Hallo Markus,
Zitat:
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Zitat von MCTELE
Ich betreibe mein Gewerbe jedoch nur nebenberuflich, hauptberuflich bin ich im Angestelltenverhältnis.
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Lt. Formular bin ich verpflichtet die Fragen zu beantworten.
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ich bin in derselben Situation wie du und habe einfach angerufen. Dort habe ich die Auskunft bekommen, dass sich alle, die nicht von der Pflichtversicherung ausgenommen sind (sind im Anschreiben aufgeführt), gesetzlich versichern lassen müssen. Ich z. B. werde mit meinen Wellness-Massagen in die Rubrik Kosmetik eingeordnet, die nicht versicherungspflichtig ist.
Ich überlege mir aber, ob ich mich nicht doch freiwillig versichern sollte. Es kann ja immer etwas auf dem Weg zu Weiterbildungsveranstaltungen o. ä. passieren. Kann mir jemand dazu einen Rat geben, ob diese freiwillige Versicherung sinnvoll ist?
Liebe Grüße
A.