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Alt 21.04.2007, 18:10   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
f4ktor macht alles soweit korrekt

Student + Gewerbe. Richtig verstanden?


Ok, Folgendes:

Ich werde dieses Jahr 22, bin nach 3 Semestern Informatik jetzt auf Mathematik umgestiegen und wieder im ersten Semester. Ich wohne zu Hause und bin über meinen Vater versichert, meine Eltern beziehen Kindergeld für mich und meine 7 Geschwister.

Mein Hobby ist das Programmieren von Spielen und ich würde mir damit gerne etwas dazu verdienen um meinem Vater nicht so auf der Tasche zu liegen (er finanziert mir derzeit die Verwaltungsgebühren und gibt mir pro Monat 250 Euro dazu für Essen, Fahrkosten, etc.). Ich würde gerne meine Spiele für Beträge um die 5-10 Euro verkaufen, mit einem großartigen Umsatz rechne ich nicht (auf keinen Fall mehr als 250-300 Euro pro Monat wenn überhaupt) aber ein bisschen was wäre es wohl schon.

Soweit ich das jetzt verstanden habe würde ich weder die Krankenversicherungsgrenze noch die Kindergeldgrenze übertreten, nur wie sieht es mit den Abgaben an den Staat aus? Reicht da eine Einnahmen/Ausgaben Gegenrechnung? Muss ich dann von Gewinn 19% abtreten? Die Suche habe ich schon bemüht aber eine leichte Unsicherheit bleibt trotzdem zurück. Danke schonmal für kommende Ratschläge, etc.

P.S.: Das Forum ist genial, bin froh es gefunden zu haben.
f4ktor ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.04.2007, 18:27   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
In deinem Fall wäre die Kleinunternehmerregelung vielleicht interessant, suche mal unter dem Stichwort.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 18:53   #3
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Bei den Abgaben an den Staat mußt Du zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer unterscheiden. Zum Umsatzsteuer wäre in Deinem Fall die Kleinunternehmerregelung interessant, dann würde der Posten wegfallen. Auch bei der Einkommenssteuer wärst Du mit dein angepeilten Umsätzen unter der Freigrenze, sofern keine weiteren Einnahmen (HiWi Jobs oder ähnliches) vorhanden sind.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2007, 19:03   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
f4ktor macht alles soweit korrekt
Zum Thema "Kleinunternehmerregelung" werde ich mich mal schlau machen, danke

Sonstige Nebenjobs oder HiWi Tätigkeiten sind nicht vorhanden und auch nicht angedacht. Ich will mein Studium wirklich gut durchziehen, Spiele programmiere ich so oder so, insofern muss ich da nicht mehr Zeit opfern als ich sowieso schon opfere weil es eben meine Art der Entspannung ist (jeder Mensch braucht ein Hobby ). Am Wochenende "arbeite" ich eh nicht (Freundin und Studium) und unter der Woche mach ich nicht mehr als 2 Stunden pro Tag, sollte also auch da keine Probleme geben denke ich.

Auf jeden Fall schonmal danke für die schnellen Antworten, ich halte euch auf dem Laufenden damit der Nächste eventuell von meinen Erfahrungen profitieren kann.

Noch eine Frage zum Schluss: welche Ausgaben darf ich anführen? Ausgaben zu Hard- und Software wohl schon, ich meine auch gelesen zu haben, dass man Fahrkosten, Studienunterlagen (Bücher etc.) als Student auch als Ausgaben deklarieren darf.
f4ktor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2007, 19:27   #5
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von f4ktor Beitrag anzeigen
Noch eine Frage zum Schluss: welche Ausgaben darf ich anführen?
An welcher Stelle? Für die Einahmen-Überschußrechnung des Gewerbes darfst Du natürlich nur die Ausgaben anrechnen, die auch direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun haben.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
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