Hallo ...
-1- Beihilfe und Anrechnung von Einkommen
Bei der Berufsausbildungsförderung gem. § 59 SGB III erfolgt die Anrechnung des Einkommens gem. § 71 SGB III... einfach mal nachlesen... sofern Sie nicht gerade fernab der Heimat lernen, wird nur ein Freibetrag von 52€ angerechnet, der überschiessende Rest verrechnet.
Abgerechnet wird über Einkommensnachweise d.h. man wird monatliche EÜ-Rechnungen verlangen, am Jahresende den entsprechenden Steuerbescheid und auf dieser Basis die Förderung kürzen.
-2- Form des Gewerbes
Da Sie selbst noch nicht so genau wissen, was auf Sie zukommt, wäre eine GbR nicht sooo ratsam, aufgrund eventuell entstehender Folgeproblematiken (5-jährige Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters)... und wir wissen hier alle nicht, ob aus den Verträgen etwaige langfristige Bindungen entstehen, aus denen Verbindlichkeiten entstehen könnten.
Also lieber zwei einzelne Gewerbeanmeldungen mit eventuell gegenseitiger Beauftragung und Entlohnung.
-3- Machbarkeit
Es ist sehr Vieles machbar, leider aber auch vielfach nicht tragfähig... diese Frage kann man ohne weitere Information nicht beantworten. Wenn Sie problemlos an Kunden kommen, können Sie einen guten Start haben... leider gibt es nur allzu viele, die kaum Kunden haben.
-4- Hosting
Hosting kann im Grunde jeder Dusselanbieten, der die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, eine Sondergenehmigung bedarf es hierzu nicht.
-5- Chancen und Risiken
Chancen... reich zu werden... Risiken... bettelarm zu werden!
MfG
BEBOUB


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anbieten, der die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, eine Sondergenehmigung bedarf es hierzu nicht.