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03.05.2007, 16:37
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
Ort: München
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Zwei-Personen-GbR
Hallo alle zusammen,
ich habe ein Problem:
meine Schwester hat mir angeboten, dass ich an ihrem Geschäft (Einzelhandels GbR) Teilhaber werden und als Partner in die GbR einsteigen kann (bzw. eine gemeinsame GbR zu gründen). Nach einer schlechten Erfahrung mit ihrem bisherigen Partner möchte Sie die Kontrolle aber in ihrer Hand behalten.
- Ist es überhaupt möglich, eine GbR prozentual aufzuteilen, dass dem einen z.B. 51% gehören und dem anderen 49%? Bisher habe ich keinen entsprechenden Hinweis gefunden, aber wer weiß? Oder müssten wir für so etwas eine andere Gesellschaftsform wählen?
- Kann man eigentlich irgendwie dafür sorgen, dass eine GbR nicht handlungsunfähig wird, weil sich beide Partner nicht einigen können?
Es wäre schön, wenn der eine oder andere eine gute Idee beisteuern könnte. Vielen Dank dafür im Vorraus!
Schöne Grüße
Stephan
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03.05.2007, 17:38
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Hi Stephan,
eine GbR prozentual unterschiedlich aufteilen, ist kein Problem, kannst sogar 95% zu 5% verteilen.
aber: alle Beteiligten (können ja auch mehr als zwei Personen sein) sind immer gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haftbar.
also: du hast zwar "nur" 49% Anteil an der GbR, bist aber im Zweifelsfalle - wenn deine Schwester sich abgesetzt oder die Finger gehoben hat - trotzdem für 100% der Schulden haftbar.
ergo: eine GbR ist meines Erachtens nur für "echte Partner", wo gegenseitig volles Vertrauen herrscht, eine geeignete Rechtsform ... und dann kann man gleich 50:50 machen
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03.05.2007, 22:00
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Zitat:
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Kann man eigentlich irgendwie dafür sorgen, dass eine GbR nicht handlungsunfähig wird, weil sich beide Partner nicht einigen können?
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Das gibt es so bei einer GbR auch nicht. Jeder Gesellschafter hat nach aussen hin 100%ige Geschäftsvollmacht, kann also ALLEINE ALLES entscheiden im Zweifelsfall. Wie Ihr das dann im Innenverhältnis im Gesellschaftsvertrag festlegt ist euer Bier. Folglich kann jeder tun und lassen was er will, lediglich durch den Gesellschaftsvertrag kann der Mitgesellschafter einen anderen Gesellschafter verknacken wenn er sich nicht an interne Abmachungen hält. Das Auto was der eine Gesellschafter aber ohne das Wissen des anderen gekauft hat für 50000€ muss trotzdem bezahlt werden!
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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04.05.2007, 13:33
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
Ort: München
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Vielen Dank an Tim und Thomas für eure Antworten.
Wenn ich das richtig verstehe, hat jeder trotzdem 100% Geschäftsvollmacht, auch wenn die Besitzanteile nicht 50-50 sind?
Wenn dem so wäre, würde eine entsprechende Aufteilung eigentlich wenig Sinn machen, oder?
Schöne Grüße und schönes Wochenende
Stephan
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04.05.2007, 13:53
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von bouston
hat jeder trotzdem 100% Geschäftsvollmacht,
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nicht unbedingt Vollmacht aber 100% Haftung
zu meinem GbR-Zeiten hatten wir im GbR-Vertrag festgelegt, bis zu welchem maximalen Betrag einer der GbR-Partner alleine entscheiden darf
war dann von der Summe her so kalkuliert, dass jeder unabhängig übliche Bestellungen tätigen kann, aber eben kein neues Auto kaufen oder so 
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04.05.2007, 14:05
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Deswegen ist bei einer GbR auch, wie bereits gesagt, volles Vertrauen notwendig. Die Haftung nach außen erfolgt persönlich, solidarisch und direkt. Das heißt, egal, wie ihr das intern regelt, Der Gläubiger kann sich einen von euch aussuchen und seine Schulden bezahlt bekommen, wenns hakt.
Die Geschäftsführung nach außen ist ebenso wie im Gesetz fetsgeschrieben. Jeder Teilhaber darf alles entscheiden.
Wie es nachher innerhalb der GbR aussieht, das steht dann auf einem ganz anderen Blatt...
Wer diese Risiken nicht eingehen möchte, muss eine andere Gesellschaftsform wählen.
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...Meine Meinung
1984
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04.05.2007, 22:15
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Zitat:
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war dann von der Summe her so kalkuliert, dass jeder unabhängig übliche Bestellungen tätigen kann, aber eben kein neues Auto kaufen oder so
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Wie gesagt, dass hätte den Autoverkäufer deines Vertrauens nicht interessiert wenn du einen Wagen gekauft hättest. Bezahlen hättet ihr den müssen im Zweifelsfall auch wenn im Gesellschaftsvertrag was anderes geregelt war. Der Gesellschaftsvertrag betrifft nur das Innenverhältnis zwischen euch aber nicht zu Dritten. Hast also Glück gehabt 
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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05.05.2007, 12:58
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
Schwester hin oder her... wenn Ihre Schwester Ihnen so wenig vertraut, dass sie Sie in die Haftung nehmen möchte, gleichzeitig aber die alleinige Handlungsgewalt in der Hand haben möchte, dann zeigt dies doch, dass sie Ihnen nicht vertraut.
Was Ihre Schwester verlangt, ist, dass Sie über die solidarische Haftung das Risiko der Handlungen Ihrer Schwester mittragen, ohne in die Entscheidungsgewalt mit eingebunden zu sein.
Nehmen Sie Ihr Geld und werfen Sie es in einen Fluss... das hat den Vorteil, dass Sie selbst werfen und dem Geld hinterherschauen dürfen... im Fall Ihrer Schwester nimmt diese Ihnen zunächst das Geld weg, verbindet Ihnen dann die Augen und Sie können nichtmal sehen, was sie mit Ihrem Geld macht.
Tolle Aussichten... da lob ich mir das Wetter zur Zeit... strahlender Sonnenschein!
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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