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31.05.2007, 21:21
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
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Azubi & nebenruflich arbeiten auf Gewerbeschein..
Hallo
Keine Angst zu Beginn..Ich habe mich soweit in alles eingelesen..möchte nur wissen, ob das alles richtig ist..
Ich habe mein gewerbeschein seit 2003..Bisher habe ich darüber nur meine Pizza-Fahrer tätigkeit abgerechnet..Nun möchte ich dieses Jahr via Ebay noch Waren verkaufen..Bisher bin ich als Kleinunternehmer tätig - also Rechnungen ohne Ust. Nun bekomme ich 325€/Monat als Ausbildungsgehalt(d.h. ich selber zahle keine Abgaben)
Nun mein erreichtes Wissen:
Als erstes zu beachten ist die Kindergeldgrenze von~8500€(mein gesamterzieltes Einkommen aus Gehalt und Gewinn Gewerbe..darüber müsste Mama das KG fürs ganze Jahr zurückzahlen) richtig?
Ich zahle ab ~7500€ Gewinn aus dem Nebengewerbe Est auf diesen, oder?
Ab 24500€ Gewinn wird Gewerbesteuer fällig..?
Ab 50000€ Umsatz wird mich das FA dezent darauf hinweisen, doch USt. auszuweisen?
Meiner Krankenkasse ist es relativ egal wieviel ich verdiene( ich hab dazu was im Forum gelesen und gleichmal angerufen) Solang es nicht offentsichtlich ist, dass das Gewerbe mein haupterwerb ist..Wird es auch (zeitlich gesehen) nicht..Von daher sollte es auch da kein problem geben..?
Von den eingekauften Waren kann ich nur den Netto-Betrag als Ausgabe geltend machen?
Für die Ebay-Rechnungen muss ich Mwst. in Deutschland abführen..?
Falls irgendwas fehlen oder falsch sein sollte, bitte mal antworten..Ansonsten danke für die Fülle an Infos hier im Forum
Gruß Andreas
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31.05.2007, 21:27
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Der Frager
Ab 50000€ Umsatz wird mich das FA dezent darauf hinweisen, doch USt. auszuweisen?
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Ab 17500 € Umsatz kann die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ob das FA darauf hinweist... k.A..
Zitat:
Zitat von Der Frager
Meiner Krankenkasse ist es relativ egal wieviel ich verdiene( ich hab dazu was im Forum gelesen und gleichmal angerufen)
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Nein, glaube ich eher nicht, aber wenn die das gesagt haben  .
Zitat:
Zitat von Der Frager
Von den eingekauften Waren kann ich nur den Netto-Betrag als Ausgabe geltend machen?
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Als Kleinunternehmer logischerweise den Bruttobetrag.
Zitat:
Zitat von Der Frager
Für die Ebay-Rechnungen muss ich Mwst. in Deutschland abführen..?
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Ja.
Zitat:
Zitat von Der Frager
Falls irgendwas fehlen oder falsch sein sollte, bitte mal antworten..Ansonsten danke für die Fülle an Infos hier im Forum 
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Die anderen Grenzen such ich jetzt nicht raus, einige sind nämlich nicht korrekt.
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31.05.2007, 21:29
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Als erstes zu beachten ist die Kindergeldgrenze von~8500€(mein gesamterzieltes Einkommen aus Gehalt und Gewinn Gewerbe..darüber müsste Mama das KG fürs ganze Jahr zurückzahlen) richtig?
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Grenzbetrag liegt bei 7.680 EUR Einkünfte
Arbeitnehmer: Einkünfte =
Bruttoarbeitslohn abzgl. tatsächlicher Werbungskosten bzw. Pauschbetrag (920 EUR)
Gewerbe: Einkünfte = Gewinn
Zitat:
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Ich zahle ab ~7500€ Gewinn aus dem Nebengewerbe Est auf diesen, oder?
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nein, ab 7.664 EUR zu versteuerndem Einkommen fällt Einkommensteuer an. Beim zvE werden die gesamten Einkünfte herangezogen, auch die Arbeitnehmereinkünfte.
Zitat:
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Ab 24500€ Gewinn wird Gewerbesteuer fällig..?
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richtig
Zitat:
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Ab 50000€ Umsatz wird mich das FA dezent darauf hinweisen, doch USt. auszuweisen?
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das FA wird dich auf nichts hinweisen, dafür bist du selbst verantwortlich.
Liegt dein Gesamtumsatz im Vorjahr unterhalb von 17.500 EUR und im laufenden Jahr unterhalb von 50.000 EUR, so kannst du die Kleinunternehmerregelung beanspruchen.
Dauerhaft kann man also nur die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, wenn der Gesamtumsatz unterhalb von 17.500 EUR liegt.
Zitat:
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Meiner Krankenkasse ist es relativ egal wieviel ich verdiene( ich hab dazu was im Forum gelesen und gleichmal angerufen) Solang es nicht offentsichtlich ist, dass das Gewerbe mein haupterwerb ist..Wird es auch (zeitlich gesehen) nicht..Von daher sollte es auch da kein problem geben..?
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richtig
Zitat:
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Von den eingekauften Waren kann ich nur den Netto-Betrag als Ausgabe geltend machen?
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den Bruttobetrag, du kannst nur keine Vorsteuer abziehen.
Zitat:
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Für die Ebay-Rechnungen muss ich Mwst. in Deutschland abführen..?
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richtig, Stichwort § 13b UStG; die USt ist auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen.
Gruß
Sven
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01.06.2007, 13:41
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
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sorry noch ein paar unklarheiten..
also kindergeld zurückzahlen ab 8600 einkünfte/jahr(gewinn aus gewerbe+azubigehalt)
mein arbeitgeber zahlt doch schon lohnsteuer auf mein gehalt..deshalb meinte meine lehrerin, dass die einkünfte aus meinem gewerbebetrieb gesondert laufen..was stimmt den nun?
da mein umsatz letztes jahr unter 17500 lag dieses jahr max 50000 sein wird, gehts dann die nächsten jahre als kleinunternehmer nur wenn ich ab 2008 unter 17500€ bleibe?
wenn ich den bruttobetrag als augabe geltend machen kann, mache ich ja quasi die % gut, die logischerweise bei vorsteuerzahlung und umsatzsteuereinnahmen entstehen?
bei ebay bekomme ich rechnungen mit den 15mwst aus luxemburg(habe ja keine ust-id zum hinterlegen) d.h. also ich kann nochma 4% draufschlagen und das dann als ausgabe geltend machen?
Geändert von Der Frager (01.06.2007 um 13:46 Uhr).
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01.06.2007, 13:58
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Der Frager
also kindergeld zurückzahlen ab 8600 einkünfte/jahr(gewinn aus gewerbe+azubigehalt)
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7680 € !
Zitat:
Zitat von Der Frager
mein arbeitgeber zahlt doch schon lohnsteuer auf mein gehalt..deshalb meinte meine lehrerin, dass die einkünfte aus meinem gewerbebetrieb gesondert laufen..was stimmt den nun?
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Ach echt? Haste mal auf deinen Lohnzettel geguckt?
Und selbst wenn... es werden alle Einkünfte zusammengezählt und entsprechend versteuert und schon gezahlte Lohnsteuer berücksichtigt.
Zitat:
Zitat von Der Frager
da mein umsatz letztes jahr unter 17500 lag dieses jahr max 50000 sein wird, gehts dann die nächsten jahre als kleinunternehmer nur wenn ich ab 2008 unter 17500€ bleibe?
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Nein, wenn du 2007 über 17500 € kommst, musst du ab 2008 Umsatzsteuer abführen. Es müssen immer beide Bedingungen zutreffen.
Zitat:
Zitat von Der Frager
wenn ich den bruttobetrag als augabe geltend machen kann, mache ich ja quasi die % gut, die logischerweise bei vorsteuerzahlung und umsatzsteuereinnahmen entstehen?
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Versteh ich nicht ganz. Der Regelbesteuerte bekommt die Vorsteuer ja vom FA in Euro erstattet. Eine Ausgabe senkt "nur" den zu versteuernden Gewinn.
Zitat:
Zitat von Der Frager
(habe ja keine ust-id zum hinterlegen)
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Das kannst du ja ändern.
Zitat:
Zitat von Der Frager
d.h. also ich kann nochma 4% draufschlagen und das dann als ausgabe geltend machen?
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Du musst die ebay-Gebühren hier mit 19 % versteuern.
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01.06.2007, 14:56
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
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was is das dann mit den pauschaltbetrag von 920 €für die werbungskosten?
lohnsteuer hat er abgeführt..hab ja gestern meine steuererklärung abgegeben..d.h. alle meine einkünfte werden addiert dann die steuerschuld festgestellt und dann geschaut, wieviel mein AG schon bezahlt hat und dann damit verrechnet?
das mit der differenz mein ich so:
Als Kleinunternehmer
EKP 29,99 25,20 4,79
VKP 59,99--Gewinn 30€
Mit Ust..
29,99 25,20 Vst 4,79
59,99 50,41 Ust 9,58
Gewinn 25,71€ (30€-Differenz VST-Ust)
ich kann doch bei ebay nur eine ust-id hinterlegen, wenn ich kein kleinunternehmer mehr bin..also meine rechnungen mit mwst ausstelle..
das mit dem versteuern versteh ich nich so ganz..ist doch eine ausgabe und keine einnahme..warum muss ich die dann versteuern?
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01.06.2007, 15:22
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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was is das dann mit den pauschaltbetrag von 920 €für die werbungskosten?
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wie der Begriff schon sagt. Von den Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit werden der Pauschbetrag von 920 EUR abgezogen. Wenn man höhere Werbungskosten hatte, so muss man diese nachweisen, so dass der höhere Betrag berücksichtigt wird.
Zitat:
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Lohnsteuer hat er abgeführt..hab ja gestern meine steuererklärung abgegeben..d.h. alle meine einkünfte werden addiert dann die steuerschuld festgestellt und dann geschaut, wieviel mein AG schon bezahlt hat und dann damit verrechnet?
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genau so ist.
Zitat:
das mit der differenz mein ich so:
Als Kleinunternehmer
EKP 29,99 25,20 4,79
VKP 59,99--Gewinn 30€
Mit Ust..
29,99 25,20 Vst 4,79
59,99 50,41 Ust 9,58
Gewinn 25,71€ (30€-Differenz VST-Ust)
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ich komm zwar auf 25,21 EUR anstatt 25,71 EUR aber das wird nur ein Tippfehler gewesen sein. Das Prinzip hast du aber verstanden.
Zitat:
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ich kann doch bei ebay nur eine ust-id hinterlegen, wenn ich kein kleinunternehmer mehr bin..also meine rechnungen mit mwst ausstelle..
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auch Kleinunternehmer können eine UStID-Nr. beantragen.
Zitat:
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das mit dem versteuern versteh ich nich so ganz..ist doch eine ausgabe und keine einnahme..warum muss ich die dann versteuern?
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Sinnfragen sind im Steuerrecht nicht erlaubt. 
Es geht um die Sicherstellung des USt-Aufkommens innerhalb der EU bzw. der Minderung des Vorsteuerbetrugs.
Gruß
Sven
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01.06.2007, 16:12
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
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zum abschluss...
es bleibt alles beim alten, wenn ich unter 17500€ umsatz bleibe..ich zahle nix an papa staat, wenn mein gewinn unter ~7600€ bleibt..weder steuern noch das schöne kindergeld zurück..
nur eine frage bleibt..wie führe ich dem FA die umsatzsteuer auf die ebay-rechnungen zu? gibs da bei denen dafür ein gemeinschaftskonto?  oder gebe ich es auf meiner SE mit an(da ich leistungen aus dem EU-Auslang bezogen habe) und die melden sich dann? wäre ja dann auch möglich im ausland steuerfrei zu bestellen und dann ganz normal die mwst zu zahlen..ich glaub, das mit ebay is wie ein autokauf im ausland oder? da zahl ich ja die mwst wenn ich das auto an der grenze verzolle..
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01.06.2007, 16:20
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du musst eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
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