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Thema: Gründerzuschuss und Job auf Steuerkarte?!

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    6

    Question Gründerzuschuss und Job auf Steuerkarte?!

    Hallo zusammen,

    ich mache mich jetzt selbstständig und da ich nur nachmittags arbeiten muss/kann (aber dafür bis 22Uhr es bleibt also eine 40 Std. Woche) werde ich weiterhin in meinem Ausbildungsbetrieb auf 400,-€ Basis arbeiten. Das wäre auch nur 2 x die Woche für jeweils 4 Stunden!

    Ich beantrage jetzt auch bei der Agentur für Arbeit einen Gründerzuschuss, weis jemand ob das da angerechnet wird?! Ich habe schon neben dem ALG I dazu verdient und bekomme nurnoch 179,-€ vom Amt! Dann müsste ich doch eigentlich als Gründerzuschuss die 300,-€ und die 179,-€ bekommen! Aber das auch wenn ich jetzt keinen Nebenjob mehr hätte, weil man doch so oder so nur das zuletzt gezahlte ALGI bekommt.

    Jetzt hat mein Chef aber angeboten, da doch abundzu mal mehr anfällt, mich auf Steuerkarte abzurechnen und somit etwas über 400,-€ zu verdienen, dann würd ich vielleicht 3 x die Woche gehen, wäre aber immer noch unter 15 Std. die Woche und ich würde dann über meinen Chef Krankenversicherung zahlen und bräuchte keine private oder freiwillige!

    Kann mir da jemand weiter helfen?! Ob das wohl so geht!?
    Hab im Internet keine Informationen gefunden.!

    Würde mich freuen wenn dazu jemand was weis
    Mfg
    Summer_2007

  2. #2
    TP-Insider
    Registriert seit
    Dec 2003
    Ort
    Bochum
    Beiträge
    605
    Hallo ...

    diese Frage kann man nicht mit einem Ja oder Nein beantworten, da muss man bei der jeweiligen AA nachfragen, weil keine 100%-ige gesetzliche Regelung besteht.

    Es gibt AA's die den Gründungszuschuss bereits bei Aufnahme eines Mini- oder Midi-Jobs gänzlich streichen, andere AA's lassen dies, zumindest vorübergehend, zu.

    Daher sollten Sie nachfragen und sich das Ergebnis in jedem Falle schriftlich (WICHTIG) zukommen lassen, damit Sie einen offiziellen Bescheid haben. Wechselt ansonsten der Sachbearbeiter und der neue Sachbearbeiter widerspricht der alten Reglung, dann wird im Nachhinein die Rückzahlung fällig.

    MfG
    BEBOUB

  3. #3
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von summer_2007 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, (...) Hab im Internet keine Informationen gefunden.!
    http://www.business-beginners.de/63/gruenderzuschuss

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