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Alt 03.05.2007, 16:37   #1
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bouston macht alles soweit korrekt

Zwei-Personen-GbR


Hallo alle zusammen,

ich habe ein Problem:
meine Schwester hat mir angeboten, dass ich an ihrem Geschäft (Einzelhandels GbR) Teilhaber werden und als Partner in die GbR einsteigen kann (bzw. eine gemeinsame GbR zu gründen). Nach einer schlechten Erfahrung mit ihrem bisherigen Partner möchte Sie die Kontrolle aber in ihrer Hand behalten.

- Ist es überhaupt möglich, eine GbR prozentual aufzuteilen, dass dem einen z.B. 51% gehören und dem anderen 49%? Bisher habe ich keinen entsprechenden Hinweis gefunden, aber wer weiß? Oder müssten wir für so etwas eine andere Gesellschaftsform wählen?

- Kann man eigentlich irgendwie dafür sorgen, dass eine GbR nicht handlungsunfähig wird, weil sich beide Partner nicht einigen können?

Es wäre schön, wenn der eine oder andere eine gute Idee beisteuern könnte. Vielen Dank dafür im Vorraus!

Schöne Grüße

Stephan
bouston ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.05.2007, 17:38   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Hi Stephan,

eine GbR prozentual unterschiedlich aufteilen, ist kein Problem, kannst sogar 95% zu 5% verteilen.

aber: alle Beteiligten (können ja auch mehr als zwei Personen sein) sind immer gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haftbar.

also: du hast zwar "nur" 49% Anteil an der GbR, bist aber im Zweifelsfalle - wenn deine Schwester sich abgesetzt oder die Finger gehoben hat - trotzdem für 100% der Schulden haftbar.

ergo: eine GbR ist meines Erachtens nur für "echte Partner", wo gegenseitig volles Vertrauen herrscht, eine geeignete Rechtsform ... und dann kann man gleich 50:50 machen
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2007, 22:00   #3
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Master_T2 bringt sich richtig einMaster_T2 bringt sich richtig ein
Zitat:
Kann man eigentlich irgendwie dafür sorgen, dass eine GbR nicht handlungsunfähig wird, weil sich beide Partner nicht einigen können?
Das gibt es so bei einer GbR auch nicht. Jeder Gesellschafter hat nach aussen hin 100%ige Geschäftsvollmacht, kann also ALLEINE ALLES entscheiden im Zweifelsfall. Wie Ihr das dann im Innenverhältnis im Gesellschaftsvertrag festlegt ist euer Bier. Folglich kann jeder tun und lassen was er will, lediglich durch den Gesellschaftsvertrag kann der Mitgesellschafter einen anderen Gesellschafter verknacken wenn er sich nicht an interne Abmachungen hält. Das Auto was der eine Gesellschafter aber ohne das Wissen des anderen gekauft hat für 50000€ muss trotzdem bezahlt werden!
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 04.05.2007, 13:33   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2007
Ort: München
bouston macht alles soweit korrekt
Vielen Dank an Tim und Thomas für eure Antworten.

Wenn ich das richtig verstehe, hat jeder trotzdem 100% Geschäftsvollmacht, auch wenn die Besitzanteile nicht 50-50 sind?

Wenn dem so wäre, würde eine entsprechende Aufteilung eigentlich wenig Sinn machen, oder?

Schöne Grüße und schönes Wochenende

Stephan
bouston ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2007, 13:53   #5
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Zitat:
Zitat von bouston Beitrag anzeigen
hat jeder trotzdem 100% Geschäftsvollmacht,
nicht unbedingt Vollmacht aber 100% Haftung

zu meinem GbR-Zeiten hatten wir im GbR-Vertrag festgelegt, bis zu welchem maximalen Betrag einer der GbR-Partner alleine entscheiden darf

war dann von der Summe her so kalkuliert, dass jeder unabhängig übliche Bestellungen tätigen kann, aber eben kein neues Auto kaufen oder so
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2007, 14:05   #6
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Registriert seit: May 2006
marc22 bringt sich richtig einmarc22 bringt sich richtig ein
Deswegen ist bei einer GbR auch, wie bereits gesagt, volles Vertrauen notwendig. Die Haftung nach außen erfolgt persönlich, solidarisch und direkt. Das heißt, egal, wie ihr das intern regelt, Der Gläubiger kann sich einen von euch aussuchen und seine Schulden bezahlt bekommen, wenns hakt.

Die Geschäftsführung nach außen ist ebenso wie im Gesetz fetsgeschrieben. Jeder Teilhaber darf alles entscheiden.

Wie es nachher innerhalb der GbR aussieht, das steht dann auf einem ganz anderen Blatt...

Wer diese Risiken nicht eingehen möchte, muss eine andere Gesellschaftsform wählen.
__________________
...Meine Meinung

1984
marc22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2007, 22:15   #7
TP-Specialist
 
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Master_T2 bringt sich richtig einMaster_T2 bringt sich richtig ein
Zitat:
war dann von der Summe her so kalkuliert, dass jeder unabhängig übliche Bestellungen tätigen kann, aber eben kein neues Auto kaufen oder so
Wie gesagt, dass hätte den Autoverkäufer deines Vertrauens nicht interessiert wenn du einen Wagen gekauft hättest. Bezahlen hättet ihr den müssen im Zweifelsfall auch wenn im Gesellschaftsvertrag was anderes geregelt war. Der Gesellschaftsvertrag betrifft nur das Innenverhältnis zwischen euch aber nicht zu Dritten. Hast also Glück gehabt
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Alt 05.05.2007, 12:58   #8
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

Schwester hin oder her... wenn Ihre Schwester Ihnen so wenig vertraut, dass sie Sie in die Haftung nehmen möchte, gleichzeitig aber die alleinige Handlungsgewalt in der Hand haben möchte, dann zeigt dies doch, dass sie Ihnen nicht vertraut.

Was Ihre Schwester verlangt, ist, dass Sie über die solidarische Haftung das Risiko der Handlungen Ihrer Schwester mittragen, ohne in die Entscheidungsgewalt mit eingebunden zu sein.

Nehmen Sie Ihr Geld und werfen Sie es in einen Fluss... das hat den Vorteil, dass Sie selbst werfen und dem Geld hinterherschauen dürfen... im Fall Ihrer Schwester nimmt diese Ihnen zunächst das Geld weg, verbindet Ihnen dann die Augen und Sie können nichtmal sehen, was sie mit Ihrem Geld macht.

Tolle Aussichten... da lob ich mir das Wetter zur Zeit... strahlender Sonnenschein!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
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