Hauptjob jetzt 650 Euro oder 800 Euro?
Wenn ich das so betrachte, dass Du die selbstständige Tätigkeit "nur" für zwei Monate machst. Da verbinden ich das in gewisser Weise mit Kurzfristigkeit, die ja ansich keine Versicherungspflicht auf den Plan ruft.
Falls Du allerdings in der selbstständigen Tätigkeit mehr verdienst als in der abhängigen Beschäftigung... dann sieht´s wieder anders aus.
Ich behaupte mal so aus dem Bauch raus, dass die Krankenkassen gar nicht wissen, in wieweit von ihren Kunden eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit nachgegangen wird. Und bei Kurzfristigkeit erst recht nicht. Wie auch? Wenn, dann muß man seinem Arbeitgeber darüber informieren. Die Krankenkassen machen in diesem Sinne keine Einnahmebefragung.
Das mußt Du für Dich selbst entscheiden, ob Du das mit Deiner Krankenkasse abklären möchtest... oder nicht.
Grüße
Michael


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