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Thema: Ebay-muss ich mich wirklich gewerblich anmelden?

  1. #1
    TP-Junior bücherwurm macht alles soweit korrekt
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    Question Ebay-muss ich mich wirklich gewerblich anmelden?

    Hallo zusammen,
    Bin neu hier und es ist auch das erste mal, dass ich mich an ein solches Forum wende.
    Schon seit vielen Wochen durchforste ich alle möglichen Internetforen, finde aber für mein Problem nirgends eine Antwort, da es bei den meisten um größere Summen geht.

    In unserer Kirchengemeinde wird jedes Jahr 1x ein großer Bücherflohmarkt (zu Gunsten von Brot für die Welt) veranstaltet, bei dem ich ehrenamtlich mithelfe. Wir sammeln das ganze Jahr sehr erfolgreich die Bücher und bieten dann ca. 10.000 gut erhaltene zum Verkauf an. Leider müssen wir von den gespendeten Büchern schon vorher viele wegwerfen, obwohl sie noch gut erhalten sind (z.B. weil 4mal vorhanden oder bei uns keine Nachfrage ist).
    Einige dieser weggeworfenen Bücher habe ich schon mal bei ebay angeboten und erfolgreich verkauft Den Erlös (Abzüglich meiner Unkosten) habe ich dann zum Ertrag des Büchermarkts dazugegeben – also gespendet!

    Nun habe ich folgende Idee:
    Ich könnte im Jahr ca. 300 Bücher bei ebay verkaufen, damit würde ich ca. 1000-1200 € einnehmen (im Jahr!). Die Hälfte des Erlöses behalte ich für meinen Arbeitsaufwand, die andere Hälfte spende ich unserem Büchermarkt zu gunsten Brot fd Welt.
    Ich würde das nicht machen um viel Geld zu verdienen, sondern weil mir das Vekaufen bei ebay Spaß macht.

    Meine Fragen:
    Ich fürchte, dafür sollte man ein Gewerbe anmelden, auch wenns nur 300 Bewertungen im Jahr sind, stimmt das? Wie das mit dem Gewerbeschein geht, habe ich zumTeil schon auf anderen Seiten recherchiert.
    Aber:
    Muss ich dann auch ein neues Girokonto einrichten oder geht das auch über unser privates? (Bin verheiratet, mein Mann berufstätig als Beamter)
    Und muss ich dann fürs FA alle Belege aufheben, oder nur Eingaben und Ausgaben aufschreiben?
    Was wäre sonst noch zu beachten (also an zusätzlichem Bürokratismus oder finanz. Aufwand)?

    Ich möchte ja nichts illegales machen, aber für 100 € im Monat, die ich später auch noch versteuern muß, rentiert sich doch der ganze Aufwand gar nicht.
    Wie ist denn eure Meinung dazu?

    MfG
    Bücherwurm

  2. #2
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    Muß auf jeden Fall angemeldet werden, es besteht eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht, auch wenn es "nur" 100 Euro im Monat sind.

    Zu den anderen Fragen wird man eigentlich über die Suchfunktion schnell fündig. In Kurzform: Kein getrenntes Konto erforderlich, allerdings vorher mit der Bank abklären, alle Belege aufheben (10 Jahre lang), sonst kein großer Bürokratischer Aufwand außer der jährlichen Steuererklärung und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen.

  3. #3
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Was heißt "nur" 300 Bewertungen pro jahr? Das ist fast ein Verkauf pro Tag aus der gleichen Wahrengruppe. Da würde ich schon von einem gewerblichen Handeln ausgehen.

    vergleiche das hier: http://pckrankenhaus.wordpress.com/2...ls-gewerblich/
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  4. #4
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Könnte hier auch die Buchpreisbindung relevant sein?

  5. #5
    TP-Junior bücherwurm macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    Vielen Dank erst mal für die Antworten.

    Ich hab’s ja selber schon geahnt, dass ein Gewerbeschein sein muss.
    Nur finde ich es eben ungerecht, wenn ich für so geringe Beträge den Aufwand betreiben muss und andere bei ebay in 3 Jahren für Bücherverkauf über 3000 Bewertungen erhalten – als privater Verkäufer!!!

    Die Buchpreisbindung dürfte doch kein Problem sein, da es sich um gebrauchte Bücher handelt, die vom Vorbesitzer schon einmal im Laden zum regulären Preis gekauft wurden.
    Muss man da trotzdem noch was beachten?

    Zum Gewerbeschein habe ich noch ein paar Fragen:

    1. Forscht das Finanzamt oder sonstwer nach, was ich im vergangenen Jahr vor dem Gewerbescheinantrag bereits verkauft habe? Können die mich dann für 180 Verkäufe nachträglich belangen?

    2. Wenn ich noch in diesem Jahr einen Gewerbeschein bekäme, was passiert dann mit den bis jetzt gemachten Verkäufen aus diesem Jahr? Muss ich die dann beim Finanzamt als Einnahme angeben, obwohl ich bei ebay offiziell noch als privater Verkäufer gemeldet war?

    3. Belege aufheben: Als Beleg für den Verkauf hat man ja die email von ebay. Muß ich die Ausdrucken oder reicht es, alle emails auf dem PC zu speichern (und vielleicht ab und zu eine Sicherung auf CD)?

    4. Kann ich bei der geplanten Größenordnung die E/Ü-Rechnung selbst machen und die Steuererklärung selbst ausfüllen, oder ist das für einen normalbegabten Steuerzahler zu kompliziert? Worauf ich raus will: Kann ich mir einen Steuerberater sparen, oder muss man wenigstens im ersten Jahr viel Geld dafür ausgeben?

    Für hilfreiche Antworten wäre ich wieder sehr dankbar

    MfG
    Bücherwurm

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    1. Forscht das Finanzamt oder sonstwer nach, was ich im vergangenen Jahr vor dem Gewerbescheinantrag bereits verkauft habe? Können die mich dann für 180 Verkäufe nachträglich belangen?
    Die Gewerbeanmeldung spielt steuerlich keine Rolle. Es hätte also für das vergangene Jahr eine Steuererklärung mit allen gewerblichen Verpflichtungen abgegeben werden müssen.

    2. Wenn ich noch in diesem Jahr einen Gewerbeschein bekäme, was passiert dann mit den bis jetzt gemachten Verkäufen aus diesem Jahr? Muss ich die dann beim Finanzamt als Einnahme angeben, obwohl ich bei ebay offiziell noch als privater Verkäufer gemeldet war?
    kennst du diesen
    http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post792478

    3. Belege aufheben: Als Beleg für den Verkauf hat man ja die email von ebay. Muß ich die Ausdrucken oder reicht es, alle emails auf dem PC zu speichern (und vielleicht ab und zu eine Sicherung auf CD)?
    ausdrucken ist immer besser.

    4. Kann ich bei der geplanten Größenordnung die E/Ü-Rechnung selbst machen und die Steuererklärung selbst ausfüllen, oder ist das für einen normalbegabten Steuerzahler zu kompliziert? Worauf ich raus will: Kann ich mir einen Steuerberater sparen, oder muss man wenigstens im ersten Jahr viel Geld dafür ausgeben?
    für jemanden mit Eigeninitiative ist eine EÜR kein Problem. Für diejenigen, die schnell genervt von dem ganzen Steuerzeugs sind ist der Steuerberater die bessere Wahl.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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