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Thema: Freier Beruf UND Gewerbe

  1. #1
    TP-Greis Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Philip Fuchslocher lebt für das TP und seine User Avatar von Philip Fuchslocher
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    Lightbulb Freier Beruf UND Gewerbe

    Hallo zusammen.

    Ich bin hier gerade dabei ein Etwas (für mich) komplexeres gefüge zusammenzuzimmern und kann dazu Eure Meinungen/Erfahrungen/Wissensbestände brauchen.

    a) Ich bin fest angestellt als Grafiker bei einem Jahresbrutto von X.
    b) Ich möchte nebenbei ab und an kleine Jobs erledigen.
    c) Ich habe Werbeeinnahmen auf Photozauber.de

    zu b) Ich will keine Kleinunternehmer-Regelung annehmen, da ich eine Umsatzsteuer ausweisen möchte. Bei den Tätigkeiten handelt es sich um künstlerische Dinge, also falle ich unter den Bereich "freie Berufe".

    zu c) Die Werbeeinnahmen sind minimal. Google Adsense bringt ca. 25€ im Monat, in absehbarer Zeit kommen wohl geringere Einnahmen durch Werbeverträge rein. (Hoffe ich). So gering die Einnahmen sind, sie fallen nciht unter den Tätigkeitsbereich b), also muss hier ein Gewebe angemeldet werden.

    Ich habe also effektiv: Festanstellung, Freien Beruf, Gewerbe.

    Nun stellt sich mir die Frage: Wen ich sowieso ein Gewerbe anmelden muss, ist es dann nicht sinnvoller nur dieses anzumelden und den freien Beruf fallen zu lassen?

    Ein Nachteil der mir einfallen würde: Als Künstler muss ich nicht in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, sondern komme mit einer günstigeren Künstlerkasse aus. (Oder verwechsele ich das gerade mit der Rentenversicherung? Eines von beiden war jedenfalls günstiger für Künstler) Dieser Status würde mir dann wohl verlorengehen.

    Bzw. anders herum: Sollte ich sowohl Gewerbe als auch freien Beruf betreiben, wie verhält es sich dann mit den Kassen. Zähle ich dann noch als Freiberufler oder ist es aufgrund des nebenbei angemeldeten Gewerbes damit auch bereits aus?

    Vielen Dank für Infos.

    /edit: In der jetzigen Situation, wo ich aufgrund der Festanstellung sowieso gesetzlich versichert bin, mit Arbeitgeberanteil ist die Frage mit der Versicherung als Freiberufler mit nebenherlaufendem Gewerbe natürlich unnötig. In Anbetracht dessen das ich nicht auf ewig Angestellter sein werde ist es für danach, mit nur Freiberufler + Gewerbe dennoch interessant zu wissen.
    Geändert von Philip Fuchslocher (07.11.2007 um 16:23 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Avatar von Mich@el
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    Hi Philip, ich muß da noch mal hinterfragen.
    Du bist doch jetzt in Deinem Job versicherungspflichtig oder vielleicht auch freiwillig (über 3.562,50 EUR Brutto) gesetzlich versichert?
    Wenn Du nun noch nebenbei diese mehr oder weniger "geringfügigen" selbstständigen Jobs hast, aus denen Du definitiv nicht Deinen Lebensunterhalt beziehst... dann fallen die krankenversicherungstechnisch sowieso unterm Tisch. Das hast Du ja in Deinem /edit auch schon selbst bemerkt.
    Für die Zukunft... also ohne Festanstellung, wirst Du wohl m.M. hier eher als Künstler gelten. Hierzu dieser Beitrag .

    Weitere Fragen? Dann fragen.
    Grüße
    Michael
    Back to business!

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