Hallo ...
Sie müssten mal den Hintergrund der Frage erläutern... geht es Ihnen in der Frage vorrangig um die Ab-, bzw. Ummeldung des Gewerbes oder eher um die Förderung.
Grundsätzlich können Sie jederzeit zur Regelbesteuerung optieren, allerdings gilt diese Option dann immer zum 01.01. des Jahren in dem optiert wird, d.h. es wird nachträglich die Umsatzsteuer ./. Vorsteuer fällig, die Sie im laufenden Jahr eingenommen bzw. bezahlt haben.
Eine völlig andere Frage, ist die der Förderung, denn wenn Sie z.B. das alte Gewerbe abmelden und sich mit einem neuen Gewerbe selbständig machen, dann können Sie das Einstiegsgeld als Kann-Leistung beantragen. Insofern würde eine Abmeldung und spätere Anmeldung mit Beantragung des Einstiegsgeldes Sinn machen, ansonsten können Sie das Gewerbe auch um die neue Tätigkeit ergänzen.
MfG
BEBOUB


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