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Thema: Einkommenssteuer + Ausbildung

  1. #1
    TP-Member Pierre B. macht alles soweit korrekt
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    Einkommenssteuer + Ausbildung

    Hallo,

    ich habe heute nachmittag schon vieles hier gelesen.. leider bin ich viel für meine firma unterwegs und daher ist auch meine zeit begrenzt.

    ich habe noch eine ausbildung am laufen und verdiene dort brutto so um die 10.000 Euro im Jahr.

    jetzt muss ich ja für mein gewerbe den reingewinn versteuern (nach allen ausgaben und co) und so wie ich mitbekommen habe mache ich das über die einkommssteuer. ich habe einen freibetrag von 7.500 € (und bissl mehr).

    rechne ich dort auch meine 10.000€ gehalt von meiner ausbildung schon mit ein? weil bei meiner steuer 2006 sehe ich hat mir meine bekannte mein gehalt als "einkünfte aus nichtselbstständiger arbeit" angegeben.

    wäre nett wenn mir jemand helfen kann! vielleicht gibts auch schon einen passenden thread habe leider nix dazu gefunden!

    vielen dank!
    pierre

  2. #2
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    rechne ich dort auch meine 10.000€ gehalt von meiner ausbildung schon mit ein?
    jupp, die 7.500 und 'nen bissel (genau: 7.664 EUR) beziehen sich auf das "zu versteuernde Einkommen". Da werden i.d.R. alle Einkünfte mit einbezogen, auch die 10.000 EUR Gehalt als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Das Gewerbe wird inkl. EÜR in der Anlage GSE erfasst.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Member Pierre B. macht alles soweit korrekt
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    mmh...

    blöd... dann komm ich eigentlich von grund auf, auf ein zu versteuerndes einkommen wenn ich damit rechne das mein gewerbe gut läuft!

    was heißt EÜR und GSE nochmal?

    danke für die hilfe!

  4. #4
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    EÜR = Einnahme-Überschuss-Rechnung
    Siehe auch meine Signatur

    GSE = Gewerbliche und selbstständige Einkünfte.
    Die "Anlage GSE" ist aber ein Vordruck der Finanzverwaltung.

    Bevor du dich in die Selbstständigkeit stürzt solltest du dich jedenfalls vorher gründlich informieren. Evtl. auch ein Gründergespräch bei einer IHK oder einem Steuerberater besuchen.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pierre B. Beitrag anzeigen
    wenn ich damit rechne das mein gewerbe gut läuft!
    Schon dein Ausbildungsgehalt gehört zu den zu versteuernden Einkünften. Da bedarf es noch nichtmal Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Member Pierre B. macht alles soweit korrekt
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    ok..

    ohne das jetzt hier jemand lacht.. ich bin schon seid 2006 selbstständig! :P nur hat es da nicht so wirklich mit der arbeit geklappt! (steuern wurde alles von einer bekannten übernommen!) jetzt hab ich seid 1.11 das gewerbe umgeschrieben und mich in einen anderen bereich begeben und habe nun umsätze und arbeit das ich nicht mehr weiß was alles als nächstest kommt und somit auch relativ hohes einkommen!

    danke ich seh schon da muss ich noch vieles dazu lernen...

    grüße

  7. #7
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    Oja, es ist schon sehr schlimm wenn man gute Umsätze macht...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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