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Alt 19.04.2007, 20:21   #1
TP-Senior
 
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bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen

vorweggenommene Betriebskosten


Habe mich im März '07 selbstständig gemacht und im September '06 ne Messe besucht, im Dez. '06 ein Navi gekauft und im Februar '07 ein Laptop gekauft. Habe erfahren das ich die vorwegg. Ausgaben von 2006 bei meiner Steuererklärung vom 2006 angeben muss. Also eine EÜR mit 0.-€ Einnahme und den Nettobetrag an Ausgaben. Für die U-steuer müsse ich ab Sept '06 eine monatliche Umsatzsteuer-voranmeldung abgeben, laut Finanzbeamter. Für 2007 kein Problem, das ist in Elster möglich, aber für 2006 gibt es dort nur noch die USt-Erklärung die sich aufs ganze Jahr bezieht!!! reicht das aus?

Angeblich müsse ich immer monatlich meine Umsatzsteuer voranmelden, lt. Finanzbeamter. In der Schulung habe hieß es als Existenzgründer wäre dies nur die ersten beiden Jahre, dann im Quartal, je nach Umsatz! Was stimmt nun??

Hat jemand damit schon Erfahungen gemacht????
bobbysix ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.04.2007, 02:36   #2
TP-Newbie
 
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holgi3010 macht alles soweit korrekt
also die Umsatzsteuererklärung musst du immer für das Kalenderjahr abgeben, zusammen mit der Gewinnermittlung. Wann du eine UST Voranmeldung abgeben musst, richtet sich nach der Zahllast die entsteht. Am Anfang brauchst du noch keine Voranmeldungen abgeben. Du gibts für das erste Jahr eine Gewinnermittlung mit eben deinen Einnahmen 0 und die Ausgaben für deine Anschafffungen ab. In der UST-Erkl. trägst du bei der Umsatzsteuer 0 ein (hast ja keine Einnahmen) und bei der Vorsteuer die Steuer die auf deinen Rechungen ausgewiesen ist. Somit hast du einen "Vorsteuerüberhang" und bekommst vom Amt eine Erstattung.

www.vedix.de
holgi3010 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 10:26   #3
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Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von holgi3010 Beitrag anzeigen
Wann du eine UST Voranmeldung abgeben musst, richtet sich nach der Zahllast die entsteht. Am Anfang brauchst du noch keine Voranmeldungen abgeben.
Na ich weiss nicht... imho müssen Neugründungen die VA monatlich abgeben, außer das FA sagt explizit was anderes.

Außerdem ist es doch zu Anfang nur vorteilhaft, die gezahlte Vorsteuer zeitnah wieder zubekommen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 11:55   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
holgi3010 macht alles soweit korrekt
das stimmt. Man sollte schon, wenn man ein Gewerbe beginnt und größere Aufwendungen hat, gleich eine UST-VA abgeben. Das FA wollte aber, dass er nachträglich für 2006 im März 2007 UST-VA abgibt. Also das is schon mal ganz falsch, was das Amt hier verlangte. Er muss nur eine USt-Erklärung für 2006 abgeben. Die Abgabefrist für UST-VA mtl. ist der 10. des Folgemonats, es sei denn man hat ne Dauerfristverlängerung, dann kommt ein Monat drauf.

Noch ein Hinweis generell zu der UST Sache. In manchen Fällen ist es besser r Kleinunternehmer zu bleiben. D.h. jeder der ein Gewerbe beginnt ist grundsätzlich KU. Gibt man eine UST-Erkl. ab (o.g. Gründe) so optiert man zur Ust und ist 5 Jahre dran gebunden.

Bleibt man KU so sind die Einnahmen UST frei. Man kann aber auch keine Vorsteuer gelten machen. Z.B.: wer ein Gewerbe hat wo man Mitgliedsbeiträge von Usern erhält und nur sehr geringe Ausgaben anfallen, ist die KU Regelung empfehlenswert; weil auf die Beiträge nicht noch die 19% USt drauf kommen. Da freut sich der User.

Das ist nur mal ein Beispiel um zu verdeutlichen, warum in einigen Fällen KU günstiger ist
holgi3010 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 12:18   #5
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Zitat:
Das FA wollte aber, dass er nachträglich für 2006 im März 2007 UST-VA abgibt. Also das is schon mal ganz falsch, was das Amt hier verlangte.
??? das ist vollkommen richtig, was das FA da macht. Nur weil das Jahr schon rum ist heißt das nicht, dass keine Voranmeldung abgegeben werden muss.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 12:42   #6
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Hab jetzt den Eingangs-Thread nochmal gaaaaaanz genau gelesen....

Ich hatte auch vorweggenommene Ausgaben. Meine ersten Buchungen haben das Datum des Tages der Gewerbeanmeldung(27.11.06), das sind z.B. der Betrag für die Gewerbeanmeldung und eben alle Rechnungen der vorweggenommenen Betriebsausgaben.

Ich weiss schon, das das FA eigentlich nur der Zeitpunkt der Aufnahme der gewerbl. Tätigkeiten interessiert und nicht der Tag der Gewerbeanmeldung.
Meine VA für November!!! und Dezember usw. habe ich natürlich ordnungsgemäß eingereicht.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 13:02   #7
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bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
??? das ist vollkommen richtig, was das FA da macht. Nur weil das Jahr schon rum ist heißt das nicht, dass keine Voranmeldung abgegeben werden muss.

Gruß
Sven

Komisch nur dass im aktuellen ElsterFormular 2006/2007 für 2006 nur noch eine Ust.-Erklärung aber keine Ust-VA gibt!!
D.h. dann wohl ich muss persönlich aufs FA wegen der Formulare und Abgabe und kann die Online-versendung, zumindest jetzt am Anfang meiner Selbstständigkeit (für 2006) wohl vergessen. Für 2007 ist ja klar.

Für 2006 muss ich noch die alte Steuernummer angeben, oder??? Zumindest habe ich dies bei meiner "privaten" Steuererklärung schon gemacht. Habe die neue Nr. ja erst seit ein paar Tagen.


Kann ich auch die Freisprecheinrichtung Parrot ck 3100 die im Mai 2005 für mein priv. Auto gekauft wurde noch als vorwegg. Betriebskosten und die Mwst. geltend machen, obwohl es zwar schon länger her ist???
Wenn ja, heißt es dann von Mai 05 bis 07 je eine EÜR und durchgehend (in den Monaten ohne Ausgaben einfach 0.- eintragen) monatl. eine Ust.VA nachreichen, oder?
bobbysix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 13:06   #8
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Zitat:
Komisch nur dass im aktuellen ElsterFormular 2006/2007 für 2006 nur noch eine Ust.-Erklärung aber keine Ust-VA gibt!!
Elster 2005/2006 dürfte aber noch im Angebot sein auf der Elster-Homepage.

Zitat:
Für 2006 muss ich noch die alte Steuernummer angeben, oder??? Zumindest habe ich dies bei meiner "privaten" Steuererklärung schon gemacht. Habe die neue Nr. ja erst seit ein paar Tagen.
genau

Zitat:
Kann ich auch die Freisprecheinrichtung Parrot ck 3100 die im Mai 2005 für mein priv. Auto gekauft wurde noch als vorwegg. Betriebskosten und die Mwst. geltend machen, obwohl es zwar schon länger her ist???
Wenn ja, heißt es dann von Mai 05 bis 07 je eine EÜR und durchgehend (in den Monaten ohne Ausgaben einfach 0.- eintragen) monatl. eine Ust.VA nachreichen, oder?
nein, die Aufwendungen sind verloren.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 13:38   #9
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bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Hab jetzt den Eingangs-Thread nochmal gaaaaaanz genau gelesen....

Ich hatte auch vorweggenommene Ausgaben. Meine ersten Buchungen haben das Datum des Tages der Gewerbeanmeldung(27.11.06), das sind z.B. der Betrag für die Gewerbeanmeldung und eben alle Rechnungen der vorweggenommenen Betriebsausgaben.

Ich weiss schon, das das FA eigentlich nur der Zeitpunkt der Aufnahme der gewerbl. Tätigkeiten interessiert und nicht der Tag der Gewerbeanmeldung.
Meine VA für November!!! und Dezember usw. habe ich natürlich ordnungsgemäß eingereicht.

Und das hat das FA alles ohne Probleme anerkannt? Wann war denn die erste vorw. Betriebsausg.? Wundert mich sehr, denn bei uns auf dem FA hieß es ich könne nicht einfach alles zur Anmeldung angeben, vor allem nicht die Steuer die ich ja zurück will. Bist Du evtl. Ust-befreit(Kleinunternehmerregelung)??
bobbysix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 14:05   #10
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Nein, bin ich nicht. Hab sogar zur Regelbesteuerung optiert.

Ich weiss nicht ob das FA das so anerkennt, hab meine EÜR und USt.-Erklärung für 2006 noch nicht abgegeben.

Andererseits ist es grundsätzlich möglich auch die Vorsteuer aus vorw. Ausgaben zu ziehen, wenn diese gewerbl. veranlasst sind und den Anforderungen zum Vorsteuerabzug entsprechen.

Meine ersten Ausgaben sind von 01/2006. Imho ist es doch egal ob ich im November 06 nachträglich die VA für 01-10 hätte machen müssen um die Vorsteuer zu bekommen, oder eben alles in den November packe.

Für die EÜR ist es ebenso unerheblich. Und solange das FA von mir keine Rechnungen fordert sehen die noch nichtmal das die ersten Rechnungen von 01/06 sind.

Vielleicht ist bei dir aber auch alles anders, weil 'nen Jahreswechsel dazwischen liegt.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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