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01.06.2007, 23:16
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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GbR und Mitarbeiter
Hallo zusammen,
kann mir jemand kurz erklären, was ich beachten müsste, wenn ich als GbR einen Auftrag bekommen würde, und müsste
- diesen ablehnen, weil ich selbst ihn nicht erfüllen kann, oder
- ich würde mir einen Mitarbeiter besorgen, der das machen kann.
Somit wäre natürlich am einfachsten, wenn er mir eine Rechnung schreiben würde / könnte. Dies geht natürlich nur mit einem Gewerbeschein.
Für den Fall, dass er diesen jedoch nicht hätte, könnte ich das ja nur machen, wenn ich den Mitarbeiter einstellen würde, auch wenn nur für kurz.
Ist dies möglich? Oder muss ich den Mitarbeiter eine Mindestzeit beschäftigen?
Was muss man dann alles machen? Geht das mal eben so, oder muss man den Mitarbeiter vor dem Auftrag irgendwo anmelden bzw. versichern oder was auch immer.
Hat dazu mal jemand kurz Informationen, wie ich in diesem Fall vorgehen sollte muss, damit ich dort rechtlich auf der sicheren Seite bin!!!
Danke für Hinweise und Ratschläge für meine Vorab-Überlegungen.
Gruß
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01.06.2007, 23:23
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
Oder muss ich den Mitarbeiter eine Mindestzeit beschäftigen?
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Nein, Stichwort: befristeter Arbeitsvertrag
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Geht das mal eben so, oder muss man den Mitarbeiter vor dem Auftrag irgendwo anmelden bzw. versichern oder was auch immer.
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Mal eben so geht da gar nix. Steuern und Sozialabgaben sind abzuführen. Der Mitarbeiter ist über die Berufsgenossenschaft zu versichern.
Zitat:
Zitat von walterschmitz
Hat dazu mal jemand kurz Informationen, wie ich in diesem Fall vorgehen sollte muss, damit ich dort rechtlich auf der sicheren Seite bin!!!
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Lass dich doch dazu von der IHK oder HWK beraten.
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01.06.2007, 23:27
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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bei kleineren Jobs lässt sich das recht einfach per Minijob regeln (max. 400 € im Monat), du zahlst pauschale Steuern und Sozialabgaben dafür (30% glaube ich im Moment) und alles ist easy.
Oder du beschäftigst jemanden auf Honorarbasis, derjenige muss dann aber selber ein Gewerbe angemeldet haben
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01.06.2007, 23:33
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#4
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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OK, das mit den Abgaben usw. habe ich mir schon so gedacht.
Auch bzgl. BG usw.
Werde das nächste Woche aber mal bei der IHK nachfragen.
Worauf ich aber eher raus wollte (was ich aber nicht so geschrieben hab, ist mir gerade aufgefallen...), kann man diese Abgaben im Nachhinein machen oder MUSS man das VOR Auftragsantritt / Beschäftigungsantritt machen?
Die Sozialabgaben werden sicherlich erst in Nachhinein fällig, weil man die ja mit dem Gehalt verrechnet und dann direkt abführt. (wird so momentan bei meinem Gehalt immer gemacht - weiß nicht ob es dafür auch Alternativen gibt).
Aber so Sachen wie BG o.ä.? Muss sowas vor Beschäftigungsantritt beantragt bzw. bezahlt werden, da sonst evtl. ein Mitarbeiter nicht versichert tätig werden kann / wird?
Gruss
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PS: Kann man bei BG-Beträgen irgendwie eine Anhaltspunkt geben, wie hoch das pro Mitarbeiter pro Tag ist, oder wird das auch anhalt von Gehältern berechnet? Nur um mal so eine Hausnummer zu haben.
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01.06.2007, 23:34
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#5
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Zitat:
Zitat von Thomas
bei kleineren Jobs lässt sich das recht einfach per Minijob regeln (max. 400 € im Monat), du zahlst pauschale Steuern und Sozialabgaben dafür (30% glaube ich im Moment) und alles ist easy.
Oder du beschäftigst jemanden auf Honorarbasis, derjenige muss dann aber selber ein Gewerbe angemeldet haben
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Danke dir auch für den Hinweis.
Das wäre evtl. eine Möglichkeit, die genau das richtige für mich wäre.
Wobei hier nur die Sozialabgaben und Steuern benannt sind. BG und Versicherung wären sicherlich auch noch zu zahlen, oder?
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02.06.2007, 00:10
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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BG ja, das hält sich aber im Rahmen
(je nach Gefahrklasse zumindest, meine ist niedrig)
welche Versicherungen meinst du denn?
Sozialversicherung wird bei Minijob auch pauschal bezahlt
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05.06.2007, 13:18
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#7
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Hallo.
erst einmal danke für deine Antwort und sorry, für die späte Rückmeldung.
Wie hoch ist den dein BG Betrag / Mitarbeiter... und in welchem Tätigkeitsgebiet bist du denn?
Ich werde wohl diverste Fahrtätigkeiten übernehmen. Ist dies eine hohe Gefahrenstufe?
Die Sozialabgaben meinte ich, und u.U. eine Art Firmenversicherung (z.B. Haftpflicht o.ä. falls der Mitarbeiter Bockmist baut).
Was noch offen geblieben bist:
Muss ich den Mitarbeiter VOR Beginn der Tätigkeit anmelden oder kann man das auch danach machen?
Und wo wird dies gemacht, einfach nur beim Finanzamt melden, Hr. xy arbeite jetzt bei uns und bei der BG...
Wenn ich mir vorstelle dass ich heute jemanden kurzfristig für morgen brauche, dann werde ich die Meldungen evtl. heute ja nicht mehr machen können, wenn ich jemanden erst kurzfristig finde.
Danke dir aber schon eimal für den Hinweis.
Gruß
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05.06.2007, 14:14
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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was heisst eigentlich "ich als GbR"??? Eine GbR sind immer mindestens zwei Leute!
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05.06.2007, 15:13
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#9
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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das ist mir sehr wohl bewusst.
Bloss nehme ich den Auftrag an, und der muss durch die GbR, die nach aussen auftritt, abgewickelt werden. Somit muss die GbR tätig werden...
Aber darum ging auch gerade die Fragestellung nicht mehr, oder?
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