Hallo ...
die Berechnung (sollte) auf Basis des Gewinns erfolgen und nicht auf Basis der Einnahmen.
D.h. wenn Sie einen Umsatz von 1.000€ tätigen und Betriebsausgaben von 600€ haben, dann resultiert daraus ein Gewinn in Höhe von 400€.
Hiervon dürfen 100€ einbehalten werden, von den darüber hinausgehenden Beträgen bis zu 800€ werden 80% mit dem ALG II verrechnet.
(Die zweite Grenze lasse ich mal weg, weil Sie vermutlich nicht über 800€ an Bezügen haben werden!)
Berechnung: 400€ - 100€ = 300€ ... hiervon 80% = 240€ ... d.h. das ALGII wird bei einem Gewinn von 400€ um 240€ gekürzt.
Das Einstiegsgeld bleibt anrechnungsfrei, denn gerade dies soll ja dazu dienen hiervon die Sozialabgaben bestreiten zu können, um zukünftig abgesichert zu sein.
Ich gehe mal davon aus, dass der/die Sachbearbeiter/in sich noch nicht richtig auskennt, deshalb sollten Sie die Sachlage einfach mal schildern.
Kein Grund zum verzagen... das lässt sich alles klären... im übrigen haben Sie nicht geschrieben, wie Sie Ihr Einkommen darlegen... melden Sie den Umsatz oder geben Sie regelmäßig EÜ-Rechnungen ab?!
MfG
BEBOUB


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