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Alt 08.06.2007, 14:02   #1
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Formular zur Steuerlichen Erfassung


hallo,

sitze gerade an dem formular "fragebogen zur steuerlichen erfassung" und bleibe bei Punkt 3.1 hängen:
was muss denn je bei den Angaben imJahr der Betriebseröffnung und bei Folgejahr bei gewerbebetrieb, selbständiger arbeit und nichtselbstständiger arbeit eingetragen werden.
ich bin einzelunternehmer im nebenjob, nach dezeitigen voraussetzungen, umsatzsteuer befreit.
kann ich bei "selbständiger Arbeit" 0,00€ eingeben, wenn voraussichtlich umsatz aber keine gewinne (nach verrechnung mit den aufwendungen) im jahr der betriebseröffnung und im folgejahr erzielt werden?
kommt in die zeile "nichtselbständiger Arbeit" mein "Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10." aus Ziffer3. der Lohnsteuerbescheinigung oder kann ich dort einfach eintragen (auch für das folgejahr) "laut lohnsteuerbescheinigung"??? wie errechnet sich die vorrauszahlung wenn man einen betrag x (z.Bsp. 5000,-) eingibt? dadurch erhöht sich doch meine einkommenssteuer insgesamt und ich zahle darauf meinen persönlichen Steuersatz (~42%)? was passiert, wenn meine prognosen nicht zutreffen und ich satte verluste (hohe betriebsausgaben in den beiden ersten gründungsjahren) mache. wird dann mein bruttarbeitslohn entsprechend verringert und der verlust erstattet?
hat vieleicht jemand eine beispiel- EÜR
vielen dank!

jörg
inetpoint24 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.06.2007, 14:20   #2
TP-Lady-Mod
 
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, deswegen bitte genau hingucken: einmal musst du deine Umsätze schätzen und einmal deinen Gewinn.

Verlust wird nicht erstattet, dieser mindert nur dein zu versteuerndes sonstiges Einkommen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2007, 22:25   #3
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massi macht alles soweit korrekt
Auch solltest Du aufpassen, ob es sich um eine "selbstständige Arbeit" oder einen "Gewerbebetrieb" handelt..
massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2007, 22:32   #4
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Zitat:
Zitat von massi Beitrag anzeigen
Auch solltest Du aufpassen, ob es sich um eine "selbstständige Arbeit" oder einen "Gewerbebetrieb" handelt..
wenn ich einzelunternehmer bin ist das doch automatisch "selbstständige Arbeit" oder etwa nicht?
PolenInvest ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2007, 00:30   #5
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Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von PolenInvest Beitrag anzeigen
wenn ich einzelunternehmer bin ist das doch automatisch "selbstständige Arbeit" oder etwa nicht?
Nö. Wobei ich das damals auch versehentlich falsch gemacht hatte *shame on me*, hat bislang keine Probleme deswegen gegeben...
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2007, 15:25   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2007
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[quote=inetpoint24;769837]
ich bin einzelunternehmer im nebenjob, nach dezeitigen voraussetzungen, umsatzsteuer befreit.
kann ich bei "selbständiger Arbeit" 0,00€ eingeben, wenn voraussichtlich umsatz aber keine gewinne (nach verrechnung mit den aufwendungen) im jahr der betriebseröffnung und im folgejahr erzielt werden?
kommt in die zeile "nichtselbständiger Arbeit" mein "Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10." aus Ziffer3. der Lohnsteuerbescheinigung oder kann ich dort einfach eintragen (auch für das folgejahr) "laut lohnsteuerbescheinigung"??? wie errechnet sich die vorrauszahlung wenn man einen betrag x (z.Bsp. 5000,-) eingibt? dadurch erhöht sich doch meine einkommenssteuer insgesamt und ich zahle darauf meinen persönlichen Steuersatz (~42%)? was passiert, wenn meine prognosen nicht zutreffen und ich satte verluste (hohe betriebsausgaben in den beiden ersten gründungsjahren) mache. wird dann mein bruttarbeitslohn entsprechend verringert und der verlust erstattet?
[quote]

Hmmmm...keiner eine konkrete Antwort oder Tipp für mein Anliegen?
Hatte oder hatte denn keiner von euch einen Hauptberuf und macht(e) die "Selbständigkeit" zunächst als Nebenjob und kann mir seine Erfahrungen posten?
Gruß,
Jörg
inetpoint24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2007, 16:52   #7
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
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Meine Erfahrung... hab das Ding direkt beim FA ausgefüllt:

- Löhne/Gehälter aus nichtselbständiger Arbeit musste ich weder von mir noch von meinem Mann eintragen
- Gewinn und Umsatz musste ich schätzen, hab ich auch getan, war ja kein Problem, hatte ja 'nen Businessplan erstellt

Zum Verlust hatte ich schon was geschrieben.
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