Zitat:
Zitat von dorintia
Und ich dachte das läge jetzt beim AN.
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seit August 98 (da trat die EU-weite HACCP-Verordnung in D in Kraft) liegt die Verantwortung für die "hygienisch einwandfreie Praxis" nicht mehr bei den Behörden sondern bei AG und AN
Der AG muss seine Leute regelmäßig weiterbilden und dieses dokumentieren
(Die Kontrollbehörden haben Anspruch auf Einsicht in diese Dokumentation)
Den AN ist aber auch mehr Selbstverantwortung auferlegt: sie müssen Scheffe Bescheid geben, wenn sie der Meinung sind, dass sie eventuell gerade nicht "hygienisch" sind (z.B. weil sie Magen-Darm-Grippe haben, eine Schnittwunde o.ä.)
Ob, wo und wie der AG diesen AN dann doch arbeiten lässt, liegt dann wieder in der Verantwortung des AG