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20.06.2007, 07:45
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Dringend! Nutzungsänderung gewerlich genutzer Raum in Wohnhaus
Hallo,
brauche dringend Eure Hilfe.
Habe gestern einen einen Anruf vom Gewerbeamt erhalten, in dem man mir mitteilte, ich solle mich unverzüglich mit der unteren Bauaufsicht in Verbindung setzten, da für die Ausübung meiner (nebenberuflichen) gewerblichen Tätigkeit, eine Nutzungsänderung des Raumes in meinem Wohnhaus offensichtlich wäre und ich dafür eine Nutzungsänderung beantragen müsse.
Jetzt habe ich mich mal über Google versucht schlau zu machen - allerdings ohne
hilfreiche Aussagen zu finden. Es gibt wohl so ein Freistellungsverfahren, was -wie in meinem Fall- bei Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderung, zum tragen käme (betreibe einen Internetshop und biete Dienstleistungen, Objektbetreuung usw. an) ohne nennenswerten Kundenverkehr oder benötigten Stellplätzen an. Das Problem an der Sache ist aber eigendlich: Man braucht wohl, ob genehmigungspflichtig oder Freistellungverfahren, einen Architekten, der diese Unterlagen bei der UBA einreichen dar. Allein die Gebühren für die Nutzungsänderung zu beantragen können sich bis auf 2500 ,-€ zzgl. der Kosten für Architekt usw. belaufen!!!
Kennt sich jemand mit der Materie aus und kann mir helfen???
Wusste bisher gar nicht, dass es so was gibt. Der Raum/Büro von dem ich das Gewerbe betreibe wurde auch vor meiner gewerbl. nebenberufl. Tätigkeit schon als Büro/Arbeitszimmer genutzt ohne das es jemanden interessiert hätte. Insofern hat sich auch keine Nutzungsänderung eingestellt.
Wie kann ich mich der UBA gegenüber verhalten ohen Gefahr zu laufen mit extremen Kosten, die sich eher Existenzvernichtend als Existensgründend auswirken, konfrontiert zu werden? Hat jeder, der einen Ebayshop oder sonstiges betreibt, einen soche Nutzungsänderung zu beantragen?
Was kommt da anschließend noch -GEZ, Gewerblicher Stromabnehmer, höhere Müllgebühren usw.....
Danke!
Gruß,
Jörg
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20.06.2007, 10:26
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Was bietest du denn genau an? Und in welchem Umfang?
Komische Sache, habe ich noch nie gehört... da scheinst du an einen geraten zu sein, der es sehr genau nimmt... 
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20.06.2007, 10:39
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hmm, Nutzungsänderungen müssen doch imho nur angezeigt werden, wenn sich die Nutzungsart kompletter Räumlichkeiten ändert, also Arbeitszimmer, Lagerraum o.ä.. Und das ganze im Zusammenhang mit 'nem Architekten hab ich noch nie gehört. Ich dachte immer dieses Anzeigen der Nutzungsänderungen diene hauptsächlich statistischen Zwecken.
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20.06.2007, 10:58
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Zitat:
Zitat von ratze
Was bietest du denn genau an? Und in welchem Umfang?
Komische Sache, habe ich noch nie gehört... da scheinst du an einen geraten zu sein, der es sehr genau nimmt... 
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Hab ich vorher auch noch nie gehört. Bin daher selbst total überrascht. Ich Biete eigentlich nur Neuwaren in einem Internetshop an. Gelegentlich noch Dienstleistungen wie Zulassungsservice, Kurierdienst usw. an. Das komische an der Sache ist, dass es, was den Raum betrifft, keine Nutzungsänderung gibt (außer dass ich die gewerblich Tätigkeit zusätzlich zur privaten dort ausübe) Es wurden auch keine baulichen Veränderungen an dem Raum durchgeführt.
Nach Aussage der Tante vom Gewerbeamt muss - auch bei einem Ebayshop o.ä zumindest ein Freiststellungsantrag bzw. ein Genehmigungsfreies Vorhaben nach §65LBO durchgeführt werden wenn das die UBA so will. Die Unterlagen hierzu müsse - wie soll es auch anders sein- von einem Architekten (Vorlageberechtigt) ausgefertigt worden sein. Auch wenn darin nur erklärt wird, dass es sich eben um eine genehmigungsfreies vorhaben handelt. Unterlässt man dies, kann es ganz schön teuer werden...
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20.06.2007, 11:02
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Frag doch einfach mal "unverbindlich" beim Bauamt nach.... 
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20.06.2007, 13:27
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Zitat:
Zitat von dorintia
Frag doch einfach mal "unverbindlich" beim Bauamt nach.... 
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danke dorintia, hab ich gerade gemacht! alles halb so wild. der typ vom bauamt meinte seine kollegin vom gewerbeamt hätte da wohl ein bischen überreagiert aber rechtens und pflichtbewußt gehandelt...
solange man zuhause keinen riesen kundenverkehr hat, große lagerflächen, usw. - das ganze also im kleinen rahmen betreibt - ist eine nutzungsänderung nicht nötig.es gibt aber immer wieder fälle, wo der ein oder andere dieser anordnung nicht folgt und das ganze im großen stil betreibt. was dann kommt wird richtig teuer und die weiter nutzung wird strafbewehrt untersagt und das war's dann mit der existenzgründung!
in meinem fall macht er jetzt einen vermerk für seine kollegin, dass die sache auch so in ordnung geht, solange ich mich an die weisung der bauaufsichtsbehörde halte - werde ich tun!!!
sollte das geschäft dann mal richtig groß laufen, beantrage ich eine nutzungsänderung und gut is.
vielen dank für eure meinungen!
gruß,
jörg
mein neuer shop ist online!besucht mich mal meinen : http://http://www.freeshop-web.de/cgi-bin/shopserver/shops/s000471/index.cgi
ok, noch nicht sehr umfangreich - aber günstig!!!
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20.06.2007, 15:46
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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bei google hab ich folgendes gefunden
http://www.mieterverein-muenchen.de/...ntfremdung.htm
Wenn ich mir das so durchlese, so ist das erst ein Problem, wenn die wohnung nicht mehr überwiegend privat genutzt wird oder Publikumsverkehr besteht.
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20.06.2007, 16:50
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Zitat:
Zitat von junimond
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stimmt leider nicht! nach aussage des beamten hat man schon ein problem - egal ob mietwohnung oder eigenes haus - wenn man in einem reinen wohngebiet mehr als nur mal ab und zu was verkauft. dann wird vorrausgesetzt, dass der raum ausschließlich für geschäftliche zwecke genutzt wird und nicht nur so nebenbei. somit ist dieser raum kein wohnraum mehr sondern ein gewerblicher raum. entsprechend ist eine nutzungsänderung nämlich vom wohn- zum geschäftraum, erfolgt, was anzeige und genehmigungspflichtíg ist! ganz dumm läuft es wenn man für die wohnung oder haus letztendlich eine nutzungsänderung erwirken will, aber öffentlich- rechtliche interessen -sprich- der bebauungsplan weil reines wohngebiet, dies nicht zulässt.
gruß,
jörg
http://www.freeshop-web.de/cgi-bin/s...0471/index.cgi
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