Hallo ...
diese Frage kann man nicht mit einem Ja oder Nein beantworten, da muss man bei der jeweiligen AA nachfragen, weil keine 100%-ige gesetzliche Regelung besteht.
Es gibt AA's die den Gründungszuschuss bereits bei Aufnahme eines Mini- oder Midi-Jobs gänzlich streichen, andere AA's lassen dies, zumindest vorübergehend, zu.
Daher sollten Sie nachfragen und sich das Ergebnis in jedem Falle schriftlich (WICHTIG) zukommen lassen, damit Sie einen offiziellen Bescheid haben. Wechselt ansonsten der Sachbearbeiter und der neue Sachbearbeiter widerspricht der alten Reglung, dann wird im Nachhinein die Rückzahlung fällig.
MfG
BEBOUB

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