Eure Vertriebswege sind den Ämtern ziemlich egal. Meldet doch einfach "Einzelhandel mit Spielwaren" an, da ist doch dann alles drin.
Hallo!
Wenn man einen Internethandel anmeldet, also im Gewerbeschein steht dann Internethandel mit z.B. Spielwaren.
Darf man in diesem Fall auch Ware an Personen verkaufen die z.B. per Handy anrufen und Ware bestellen??
Also Verkäufe die nicht über das Internet stattfinden.
Oder reicht es wenn die Ware über das Internet eingekauft wird??
Vielen Dank!!!
Eure Vertriebswege sind den Ämtern ziemlich egal. Meldet doch einfach "Einzelhandel mit Spielwaren" an, da ist doch dann alles drin.
Dem Gewerbe- und Finanzamt vielleicht ja. Aber bei irgendwelchen Ordnungsämter (Geschäftsräume, Parkplätze, Auflagen) und der Berufsgenossenschaft würde ich das nicht annehmen.
Von daher ist es schon wichtig was im Gewerbeschein steht.
Allerdings kräht kein Hahn danach wenn jemand statt über einen Internetshop direkt eine Bestellung per Telefon tätigt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
hei,
naja auf den vielen internetseiten kann man doch auch anrufen und die waren telefonisch bestellen, ich würd mir mal rechtlichen rat einholen, dann seit ihr auf der sicheren seite, versucht doch mal janocall die beraten glaub ich auch bei solchen fragen und geben telefonische beratug, hab gehört, das soll vor allem für existenzgründer ganz gut sein, und ist auch nicht zu teuer ... viel erfolg
einen Monat später, ein Schelm, wer da an Werbung denkt![]()
*Ich bin ein Schelm, ein Schelm... tüdelü*
Hallo roger70, willkommen im Forum!![]()
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