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Thema: Angestellt & Selbstständig

  1. #1
    TP-Newbie fst74 macht alles soweit korrekt
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    Angestellt & Selbstständig

    Hallo..

    habe da ne Frage :

    Bisher :

    Hauptjob mit ca. 800 Brutto (LS Kl. IV)
    Nebenjob mit ca. 650 Brutto (LS Kl. VI)

    Aktuell :

    Hauptjob mit ca. 650 Brutto (LS Kl. VI) erst seit kurzem
    Angebot als selbstständiger Handelsvertreter zu arbeiten

    Also aktuell zahl ja der AG des Hauptjobs für mich meine Krankenkasse. Nur habe ich das Angebot als selbstständiger Handelsvertreter zu arbeiten, allerdings nur für 2 Monate, dannach festanstellung als Verkaufsfahrer. Leider ist aus persönlichen Gründen (Schufa-Eintrag) zur Zeit keine Anstellung als Verkaufsfahrer in diesem Betrieb möglich so das mir dieser Weg angeboten wurde.

    Wie würde das nun laufen

    Gewerbeschein beantragen?
    * Wie muss ich das bei der Steuererklärung angeben?
    * Wie wird das mit der Krankenkasse geregelt? Wir da nur der Hauptjob in betracht gezogen oder muss ich für die Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit auch die Krankenkassenbeitrage zahlen?

    Was sollte ich beachten und was müsste ich nun machen?

    Fragen über Fragen.

    Lg.

  2. #2
    TP-Specialist Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Avatar von Mich@el
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    Hauptjob jetzt 650 Euro oder 800 Euro?
    Wenn ich das so betrachte, dass Du die selbstständige Tätigkeit "nur" für zwei Monate machst. Da verbinden ich das in gewisser Weise mit Kurzfristigkeit, die ja ansich keine Versicherungspflicht auf den Plan ruft.
    Falls Du allerdings in der selbstständigen Tätigkeit mehr verdienst als in der abhängigen Beschäftigung... dann sieht´s wieder anders aus.

    Ich behaupte mal so aus dem Bauch raus, dass die Krankenkassen gar nicht wissen, in wieweit von ihren Kunden eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit nachgegangen wird. Und bei Kurzfristigkeit erst recht nicht. Wie auch? Wenn, dann muß man seinem Arbeitgeber darüber informieren. Die Krankenkassen machen in diesem Sinne keine Einnahmebefragung.

    Das mußt Du für Dich selbst entscheiden, ob Du das mit Deiner Krankenkasse abklären möchtest... oder nicht.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

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