Nein, Selbständigkeit als Minijob - das geht nicht. Den staatlich "subventionierte" Minijob gibt es nur in einem Angestelltenverhältnis.
Natürlich kannst du ein Nebengewerbe anmelden - als Tanzlehrerin eine freiberufliche Tätigkeit.
Dein Gewerbeeinkünfte werden deinen sonstigen Einkünften hinzugerechnet und zusammen versteuert.


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Ich hab auch auf die freiberufliche Tätigkeit hingewiesen.
Ach ja, und freiberufliche Einkünfte oder so... heißt es dann halt. Damit ich nicht wieder was vergesse...