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05.06.2007, 23:36
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
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Nebenberuflich selbständig Immobilienvertrieb & arbeitssuchend, Fristen?
Hallo an das Forum,
ich bin arbeitssuchend, erhalte Arbeitslosengeld und bin nebenberuflich mit weniger als 15h pro Woche selbständig im Immobilienverkauf tätig.
Alle 3 Monate muss ich nun eine BWA an das Arbeitsamt geben.
Bei Gewinn pro Monat größer als ca. € 160,-- (habe die genaue Zahl jetzt nicht zur Hand) wird mir der Gewinn"überhang" vom Arbeitslosengeld gekürzt oder fällt das Arbeitslosengeld nachträglich für den betreffenden Monat ganz weg? Wie sieht es aus mit dem durch das AA gezahlten Krankenversicherungsbeitrag? Muss ich den beispielsweise bei einem Monatsgewinn von € 400,-- komplett alleine bezahlen?
Eine weitere sehr wichtige Frage habe ich noch, auf die mir auch das AA keine verbindliche Antwort geben konnte oder wollte:
Welcher Zeitpunkt wird als "Umsatz bzw. Gewinneinnahme" gewertet:
1. Datum des Notartermins, also Kaufvertragsabschluß?
2. Datum meiner Rechnungsstellung?
3. Datum des Geldeingangs auf meinem Konto?
Ich kann mich auch wochenweise beim AA abmelden, wenn ich vorab erkenne, dass ich gewinnmäßig höher liege als oben genannten erlaubten Betrag, dann wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld hinten dran gehängt und geht nicht flöten, nur weiss ich eben nicht, welcher "Stichtag" für die Gewinnfeststellung vom AA aus gilt, siehe Punkte 1,2,3.
Hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt und jemand hier versteht meine Frage
LG, Immobilia
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06.06.2007, 21:08
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#2
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
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Würde mich sehr über eine Antwort freuen, hatte gehofft, dass das hier jemand weiss
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06.06.2007, 21:14
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Normalerweise der tatsächliche Geldeingang. Nur das sollte imho auch für das AA relevant sein. Ansonsten frag bei denen nach.
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06.06.2007, 22:40
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
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Danke Dorinthia,
so denke ich es auch... Hatte schon mal Erkundigungen dort eingezogen, aber selbst beim AA habe ich untrschiedliche Antworten bekommen, sie hätten so einen Fall noch nicht gehabt.....
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08.06.2007, 06:12
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Hallo Immo,
machst du nur Inland oder auch Ausland,
melde dich doch mal kurz.
__________________
Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
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