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Für Vorweggenommene Betriebsausgaben kannst Du Dir auch die Vorsteuer ziehen wenn Du kein Kleinunternehmer bist. Aber es sollte schon ein erkennbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Anschaffung der Wirtschaftsgüter und der Gewerbeanmeldung liegen, sonst könnte Dir im nachhinein der Vorsteuerabzug untersagt werden.
Da gibt es keine genauen Zeitbereich, aber in den meisten Fällen kann man schon ganz gut erkennen ob ein Gegenstand zuerst fürs Privatvermögen angeschafft wurde oder ob es als Vorbereitung für die Unternehmerische Tätigkeit gedacht war.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (05.04.2004 um 14:24 Uhr).
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