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Thema: Spielhalle

  1. #1
    TP-Newbie Markus B. macht alles soweit korrekt
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    Spielhalle

    Hallo
    ich wollte fragen was ich alles benötige um eine Spielhalle zu öffnen.
    Wo ich hin muss?
    Was pflicht ist?
    Was ich nicht darf? usw...


    Mfg Markus B.
    Geändert von Markus B. (10.07.2007 um 17:20 Uhr)

  2. #2
    TP-Newbie Markus B. macht alles soweit korrekt
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    Bin ich hier falsch?

  3. #3
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Wieso - weil nach 10 Minuten noch niemand geantwortet hat?!
    </andy>
    Jetzt bauen wir´09 + ´10

  4. #4
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Vielleicht solltest du deine Fragen ein bischen konkreter stellen...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    du solltest natürlich die Lizenzgebühren für das Aufstellen der Spielgeräte der Hersteller bedenken. Zudem müssen die Spielgeräte eine Begrenzung des Einsatzes haben. Ich meine das wären 2 EUR pro Spiel. Alles andere wäre Zockerei, die nur in konzessionierten Spielbanken durchgeführt werden darf zumal dies unter staatlicher Aufsicht im Hinblick auf die Suchtgefährdung geschieht. Desweiteren zahlst du einen pauschalen Betrag an den Staat für das Betreiben von Glücksspielgeräten. Wie hoch der ist weiß ich nicht, da müsste ich die Kollegen auf Spielbankseite fragen. Ich kenn' nur die staatlichen Spielbanken.

    Für ein elektronisches Roulette wie Novomatic und neuerdings auch Gauselmann anbieten gelten andere Bestimmungen. Ich bezweifel jedoch, dass ein elektronisches Roulette in einer kleinen Daddelbude angeboten wird.

    Inwieweit Alkohol in privaten Spielhallen ausgeschenkt werden darf weiß ich auch nicht. Da gibt es meine ich auch Sonderregelungen. Gauselmann hat zum Beispiel in seinen Merkurspielotheken keine Gaststättenlizenz und darf keine alkoholischen Getränke anbieten.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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