Quelle: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...=3&count=3.1.3.Schließen sich zwei oder mehrere Menschen zusammen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben, so liegt automatisch und ohne weitere Absprachen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt: GbR) vor. Die GbR wird auch BGB-Gesellschaft genannt. Diese Zusammenarbeit wird alleine durch die Aufnahme des gemeinsamen Geschäfts als Gesellschaft behandelt, ob einem das recht ist oder nicht. Gründungsformalitäten sind also nicht notwendig. Allerdings muss auch die GbR wie das Einzelunternehmen beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden.
Ok - also liegt eine GbR vor, sobald sich mein Bruder einen Gewerbeschein holt und die Kleinunternhemerreglung in Anspruch nimmt?
Verwunderlich macht mich vor allem folgender Satz:
.... was genau muss ich beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden?Allerdings muss auch die GbR wie das Einzelunternehmen beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden.
Vielen Dank für eure klärende Hilfe ... ;-)


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