Hallo ...
bei einer Gründung Kunden einzubringen und zu pflegen ist eine eher vertriebsorientierte Sache, die sich auch schnell ändern kann, durch z.B. fallende Deckungsbeiträge, Abwanderung der Kunden oder einfachen Umsatzrückgang. Der GmbH Vertrag hingegen steht über diesen Dingen und soll die grundsätzliche Zusammenarbeit regeln.
Daher wäre es vielleicht sinnvoller die Einbringung der Kunden durch eine einmalige Honorierung abzufinden und danach vielleicht einen Modus zu finden, der sich prozentual nach Umsatz und Deckungsbeitrag richtet, der mit den eingebrachten Kunden erzielt wird.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass es ja Gründe dafür geben muss, die Sie veranlassen mit einem Partner zu gründen. Irgend etwas muss dieser ja einbringen, was Ihnen so wertvoll erscheint, dass Sie mit ausgerechnet ihm gründen wollen. Hier muss man dann überlegen, ob dieses "Etwas" von der Wertigkeit her, nicht vielleicht mit dem übereinstimmt, was Sie einbringen.
MfG
BEBOUB


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