Ja, fast. 50.000 im zweiten Jahr (oder im dritten, vierten usw.). Aaaber: immer max. 17.500 im _Vorjahr_. Hast Du also im zweiten Jahr mehr als 17.500, bist Du im dritten kein Kleinunternehmer mehr, weil eben im Jahr davor die Grenze überschritten war.
Ja. edit: Also im Prinzip ist Deine einfache Rechnung o.k., um "Umsatz" zu erklären. Details wie sonstige Kosten Deines Gewerbes etc. mal ausser acht gelassen..17.500€ sind ja der "Gesamtumsatz" den ich im Jahr ( 1. Jahr ) machen darf, (...) richtig?
Du bekommst Post vom Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), von der IHK usw. Darauf musst Du dann natürlich reagieren.2.) Ich muss mich wenn ich kein "Frei Berufler" bin, beim Gewerbeamt anmelden, sofern ich vorhab einen Gewinn zu erzielen.
Beim Gewerbeamt reicht, nicht beim Finanzamt, nicht bei der IHK.
Welche Auflagen vom Finanzamt Du da meinst, weiss ich nicht.Viele reden davon, sich von den IHK und Finanzamt " Auflagen " befreien zu lassen, muss ich das?
Von den IHK-Beiträgen kannst Du Dich unter einem bestimmten Umsatz befreien lassen. Ebenso von den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft. Du kannst aber sicherlich auch gerne zahlen, die werden Dein Geld schon nehmen.![]()
Dafür, dass Du zwangsweise Mitglied bei der IHK (oder der Handwerkskammer) wirst. Wieviel das konkret ist, verrät Dir die IHK vor Ort, vll. sogar auf ihrer Website. Die Berufsgenossenschaft will Beiträge zur berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung.wenn ja, wann und wieviel könnte auf mich zu kommen, wenn ich es nicht tue, bzw. wofür will die IHK überhaupt was?
Das hat damit nichts zu tun.ich lasse mich ja nicht im HdR eintragen.?!
Nein, nur bei der Einkommenssteuer. Zu versteuern ist immer das _gesamte_ Einkommen.3.) das ganze ist ja ( bei mir )eine Art Nebenerwerbsgründung
die beiden Sachen darf ich nicht zusammen mischen oder?
muss ich mein normales "Gehalt" in die 17.500€ / 1. Jahr etc. reinrechnen?
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