question

gewerbeanmeldung...und die fragen werden nicht weniger


hallo ihr alle!
seit ca 5 monaten verfolge ich dieses forum nun und es hat mir schon in sehr vielen dingen weitergeholfen. ich habe da aber immernoch ca. 100 fragen :-[

also kurze erläuterung meines vorhabens:
ich werde mit einem partner zusammen eine gbr gründen. ich werde auch überbrückungsgeld vom a-amt beantragen bzw. ist der sachverhalt dort schon bekannt (beginne am montag auch einen existenzgründungskurs).

leistungen unserer gbr werden sein:
- hauptsächlich erstellung dynamischer webseiten
- design-leistungen (sowohl für digitale- als auch printmedien)
- crossmedia produkte durch hinzunahme von "freien"


meine fragen:

1. eintrag im gewerbeschein:
was steht bei euch so drin? wir haben uns ungefähr folgendes vorgestellt: MedienDesign, Programmierung, IT Service, Consulting
wie verbindlich sind die angaben im gewerbeschein?
wäre es z.b. möglich, mit diesen angaben einen online-shop selbst zu betreiben?

2. ich habe kürzlich gelesen, dass existenzgründer seit 2002 eine monatliche umst-erklärung machen müssen.
wie sieht so etwas in der praxis aus? gerade am anfang wird es ja nicht so sein, dass wir im geld schwimmen. wie handhabt ihr die geschichten mit dem finanzamt?

3. Die einkommensteuer wird meines wissens nach alle 3 monate fällig. wie hoch ist diese steuer bei einkommen aus selbständiger arbeit?

4. ich bin gerade auf der suche nach einem gesellschaftvertrag für unsere gbr, den wir anpassen können. kennt jemand eine gute download-adresse?

5. das nächste problem, dass ich habe ist der business-plan, den ich für das arbeitsamt brauche. ich brauche ja eine stellungnahme einer fachkundigen stelle. deshalb war ich auch schon bei der ihk. ich wollte mir dort alle informationen besorgen z.b. wie umfangreich ein solcher plan sein muss, die inhalte etc...
ich wurde tatsächlich von diesem "beamten" dermassen abgewimmelt, dass ich mir überlegt habe, einen beschwerdebrief zu verfassen. man liesst hier in diesem forum immer wieder von der grossen hilfestellung, die die ihk bietet. da kann ich nur sagen, dass die ihk in saarbrücken keine hilfe ist/war.
hat jemand von euch einen solchen plan schon erstellt, bzw. kannmir jemand eine adresse nennen, die mir dazu hilfestellung bietet?


6. gute literatur:
gibt es ein empfehlenswertes buch, dass auch tatsächlich auf unsere branhce eingeht? wer kennt das buch "was kostet web-design"? lohnt sich die anschaffung? immerhin 45€!

7. danke im voraus an alle die bis hierher gelesen haben und danke an alle die mir weiterhelfen möchten :-}
superevil ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.04.2002, 15:32   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

ich werde mal versuchen einen Teil Deiner fragen zu beantworten:

zu 2:

kommt drauf an und zwar auf die Höhe der vereinnahmten Umsatzsteuer. Regelfall ist die dreimonatige USt.-Voranmeldung. Wegen Einzelheiten schau mal am besten direkt in § 18 UStG .

zu 3.

Ist eine Vorauszahlung, die (bei Neugründung) aufgrund Deiner Angaben im Fragebogen des FA erhoben wird. In den Folgejahren aufgrund Deiner effektiven Steuern festgelegt wird. (vereinfacht gesagt) Die Vorauszahlungen werden mit der ESt- Erklärung verrechnet. Deshlb sollte man nicht in dem erstem Fragebogen des FA die Traumumsätze angeben sondern realistische Zahlen. Ausserdem ist ja auch zu berücksichtigen, das gerade am Anfang einer Unternehmensgründung immense Kosten auf den Existenzgründer zukommen, die den Gewinn durchaus schmälern können.

zu 4.

wie schon oft gesagt, halte ich eigentlich nix von dieser ungeprüften Vertragsdownloaderei, zumindestens bei Gesellschaftsverträgen. Aber da mit Sicherheit www.vertragstexte.de genannt wird, weise ich mal daraufhin zu prüfen, ob diese downloadbaren Verträge auch schon die neueste Gesetzeslage seit dem 1.1.2k2 berücksichtigen.
Desweiteren solltet Ihr diese Verträge durch einen Fachmann auf Eure speziellen Verhältnisse anpassen lassen. Diese Geldausgabe hilft später im Streitfall (und dafür sind ja Verträge da) Geld zu sparen.....

zu 5.

??? hartnäckig bleiben - bei fachlicher Kritik vielleicht nochmal überarbeiten. Ansonsten einen anderen Sachbearbeiter verlangen.

Nicht Ihr seid für die IHK da - die IHK ist für Euch da (dafür zahlt Ihr ja auch bald die entsprechenden Zwangsbeiträge)

zu. 6.

scheint ja ein Bedarf zu herrschen.....

zu 7.

gern geschehen.

schönes wochenende

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2002, 15:50   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Saarland
superevil macht alles soweit korrekt
@Masterl
danke für deine antworten. es ist ja nicht so, dass ich mich nicht schon informiert habe. das problem das ich habe, und da scheint es ja nicht nur mir so zu gehen (s. dieses forum), ist, dass immer wenn ich glaube etwas verstanden zu haben, ich etwas gegenteiliges lese. dadurch entsteht einfach eine gewisse unsicherheit. mir geht es bei diesem posting eher darum, erfahrungsberichte etc. zu bekommen. wir werden uns auch bald um einen steuerberater kümmern. aber auch zu denen gibts es, um es mal freundlich auszudrücken, getrennte meinungen. und eigene vorkenntnisse können da nicht schaden...
danke für den link zu steurnetz.de. sehr informative seite wie mir scheint. wird sofort gebookmarkt!

ebenso schönes wochenende
superevil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2002, 17:29   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

die Grundlage der Erfahrungsberichte bei den von mir beantworteten Posten bilden die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften.

Bei den von Dir sogenannten Erfahrungsberichten die Du erwartest und hoffentlich auch bekommst, ist aber immer zu beachten, das es sich meist um Einzelfälle mit einem ganz subjektivem Hintergrund handelt. Dieser kann aber von Fall zu Fall abweichen. Ausserdem ist dann auch zu beachten, das Nichtjuristen oft kleine aber wesentliche Dinge unabsichlich zu erwähnen vergessen.....

In meinen Antworten berufe ich mich eigentlich immer auf die Gesetzeslage. (selbstverständlich ohne jegliche Haftung und soweit sie mir bekannt ist...). Für eine erste Information und um die generelle Marschrichtung anzuzeigen müssten sie aber oft ausreichen.

Klar gibt es Unterschiede bei StrBer. und RA's - aber die gibt es auch bei Installateuren und Webdesignern....

Ich persönlich "bewundere" StrBer weil die tägliche Informationsflut bei denen echt heftig ist. Es geht da ja nicht nur um die reinen Gesetze sondern auch um eine Vielzahl von Verordnungen, Erlassen und besonders "Schreiben der Finanzministerien und Behörden" die der Auslegung der Steuergesetze dienen. Und diese Flut zu beherrschen und zu kennen hat schon fast was "übermenschliches"...

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2002, 17:33   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Saarland
superevil macht alles soweit korrekt
@MasterL
da hast du recht. also hut ab vor den steuerberatern die all das drauf haben. hoffentlich finden wir solch einen!
superevil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2002, 20:39   #6
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Smile

Zum Steuerberater (Stb):

wir haben uns "damals" vor der Existenzgründung einen Unternehmensberater geleistet:
Dieser meinte zum Thema Stb: auf keinen Fall den ersten besten nehmen, auf gar keinen Fall eine befreundete Person damit betrauen. Grund: vorm Stb ziehst du dich quasi nackt aus, nicht alle Freundschaften halten ewig und auch wg. Geld können Freundschaften kaputt gehen.

Seine Empfehlung: einen Stb suchen, der Ahnung von deiner Branche hat!
Eine sauguter Stb. für Zahnärzte ist nicht automatisch auch ein guter Stb. für Mediendesign oder Klemptner

Wir haben dann damals unsere Lieferanten/Großhändler interviewt, ob sie uns Tipps wg. gutem Stb, der die Branche kennt, geben können und haben diese Tipps dann abtelefoniert.
Habe dadurch meinen Stb. zwar weit weg - persönlich gesehen habe ich ihn zuletzt anlässlich einer Steuerprüfung vor Jahren - bereue diese Entscheidung aber in keinster Weise.

Wg. Business-Plan:
unseren hat damals der Unternehmensberater (die Fa. "Krisenfest" ) gemacht. Hier in NRW werden bis heute bei Existenzgründung die Unternehmensberaterkosten zu 80% vom Land finanziert.
Vielleicht gibt's ähnliches im Saarland auch?

Wg. Gewerbeschein: so global/pauschal wie möglich formulieren!
Auf jeden Fall den Begriff "Handel" mit aufnehmen - damit bekommst du bei Bedarf fast überall Händlerpreise bei irgendwelchen größeren Einkäufen - und verkaufen kannst du dann auch, wo du willst, auch im Web.

Wenn du PC-Teile-Handel oder sinngemäßes schreibst, brauchst du allerdings zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis (Juweliere und einige andere Branchen auch )
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2002, 21:19   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Saarland
superevil macht alles soweit korrekt
hm. unternehmensberater. klingt gut. kosten vom land übernhemn lassen klingt sogar noch besser :-]
ich werde das auf jeden fall mal nachprüfen. super tip. danke!
das führungszeugnis sollte das kleinste problem darstellen...
superevil ist offline   Mit Zitat antworten
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