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16.06.2007, 23:26
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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GBR-Gründung 1 Gesellschafter in Insolvenz
Hallo,
habe vor, eine GBR zu gründen.
Da ich einen Grosskunden bekommen werde, und die Arbeit nicht alleine bewältigen kann, möchte ich mit meinem Partner eine GBR gründen.
Wir haben bis jetzt jeder ein Einzelunternehmen in der gleichen Branche.
Das Finanzamt sagt: wir müssen eine neue Fa. gründen.
Nun meine Frage: Mein Partner ist vor kurzem in die Insolvenz mit seiner alten Firma gegangen und ich habe ein bisschen Angst, das seine Gläubiger sich an meinen Gewinnen aus der GBR dann auch Ihren teil holen. Kenn mich da wenig aus, oder was meint Ihr dazu? Wie kann ich mich davor schützen?
Über Vorschläge würde ich mich freuen.
Gruss Schwedenreiner 
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17.06.2007, 10:04
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Als Einzelunternehmer haftet man mit seinem betrieblichen und mit seinem privaten Vermögen.
Wenn Ihr jetzt eine GbR gründet, dann kann m.E. auch sein Anteil an der GbR in die Insolvenzmasse einfließen. Dein Anteil sollte davon jedoch nicht berührt werden, wenn ein korrekter GbR-Vertrag aufgesetzt wurde.
Die Frage ist dann, was er in die GbR einbringen kann... Wenn bei Ihm das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, dann hat er ja keine Verfügungsmacht mehr über etwaige Maschinen o.ä., da hält der Insolvenzverwalter dann seinen Daumen drauf...
Wie sich das ganze genau rechtlich abspielt kann ich aber nicht sagen...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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17.06.2007, 13:30
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ich denke mal in so einem Fall solltest Du dir wirklich Rat bei einem fachkundigen Rechtsanwalt suchen (nicht irgendein RA, sondern einer, der etwas von Unternehmensrecht versteht und darauf spezialisiert ist). Evtl. sollte dieser Dir dann auch einen GBR-Vertrag aufsetzen, damit nichts schief gehen kann. Denn eins ist klar, in der GBR haftest Du nach außen erst mal für Deinen Partner mit, ein Kunde kann dann also auch von Dir Geld einfordern und Du musst es vom Partner zurückholen. Und wenn da dann nichts zu holen ist hast Du die A*schkarte gezogen. Theoretisch sind die alten Geschichten zwar nur seine Sache, aber ich wäre trotzdem sehr vorsichtig.
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17.06.2007, 13:33
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Das gilt m.E. aber nur für Verbindlichkeiten die seit Bestehen der Gbr anfallen, für Altschulden ist der GbR-Mitgesellschafter m.E. nicht haftbar.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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17.06.2007, 13:43
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Das gilt m.E. aber nur für Verbindlichkeiten die seit Bestehen der Gbr anfallen, für Altschulden ist der GbR-Mitgesellschafter m.E. nicht haftbar.
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Schon. Aber wenn ein Gläubiger keine Chance mehr sieht beim Partner an Geld zu kommen kommt er evtl. auf dumme Gedanken, und dann hat man u. U. einen nervigen Rechtsstreit am Hals. Selbst wenn man ihn dann gewinnt: Unnötiger Ärger.
Und eins ist auch klar, wenn der Partner absolut nichts hat wird schwedenreiner in Zukunft wohl auf absehbare Zeit IMMER derjenige sein, "an den sich Leute wenden", wenn sie mit der GBR ein Problem haben und Geld wollen... DAS sollte ihm auch klar sein. Für seinen Partner ist das doch ein Freifahtschein, der hat wohl eh nichts mehr zu verlieren. Sorry, aber ich finde eine GBR ist in der Situation die falsche Konstruktion. Leider fehlt für eine GmbH wohl auch der Anteil an der Einlage.
Mein Tip: Finger von der GBR lassen und ihn lieber als Subunternehmer bei Bedarf beauftragen.
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17.06.2007, 20:51
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Ich dank euch erstmal für die Tips von euch. Klar ist mir schon, das der GBR Vertrag von einem Fachanwald geprüft werden sollte.Mir ist es halt wichtig, nichts falsches zu machen. Aber der Auftrag ist sehr wichtig für mich und leider bin ich alleine nicht in der Lage, diesen zu bewältigen. Einen Partner wie meinen find ich so schnell nicht wieder.Wegen seiner Fachkompetenz und seiner Erfahrung.
Grüsse schwedenreiner
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