Falls Du beim VEranstaltungsservice was mit Lebensmitteln vor hast, die entsprechenden Auflagen beachten.
Beim Zusammenbau: Meisterpflicht beachten!2.) Ein Gewerbe mit dem Handel von Computern (Zusammenbau / Verkauf von Einzelteilen per Internet o.ä.)
Geht auf einen.Kann man das ganze auf einem Schein eintragen, oder macht man dafür eher zwei verschiedene Gewerbescheine?
Da ich mal nicht davon ausgehe, dass Du zwei GmbHs gründen sondern eine Personengesellschaft machen wirst ist zu beachten, dass Dein Vor- und Zuname Dein rechtlich relevanter Firmenname ist. Zwar darfst Du noch einen Fantasienamen dazu schreiben, Vor- und Zuname müssen aber IMMER gut sichtbar dabei stehen.Kann man auch ggf. zwei verschieden Namen nutzen, damit man die Firmen auch namentlich auseinander halten kann (für die Kundschaft)...


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