 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
08.06.2007, 14:02
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
|
Formular zur Steuerlichen Erfassung
hallo,
sitze gerade an dem formular "fragebogen zur steuerlichen erfassung" und bleibe bei Punkt 3.1 hängen:
was muss denn je bei den Angaben imJahr der Betriebseröffnung und bei Folgejahr bei gewerbebetrieb, selbständiger arbeit und nichtselbstständiger arbeit eingetragen werden.
ich bin einzelunternehmer im nebenjob, nach dezeitigen voraussetzungen, umsatzsteuer befreit.
kann ich bei "selbständiger Arbeit" 0,00€ eingeben, wenn voraussichtlich umsatz aber keine gewinne (nach verrechnung mit den aufwendungen) im jahr der betriebseröffnung und im folgejahr erzielt werden?
kommt in die zeile "nichtselbständiger Arbeit" mein "Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10." aus Ziffer3. der Lohnsteuerbescheinigung oder kann ich dort einfach eintragen (auch für das folgejahr) "laut lohnsteuerbescheinigung"??? wie errechnet sich die vorrauszahlung wenn man einen betrag x (z.Bsp. 5000,-) eingibt? dadurch erhöht sich doch meine einkommenssteuer insgesamt und ich zahle darauf meinen persönlichen Steuersatz (~42%)? was passiert, wenn meine prognosen nicht zutreffen und ich satte verluste (hohe betriebsausgaben in den beiden ersten gründungsjahren) mache. wird dann mein bruttarbeitslohn entsprechend verringert und der verlust erstattet?
hat vieleicht jemand eine beispiel- EÜR
vielen dank!
jörg
|
|
|
08.06.2007, 14:20
|
#2
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, deswegen bitte genau hingucken: einmal musst du deine Umsätze schätzen und einmal deinen Gewinn.
Verlust wird nicht erstattet, dieser mindert nur dein zu versteuerndes sonstiges Einkommen.
|
|
|
10.06.2007, 22:25
|
#3
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
|
Auch solltest Du aufpassen, ob es sich um eine "selbstständige Arbeit" oder einen "Gewerbebetrieb" handelt..
|
|
|
10.06.2007, 22:32
|
#4
|
|
TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
Ort: München
|
Zitat:
Zitat von massi
Auch solltest Du aufpassen, ob es sich um eine "selbstständige Arbeit" oder einen "Gewerbebetrieb" handelt..
|
wenn ich einzelunternehmer bin ist das doch automatisch "selbstständige Arbeit" oder etwa nicht?
|
|
|
11.06.2007, 00:30
|
#5
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
Zitat von PolenInvest
wenn ich einzelunternehmer bin ist das doch automatisch "selbstständige Arbeit" oder etwa nicht?
|
Nö. Wobei ich das damals auch versehentlich falsch gemacht hatte *shame on me*, hat bislang keine Probleme deswegen gegeben...
|
|
|
11.06.2007, 15:25
|
#6
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
|
[quote=inetpoint24;769837]
ich bin einzelunternehmer im nebenjob, nach dezeitigen voraussetzungen, umsatzsteuer befreit.
kann ich bei "selbständiger Arbeit" 0,00€ eingeben, wenn voraussichtlich umsatz aber keine gewinne (nach verrechnung mit den aufwendungen) im jahr der betriebseröffnung und im folgejahr erzielt werden?
kommt in die zeile "nichtselbständiger Arbeit" mein "Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10." aus Ziffer3. der Lohnsteuerbescheinigung oder kann ich dort einfach eintragen (auch für das folgejahr) "laut lohnsteuerbescheinigung"??? wie errechnet sich die vorrauszahlung wenn man einen betrag x (z.Bsp. 5000,-) eingibt? dadurch erhöht sich doch meine einkommenssteuer insgesamt und ich zahle darauf meinen persönlichen Steuersatz (~42%)? was passiert, wenn meine prognosen nicht zutreffen und ich satte verluste (hohe betriebsausgaben in den beiden ersten gründungsjahren) mache. wird dann mein bruttarbeitslohn entsprechend verringert und der verlust erstattet?
[quote]
Hmmmm...keiner eine konkrete Antwort oder Tipp für mein Anliegen?
Hatte oder hatte denn keiner von euch einen Hauptberuf und macht(e) die "Selbständigkeit" zunächst als Nebenjob und kann mir seine Erfahrungen posten?
Gruß,
Jörg
|
|
|
11.06.2007, 16:52
|
#7
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Meine Erfahrung... hab das Ding direkt beim FA ausgefüllt:
- Löhne/Gehälter aus nichtselbständiger Arbeit musste ich weder von mir noch von meinem Mann eintragen 
- Gewinn und Umsatz musste ich schätzen, hab ich auch getan, war ja kein Problem, hatte ja 'nen Businessplan erstellt
Zum Verlust hatte ich schon was geschrieben.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:51 Uhr.
|
 |