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Thema: Gewinnverteilung auf Gesellschafter

  1. #1
    TP-Senior n0bbY macht alles soweit korrekt
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    Jun 2004
    Beiträge
    172

    Gewinnverteilung auf Gesellschafter

    Hallo,

    ich gründe demnächst mit einem Kollegen eine GmbH. Ich habe bereits jetzt einen festen Kundenstamm und bringe diesen natürlich in das neue Unternehmen mit ein, die dann natürlich die ersten Umsätze garantieren. Er hingegen hat eigentlich noch keine festen Kunden.

    Jetzt meine Frage an Euch: wie sollen wir das handhaben? Schließlich wäre eine 50/50 "Aufteilung" des Gewinnes "meiner" Kunden doch unfair, hab doch ich schließlich jahrelang daran gearbeitet diese zu Stammkunden zu machen! Hält man so etwas im Gesellschaftervertrag fest, oder wird das anders geregelt?

    Herzlichen Dank!
    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Dec 2003
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    Bochum
    Beiträge
    605
    Hallo ...

    bei einer Gründung Kunden einzubringen und zu pflegen ist eine eher vertriebsorientierte Sache, die sich auch schnell ändern kann, durch z.B. fallende Deckungsbeiträge, Abwanderung der Kunden oder einfachen Umsatzrückgang. Der GmbH Vertrag hingegen steht über diesen Dingen und soll die grundsätzliche Zusammenarbeit regeln.

    Daher wäre es vielleicht sinnvoller die Einbringung der Kunden durch eine einmalige Honorierung abzufinden und danach vielleicht einen Modus zu finden, der sich prozentual nach Umsatz und Deckungsbeitrag richtet, der mit den eingebrachten Kunden erzielt wird.

    Ich gebe jedoch zu bedenken, dass es ja Gründe dafür geben muss, die Sie veranlassen mit einem Partner zu gründen. Irgend etwas muss dieser ja einbringen, was Ihnen so wertvoll erscheint, dass Sie mit ausgerechnet ihm gründen wollen. Hier muss man dann überlegen, ob dieses "Etwas" von der Wertigkeit her, nicht vielleicht mit dem übereinstimmt, was Sie einbringen.

    MfG
    BEBOUB

  3. #3
    WG-Christian
    Guest
    Wenn ihr eine GmbH gründet. Seit Ihr ja selber als Geschäfstführer angestellt in der GmbH. Geb deinen Partner ein geringers Gehalt. Das du z.B 3000 Euro Gehalt bekommst und er "nur" 2000 Euro.

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