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Thema: Allgemeine Fragen zum Gewerbe

  1. #1
    TP-Junior franco.c76 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Allgemeine Fragen zum Gewerbe

    Servus,

    ich habe ein paar allgemeine Fragen zum Gewerbe. Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet als (Erstellung und Bearbeitung von Webseiten im Internet) ohne Umsatzsteuervoranmeldung.
    Kann ich das Gewerbe abmelden und ein neues anmelden mit Umsatzsteuervoranmeldung als Verkäufer oder kann man das auch umschreiben lassen ?
    Zur zeit bin ich arbeitslos und bekomme Hartz4, wenn ich jetzt das Gewerbe mit Umsatzsteuer anmelde, bekomme ich dan noch Hartz4 ?

    Danke schonmal für eure Hilfe und Infos.

  2. #2
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    Hallo ...

    Sie müssten mal den Hintergrund der Frage erläutern... geht es Ihnen in der Frage vorrangig um die Ab-, bzw. Ummeldung des Gewerbes oder eher um die Förderung.

    Grundsätzlich können Sie jederzeit zur Regelbesteuerung optieren, allerdings gilt diese Option dann immer zum 01.01. des Jahren in dem optiert wird, d.h. es wird nachträglich die Umsatzsteuer ./. Vorsteuer fällig, die Sie im laufenden Jahr eingenommen bzw. bezahlt haben.

    Eine völlig andere Frage, ist die der Förderung, denn wenn Sie z.B. das alte Gewerbe abmelden und sich mit einem neuen Gewerbe selbständig machen, dann können Sie das Einstiegsgeld als Kann-Leistung beantragen. Insofern würde eine Abmeldung und spätere Anmeldung mit Beantragung des Einstiegsgeldes Sinn machen, ansonsten können Sie das Gewerbe auch um die neue Tätigkeit ergänzen.

    MfG
    BEBOUB

  3. #3
    TP-Junior franco.c76 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    beide frage sind wichtig.

    ich wusste garnicht das man eine förderung bekommt wenn man sich selbstständig machen will. bei welchem amt wird sowas beantragt ?
    also mit dem alten gewerbe, bin ich eigentlich garnicht mehr wirklich am arbeiten, insofern wäre eine abmeldung da besser und dann das neue gewerbe anmelden.

    wenn ich eine umsatzsteuervoranmeldung mache, dann erst zum 1. januar 2008.

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von franco.c76 Beitrag anzeigen
    also mit dem alten gewerbe, bin ich eigentlich garnicht mehr wirklich am arbeiten, insofern wäre eine abmeldung da besser und dann das neue gewerbe anmelden.
    Eine evtl. Förderung außer acht lassend... reicht dafür eine Änderung.

    Zitat Zitat von franco.c76 Beitrag anzeigen
    wenn ich eine umsatzsteuervoranmeldung mache, dann erst zum 1. januar 2008.
    An die Entscheidung als Kleinunternehmer (unter 17500 € Umsatz) zur Regelbesteuerung zu optieren ist man 5 Jahre gebunden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior franco.c76 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    wo und wie kann ich denn die KANN-leistung beantragen ?

    wieviel steht mir da zu ?
    Zitat Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
    Hallo ...

    Sie müssten mal den Hintergrund der Frage erläutern... geht es Ihnen in der Frage vorrangig um die Ab-, bzw. Ummeldung des Gewerbes oder eher um die Förderung.

    Grundsätzlich können Sie jederzeit zur Regelbesteuerung optieren, allerdings gilt diese Option dann immer zum 01.01. des Jahren in dem optiert wird, d.h. es wird nachträglich die Umsatzsteuer ./. Vorsteuer fällig, die Sie im laufenden Jahr eingenommen bzw. bezahlt haben.

    Eine völlig andere Frage, ist die der Förderung, denn wenn Sie z.B. das alte Gewerbe abmelden und sich mit einem neuen Gewerbe selbständig machen, dann können Sie das Einstiegsgeld als Kann-Leistung beantragen. Insofern würde eine Abmeldung und spätere Anmeldung mit Beantragung des Einstiegsgeldes Sinn machen, ansonsten können Sie das Gewerbe auch um die neue Tätigkeit ergänzen.

    MfG
    BEBOUB

  6. #6
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von franco.c76 Beitrag anzeigen
    wo und wie kann ich denn die KANN-leistung beantragen ?
    Einfach mal den Begriff bei Google eingetippt, hätte sofort Klärung gebracht.

    Einstiegsgeld können Bezieher von ALG II im Jobcenter bzw. bei der ARGE beantragen.

    wieviel steht mir da zu ?
    "Zustehen" gar nichts, es ist wie gesagt eine Kann-Leistung, die regional unterschiedlich vergeben wird. Weitere Infos da (das muss ich ja nicht abschreiben):

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld

    copy

  7. #7
    TP-Junior franco.c76 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    wenn ich einstiegsgeld beantragen will, reicht dafür eine änderung der gewerbeanmeldung oder muss ich dann mein altes gewerbe abmelden und ein neues gewerbe beantragen ?

  8. #8
    TP-Newbie The_Bad macht alles soweit korrekt
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    @franco

    ich selbst bin noch alg2 empfänger und selbstständig. aber aus erfahrung weiß ich, daß kein einstiegsgeld gezahlt wird wenn das, bzw. ein gewerbe schon besteht und man alg2 empfänger ist.dieses muss vor der gewerbeanmeldung beantragt werden.

    ansonsten wird das sogenannte einstiegsgeld(kann leistung des trägers)max. 2jahre bezahlt. die höhe ist 50% des alg2 geldes.
    ich habe das einstiegsgeld 1,5jahre bekommen, und bin durch meinen umsatz
    in den leistungen danach gekürzt worden.

    hoffe ein wenig geholfen zu haben.

  9. #9
    TP-Junior franco.c76 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    danke für deine antwort.

    wenn ich jetzt kein einstiegsgeld bekomme und ich umsatzsteuer-voranmeldung mache, bekomme ich dann noch arbeitslosengeld 2 ?
    Zitat Zitat von The_Bad Beitrag anzeigen
    @franco

    ich selbst bin noch alg2 empfänger und selbstständig. aber aus erfahrung weiß ich, daß kein einstiegsgeld gezahlt wird wenn das, bzw. ein gewerbe schon besteht und man alg2 empfänger ist.dieses muss vor der gewerbeanmeldung beantragt werden.

    ansonsten wird das sogenannte einstiegsgeld(kann leistung des trägers)max. 2jahre bezahlt. die höhe ist 50% des alg2 geldes.
    ich habe das einstiegsgeld 1,5jahre bekommen, und bin durch meinen umsatz
    in den leistungen danach gekürzt worden.

    hoffe ein wenig geholfen zu haben.

  10. #10
    TP-Newbie The_Bad macht alles soweit korrekt
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    Das hängt von deinem Umsatz bzw. Rohertrag ab.
    Ich reiche dem JobCenter monatlich meine Gewinn- Verlustaufstellung vom
    Steuerberater ein.
    Bei mir hat das JobCenter mal den Fehler gemacht, und mich nach dem Monatlichen Gewinn berechnet.Folge,Zahlung sofort eingestellt.Und das letztes Jahr zu Weihnachten.
    Das ist aber falsch.Da sollte man drauf achten. Richtig ist der kumulierte Wert. Heißt, der Gewinn auf das Jahr gerechnet.Muss ja im Leistungsantrag angegeben werden(Selbsteinschätzung)
    Ist der Rohertrag im Jahr zu hoch, musst Du mit einer Rückzahlung an das JobCenter rechnen.
    Was man im Monat verdienen darf, da bin ich selbst noch nicht draus klug geworden. Eine Beraterin sagte mal zu mir 100,-€.
    Ich glaube eher das liegt immer im ermessen des Beraters oder Beraterin vom JC.
    Im ersten Jahr machte ich einen Umsatz von 36000,-€ und dennoch sagte mir die Beraterin vom JC, wenn es nicht mehr wird muss ich das Gewerbe abmelden.
    Nur so zum Beispiel.

  11. #11
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von The_Bad Beitrag anzeigen
    Im ersten Jahr machte ich einen Umsatz von 36000,-€ und dennoch sagte mir die Beraterin vom JC, wenn es nicht mehr wird muss ich das Gewerbe abmelden.
    Nur so zum Beispiel.
    Tja, da die Umsatzhöhe nichts über den Gewinn aussagt ist das alles relativ ...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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