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ist es überhaupt zulässig, dass man in der ihk und der berufsgenossenschaft pflichtmitglied wird?
habe nach der gewerbe-anmeldung zuständigskeitsbescheide beider organisationen erhalten.
Ja, das ist per Gesetz so geregelt. Aber bei beiden gibt es u.U. in Abhängigkeit von Umsatz/Gewinn bzw. Aufwandszeiten (nebenberuflich) sich von den Beiträgen zumindest zum Anfang befreien zu lassen.
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung. Mein kleines Online-Lädchen