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02.07.2007, 11:26
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Auftrag ablehnen nach Zahlung
Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob das jetz die richtige Kategorie ist, aber folgende Frage: kann ich einen Auftrag bzw. eine Bestellung ablehnen, wenn ...
a.) der Kunde noch keine Rechnung, aber schon bezahlt hat
b.) der Kunde eine Rechnung erhalten hat und schon bezahlt hat, aber noch keine Auftragsbestätigung erhalten hat?
(Selbstverständlich erstatten wir unverzüglich den Rechnungsbetrag)
Es geht nur darum, dass wir best. Aufträge nicht mehr bearbeiten können und daher best. Aufträge ablehnen müssen. Also bis zu welchem Zeitpunkt (Zugang der Auftragsbestätigung oder Zugang der Rechnung??) kann man Aufträge ablehnen ohne dass man rechtl. Schwierigkeiten bekommt?!
Danke euch vorab!!!
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0ô
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02.07.2007, 11:39
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Rein rechtlich dürfte es schwierig werden,
vor dem Gesetz ist ein Vertrag zustande gekommen,
ich würde ein Gespäch suchen und den Sachverhalt klären.
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Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
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02.07.2007, 12:42
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
Zitat von susannundich
Rein rechtlich dürfte es schwierig werden,
vor dem Gesetz ist ein Vertrag zustande gekommen,
ich würde ein Gespäch suchen und den Sachverhalt klären.
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Hallo,
mit einer Bestellung kommt autom. schon ein Vertrag zustande? Auch wenn in den AGB das hier steht: "Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Zugang unserer Auftragsbestätigung"?
Danke!
__________________
0ô
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02.07.2007, 13:21
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Naja, ich denke die Rechnung "ersetzt" dann die Auftragsbestätigung. Wenn eine Rechnung geschrieben ist, ist der Auftrag durchgeführt worden.
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02.07.2007, 13:43
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
Zitat von ratze
Naja, ich denke die Rechnung "ersetzt" dann die Auftragsbestätigung. Wenn eine Rechnung geschrieben ist, ist der Auftrag durchgeführt worden.
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Hallo,
ja den Gedanken hatte ich auch  Also, wenn noch keine Rechnung geschrieben wurde, der Kunde aber bereits bezahlt hat (geht ja heutzutage in null komma nix via diverse Online-Zahlungsmethoden) dann sollte man einen Auftrag doch noch ablehnen können, richtig?
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0ô
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02.07.2007, 13:57
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Ja, ich denke schon, wenn das Geld dann wirklich schnell zurücküberwiesen wird. Auch wenn das sicher nicht besonders kundenorientiert ist 
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02.07.2007, 14:04
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Ist es denn nicht normal so, dass der Kunde erst zahlt, wenn er die Rechnung erhalten hat?
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02.07.2007, 14:35
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Ein Vertrag kommt zustande mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen,
deine war das Angebot, die des Kunden die Zahlung.
Alles andere ist Makulatur und Schönmalerei.
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Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
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02.07.2007, 15:19
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Zitat:
Zitat von susannundich
Ein Vertrag kommt zustande mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen,
deine war das Angebot, die des Kunden die Zahlung.
Alles andere ist Makulatur und Schönmalerei.
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Eine Zahlung ist doch keine Willenserklärung?! Was wäre denn, wenn er das Geld nur versehentlich an ihn überwiesen hätte?
Neenee - Vertrag kommt zustande nach dem Motto: Willste? Ja, will ich! Natürlich mit Ausnahmen (z.B. Supermarktkasse)
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...Meine Meinung
1984
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02.07.2007, 15:56
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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s.o. ist kaufmännisches Grundwissen.
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Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
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02.07.2007, 16:07
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Die Frage ist eh: Wie kommt man zu solchen Problemen und wie vermeidet man sowas in Zukunft!  Schlechte Planung? Mangel an Kapazität? Fehlende Kooperationen, um solche Dinge weiterzugeben?
Egal, wie die rechtliche Situation ist: Kundenfreundlich ist sowas nicht, im Gegenteil: Angebote abzugeben (und zwar so "verbindlich", dass der Kunde sogar schon zahlt) und dann einen Rückzieher machen ist in höchstem Maße Imageschädigend. Daher sollten solche Probleme am ehesten mit dem Kunden persönlich - und zwar offen und ehrlich - gelöst werden bevor es um eventuelle rechtliche Bewertungen geht.
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02.07.2007, 17:05
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Ich gebe dir schon Recht @ ratze. Grundsätzlich wird das auch so gehandhabt. Es geht aber um dieses Prinzip:
Kunde besucht Onlineshop ABC
Kunde bestellt Artikel XY
Kunde bezahlt sofort via PayPal (Kunde hat noch keine Rechnung, da diese manuell ausgestellt und zugesandt wird)
Onlineshop ABC stellt den Eingang der Bestellung & Zahlung fest
Onlineshop ABC stellt fest, dass Artikel XY leider nicht mehr verfügbar ist (soeben ausverkauft, kann nicht mehr geliefert werden etc.)
Onlineshop ABC hat noch keine Rechnung ausgestellt und auch keine Auftragsbestätigung (eine autom. an den Kunden verschickte eMail "Übersicht Ihrer Bestellung" kann ja nicht als Auftragsbestätigung gewertet werden) ...
So sollte es doch nach meinem Verständnis möglich sein, als Shopbetreiber, dem Kunden mitzuteilen, dass der Artikel oder die Leistung nicht bestellt werden kann und der Kunde erhält den bereits bezahlten Betrag zurück (wobei hier sogar noch die Frage wäre, wer für die durch z.Bsp. Paypal entstandenen Gebühren aufkommt).
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0ô
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02.07.2007, 17:25
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Köln
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Zitat:
Zitat von screamfine
Onlineshop ABC stellt den Eingang der Bestellung & Zahlung fest
Onlineshop ABC stellt fest, dass Artikel XY leider nicht mehr verfügbar ist (soeben ausverkauft, kann nicht mehr geliefert werden etc.)
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Sowas ist mir auch schon mal passiert. Bloß dass ich noch nicht bezahlt hatte. Und es war trotzdem sehr ärgerlich für mich. Man erfährt das vielleicht ein paar Tage später und man hätte in der Zwischenzeit es schon längst woanders kaufen können. Es wird doch nicht zuviel von einem Shop verlangt sein, dass er seinen Bestand "live" pflegt. D.h. bei jeder Bestellung bzw. bei jedem Einkauf wird ein Zähler um 1 runtergesetzt.
Zitat:
Zitat von screamfine
(eine autom. an den Kunden verschickte eMail "Übersicht Ihrer Bestellung" kann ja nicht als Auftragsbestätigung gewertet werden) ...
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Warum nicht?!
Ich finde es ein bisschen dreist am Ende noch über die Klärung der Paypal-Gebühren zu sprechen... Du solltest wirklich auf ratzes Aussage achten und abwägen, was Dir wichtiger ist (Kundenzufriedenheit vs. Interessentenzufriedenheit).
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02.07.2007, 19:24
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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@ scream
Also bisher habe ich ja nur Fakten gesendet,
du reitest dich immer tiefer rein,
einmal zu faul eine Mail zu schreiben, andererseits sollen automatische Mails nicht gelten,
einmal keinen Überblick über den Bestand, andererseits alles auf den Kunden wälzen,
Leute wie du sollten Befehlempfänger bleiben und kein Gewerbe eröffnen,
über kurz oder lang wirst du mit deinen Einstellungen baden gehen,
und für deine Kunden und den Ruf von Ebay wäre das sogar wünschenswert.
Sorry falls dir das zu hart erscheint, stellt aber meine Meinung dar.
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Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
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02.07.2007, 19:47
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
Zitat von susannundich
@ scream
Also bisher habe ich ja nur Fakten gesendet,
du reitest dich immer tiefer rein,
einmal zu faul eine Mail zu schreiben, andererseits sollen automatische Mails nicht gelten,
einmal keinen Überblick über den Bestand, andererseits alles auf den Kunden wälzen,
Leute wie du sollten Befehlempfänger bleiben und kein Gewerbe eröffnen,
über kurz oder lang wirst du mit deinen Einstellungen baden gehen,
und für deine Kunden und den Ruf von Ebay wäre das sogar wünschenswert.
Sorry falls dir das zu hart erscheint, stellt aber meine Meinung dar.
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Danke für deine offene, ehrliche Meinung. Mir geht es aber wirklich nur um den rechtlichen Aspekt, nicht um "Kundenfreundlichkeit". Das von mir genannte Beispiel bezieht sich nicht auf mein Gewerbe, sondern ist eben nur ein Beispiel. Mir ist klar, dass die Vorgehensweise nicht kundenfreunlich ist, darum geht es mir wie gesagt aber nicht. Ich erhoffe mir hier nur eine Antwort, von jemandem, der sich auskennt. Insofern, bitte ich dich, susannundich, wenn du dich konkret auskennst mit den rechtl. Grundlagen in diesem Falle oder wenn du zumindest eine Vermutung hast, wie in einem solchen, von mir beschrieben Falle verfahren werden müsste oder auch nicht, dann - aber bitte nur dann poste deine Infos.
Ich und die anderen, die sich für das Thema interessieren wären dir sicher sehr dankbar!!! (Sorry, soll nicht böse sein, aber ich musste das nur mal klar stellen)
Zurück zum Thema:
@susannundich: bist du dir sicher, dass ein Vertrag schon zustandekommt wenn ein Angebot existiert (z.Bsp. auf einer Internetseite) und der Kunde eine Zahlung leistet? Das kann ich mir nämlich irgendwie überhaupt nicht vorstellen....
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0ô
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