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02.05.2007, 23:19
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
Ort: münchen
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Brauche dringend Hilfe..
Hallo Leute,
Ich brauche dringend Hilfe da ich echt nicht mehr durchblicke, habe nun schon etliche Foren durchgelesen und sehr viel nützliches gelernt aber auch etliche weitere Probleme gefunden mit denen ich vorher nicht gerechnet habe. Ich möchte mit meinem Hobby ein kleinwenig dazuverdienen, und einen Onlineshop in Richtung An &Verkauf von Trödel und Sammelartikel aufmachen, habe mir bei Stratos einen Shop gemietet und wollte eigentlich schon ende letzter Woche online gehen HAHAHA. Ich denke bzw. hoffe das ich jetzt endlich alle Pflichtfelder ordnungsgemäß in meinem Shop ausgefüllt habe wie z.B Belehrung zum Widerrufsrecht usw.
Ich bin hauptberuflich Gärtner (angestellt) und bin beim Thema Buchführung und Steuern an meine Grenzen gestoßen, habe heute versucht bei der IHK Hilfe zu bekommen und dort mit 9!!! verschiedenen Leuten gesprochen, mit dem Ergebnis das man mir Anfang August einen 2Tägigen Kurs zum Thema Buchführung für 120euro anbieten könnte…..
1. Ich möchte nun Montag ein Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen, ich werde weder dieses Jahr noch in den darauf folgenden Jahren mehr als 17500 Euro Umsatz machen. Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich immer unter 17500 Euro Jahresumsatz bleibe dauerhaft als Kleinunternehmer gelte und von der Umsatzsteuer befreit bin??
2. Wie genau heißt dann der Paragraf den ich in der Kundeninformation in meinem Shop zum Thema Preise angeben muss?? Beispiel: alle Preise sind in Euro zzgl. Versand, nach §?????? werden keine Steuern ausgewiesen.
3. Muss ich dann den §???? auch in der Rechnung angeben??
4. Muss ich irgendetwas steuerlich oder sonst wie beachten wenn ich ins Ausland verkaufe?
5. Da ich ja bei unzufriedenen Kunden bei einem Warenwert über 40Euro die Versandkosten tragen muss kann ich die dann als Ausgaben angeben?? Wenn ja, was schreibe ich da?
6. Muss ich auch bei unzufriedenen Kunden aus dem Ausland die Versandkosten übernehmen? Oder gibt es eine Klausel mit der ich das ausschließen kann?
7. Ich habe heute auf der Seite der IHK gelesen , dass ich, nachdem ich meinen Gewerbeschein beantragt habe und mein Geschäft eröffne Inventur machen muss und ebenso zum Jahresende für die Einkommensteuererklärung Inventur machen muss. Muss ich als Onlineshop Betreiber und Kleinunternehmer wirklich Inventur machen und die mit einreichen?
8.Ich möchte für meinen Shop einen Phantasie Namen wählen der sich aus meinem Vor- und Zunahmen zusammen setzt, habe gelesen , dass ich dann einen Eintrag ins Handelsregister machen muss, stimmt das? Bekomme ich von denen automatisch Post? Und was kostet das ca.? Einmalige Gebühr oder muss ich da dauerhaft etwas bezahlen?
9.Nun zur Buchführung: verstehe ich es richtig, dass ich 2 handelsübliche Bücher/Hefte nehme und in den ersten eintrage was ich kaufe(Ausgaben) und in den zweiten meine Verkäufe eintrage(Einnahmen) und zum Jahresende Ausgaben und Einnahmen gegeneinander rechne und dann die Differenz = Gewinn(hoffentlich) als zu versteuerndes Zusatzeinkommen angebe?
10. Wie genau muss ich Sachen die ich kaufe und verkaufe aufschreiben um eventuell einen Warenbestand nachzuweisen? z.B: ich kaufe auf einem Trödelmarkt von einer Person 6Ü-eier Figuren, 2 Puppen und 3Sammelbilder und verkaufe sie einzeln in meinen Shop, kann ich dann bei Ausgaben schreiben: Gruppe von Sammelartikeln für Betrag x gekauft? Oder muss ich jeden einzelnen Artikel aufführen?
11. Wie kann bzw. muss ich Einkäufe belegen/nachweisen können, ich kann z.B mir ja schlecht von einer privat Person auf einem Trödelmarkt eine Rechnung geben lassen.
12.Was gebe ich an wenn ich Sachen in meinem Shop verkaufe, die schon lange in meinem Besitz sind, z.B: ich habe 1 doppelten Satz Ü-eier Figuren ,die schon mehrere Jahre in meinem Besitz sind und möchte nun einen Satz davon in meinem Shop verkaufen, hatte sie ja eigentlich nicht gekauft um damit zu handeln sondern für meine private Sammlung.
Wäre wirklich über jede Hilfe dankbar!
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03.05.2007, 00:15
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Hallo erstmal im TP,
so auf die schnelle mal ein paar Antworten:
Zitat:
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1. Ich möchte nun Montag ein Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen, ich werde weder dieses Jahr noch in den darauf folgenden Jahren mehr als 17500 Euro Umsatz machen. Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich immer unter 17500 Euro Jahresumsatz bleibe dauerhaft als Kleinunternehmer gelte und von der Umsatzsteuer befreit bin??
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Ja solange du unter dem Freibetrag bleibst, bist du immer Kleinunternehmer.
Zitat:
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2. Wie genau heißt dann der Paragraf den ich in der Kundeninformation in meinem Shop zum Thema Preise angeben muss?? Beispiel: alle Preise sind in Euro zzgl. Versand, nach §?????? werden keine Steuern ausgewiesen.
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Ich glaube du meinst §19 UstG.
Zitat:
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3. Muss ich dann den §???? auch in der Rechnung angeben??
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Du musst meines Wissens auf jeden Fall drauf hinweisen. Kann aber auch nicht schaden...
Zitat:
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8.Ich möchte für meinen Shop einen Phantasie Namen wählen der sich aus meinem Vor- und Zunahmen zusammen setzt, habe gelesen , dass ich dann einen Eintrag ins Handelsregister machen muss, stimmt das? Bekomme ich von denen automatisch Post? Und was kostet das ca.? Einmalige Gebühr oder muss ich da dauerhaft etwas bezahlen?
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Solange du kein Kaufmann bist, musst du dich ins Handelsregister eintragen lassen für einen Phantasienamen, das stimmt. Post wirst du nicht bekommen von denen. Das musst du schon selber machen. Aber hier sollte es noch ein Problem geben. So weit ich weiss, bist du mit Eintragung in Hadelsregister Vollkaufmann und so zur doppelten Buchführung verpflichtet...
Zitat:
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9.Nun zur Buchführung: verstehe ich es richtig, dass ich 2 handelsübliche Bücher/Hefte nehme und in den ersten eintrage was ich kaufe(Ausgaben) und in den zweiten meine Verkäufe eintrage(Einnahmen) und zum Jahresende Ausgaben und Einnahmen gegeneinander rechne und dann die Differenz = Gewinn(hoffentlich) als zu versteuerndes Zusatzeinkommen angebe?
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Ja so ungefähr könnte es aussehen. Dafür gibts hier aber auch genug Vorlagen. Einfach mal suchen nach EÜR.
Zitat:
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11. Wie kann bzw. muss ich Einkäufe belegen/nachweisen können, ich kann z.B mir ja schlecht von einer privat Person auf einem Trödelmarkt eine Rechnung geben lassen.
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Quittungsblock mitnehmen und quittieren lassen...
Natürlich alles ohne Gewähr 
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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03.05.2007, 00:43
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
Ort: münchen
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Hallo Tim,
was genau bedeutet dann Vollkaufman und doppelte Buchführung??
P.S meine Frau lacht sich gerade kaputt, die ü-eier dienen lediglich als sinn Beispiel..
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03.05.2007, 01:15
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
Ort: münchen
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Und noch eine frage, ich will/werde meinen Shop in deutsch und englisch anbieten, muss ich dann auch die Pflicht Belehrungen und meine AGBs wie z.b Widerrufsrecht Information zur Artikelauswahl usw. in Juristen englisch anbieten? Ich bin eigentlich recht fit in Englisch und habe sie sinn gemäß übersetzt ist aber halt kein Wirtschafts/Juristen englisch.
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03.05.2007, 01:54
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von peter.d
5. Da ich ja bei unzufriedenen Kunden bei einem Warenwert über 40Euro die Versandkosten tragen muss kann ich die dann als Ausgaben angeben?? Wenn ja, was schreibe ich da?
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Ja, klar, genauso wie die Kosten des Hinsendens. Ob die der Kunde bezahlt ist ja erstmal zweitrangig. Sind alles Portokosten.
Zitat:
Zitat von peter.d
7. Ich habe heute auf der Seite der IHK gelesen , dass ich, nachdem ich meinen Gewerbeschein beantragt habe und mein Geschäft eröffne Inventur machen muss und ebenso zum Jahresende für die Einkommensteuererklärung Inventur machen muss. Muss ich als Onlineshop Betreiber und Kleinunternehmer wirklich Inventur machen und die mit einreichen?
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Nein, nicht das ich wüsste.
Zitat:
Zitat von peter.d
9.Nun zur Buchführung: verstehe ich es richtig, dass ich 2 handelsübliche Bücher/Hefte nehme und in den ersten eintrage was ich kaufe(Ausgaben) und in den zweiten meine Verkäufe eintrage(Einnahmen) und zum Jahresende Ausgaben und Einnahmen gegeneinander rechne und dann die Differenz = Gewinn(hoffentlich) als zu versteuerndes Zusatzeinkommen angebe?
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Guck dir das mal an: http://www.easyct.de/news.php
Zitat:
Zitat von peter.d
10. Wie genau muss ich Sachen die ich kaufe und verkaufe aufschreiben um eventuell einen Warenbestand nachzuweisen? z.B: ich kaufe auf einem Trödelmarkt von einer Person 6Ü-eier Figuren, 2 Puppen und 3Sammelbilder und verkaufe sie einzeln in meinen Shop, kann ich dann bei Ausgaben schreiben: Gruppe von Sammelartikeln für Betrag x gekauft? Oder muss ich jeden einzelnen Artikel aufführen?
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Wie wäre es z.B. mit Wareneinkauf Flohmarkt Musterstadt Frau Mustermann
Zitat:
Zitat von peter.d
12.Was gebe ich an wenn ich Sachen in meinem Shop verkaufe, die schon lange in meinem Besitz sind, z.B: ich habe 1 doppelten Satz Ü-eier Figuren ,die schon mehrere Jahre in meinem Besitz sind und möchte nun einen Satz davon in meinem Shop verkaufen, hatte sie ja eigentlich nicht gekauft um damit zu handeln sondern für meine private Sammlung.
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Dann übernimmst du diese Ware aus deinem Privatbesitz zum Teilwert in den gewerblichen Warenbestand.
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03.05.2007, 02:13
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zum Thema Inventur (mag mich irren, geb' trotzdem meinen Senf dazu):
meines Wissens ist Inventur für alle Gewerbetreibenden obligatorisch, egal ob KU oder nicht.
immerhin spielt der Warenbestand zum Jahresende eine maßgebliche Rolle bei der Gewinnermittlung.
Wenn ich rein EÜR-mäßig zwar nix verdient habe, aber fetten Warenbestand aufgebaut habe, habe ich ja dann doch Kohle verdient.
Lediglich buchhalterisch ist da ein Unterschied zwischen EÜR-Betrieben (Wareneinkauf = Kosten) und bilanzierenden Betrieben (Warenbestand = Haben)
Aber darf man deswegen ganz auf Inventur verzichten?
(mal ganz unabhängig davon, dass Inventur auch für den eigenen Überblick der Geschäftsentwicklung sehr wichtig ist, wir haben die erste Zeit freiwillig mehrfach im Jahr Inventur gemacht, um die Entwicklung im Blick zu haben, bei einem wichtigen Teilsortiment mache ich das bis heute, von einigen meiner Lieferanten kenne ich das auch)
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03.05.2007, 10:41
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich hab's halt echt noch nie gelesen... das Warenbestand da sein muss sieht das FA ja auch an der EÜR.
Wenn ich eine Inventur mache, nehme mal an geht auch ganz formlos  , was mach ich dann damit? Bin ich verpflichtet die der EÜR beizugeben, oder pack ich mir die nur zu Hause hin?
Übrigens weiss ich grob immer, was ich so da hab. Wäre schlimm, wenn nach 'ner Anfrage von 'nem Kunden erst das große Kistendurchwühlen losginge.  Die Aktualisierung erledigen bei mir momentan noch Zettel und Stift.
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03.05.2007, 14:37
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
Ort: münchen
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Hallo Leute,
ich danke euch erst einmal soweit, werde aber wohl nicht drum rum kommen mich bei einen Fachmann beraten zu lassen, habe mir gerade einen Termin für Dienstag bei einen Steuerberater und Diplomkaufmann geben lassen, hoffe ja mal das ich das Beratungsgespräch als ausgaben angeben kann..
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03.05.2007, 18:07
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von peter.d
hoffe ja mal das ich das Beratungsgespräch als ausgaben angeben kann..
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kannst du
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