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Thema: Gbr-ausstieg+klausel ???

  1. #1
    TP-Newbie stephan_meier macht alles soweit korrekt
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    Gbr-ausstieg+klausel ???

    hallo!
    ich hoffe sehr, dass mir einer von euch helfen kann. ich steige zum 1.8. aus einer 3-mann-gbr aus. nun gibt es ja die regelung, dass der ausgeschiedene gesellschafter noch weitere 5 jahre nach dem ausstieg für schulden der gbr haftet. um dem vorzubeugen, kann man, nach meinem kenntnisstand, eine klausel formulieren, die dies bedingt ausschließt und von den verbleibenden gesellschaftern unterschrieben werden muss.
    nun meine frage: hat jemand zufällig eine solche klausel-formulierung parat???
    das wäre ganz fantastisch!

    schönen gruß und besten dank!

    stephan

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    die Nachhaftung kann nicht ausgeschlossen werden. Warum auch? Du haftest für die Altverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten, die bis zu deinem Austritt bestanden haben, noch weitere 5 Jahre.
    Du kannst vereinbaren, dass dir die restlichen Gesellschafter einen Ausgleich zahlen müssen wenn du vom Gläubiger in Anspruch genommen wirst, aber das muss nicht extra vereinbart werden, das ist sowieso der Fall das sie dir gegenüber zum Ausgleich verpflichtet sind. Wenn es allerdings der Fall sein sollte, dass sich die Kunden an dich wenden haben die restlichen Gesellschafter sowieso kein Geld mehr und solche Klauseln sind wertlos.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Hallo ...

    um es präziser zu schreiben... der ausscheidende Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten, die vor seinem Ausscheiden begründet wurden.

    Darin enthalten sind dann natürlich auch z.B. fortdauernde Schuldverhältnisse, wie Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw. dies war früher mal strittig, ist inzwischen aber eindeutig vom BGH geklärt worden.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

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