+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Kleinunternehmerregelung 17500 Euro Grenze überschritten

  1. #1
    TP-Junior Jameson macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2007
    Beiträge
    10

    Kleinunternehmerregelung 17500 Euro Grenze überschritten

    Hallo Leute,

    Ich habe mir gerade die Beiträge die in die Richtung Kleinunternehmerregelung gehen und die entsprechende FAQ durchgelesen und bin nun irgendwie verwirrter als vorher...

    Kurze Erklärung zur Sachlage:

    Ich habe im Juli 2007 meine freiberuftliche Tätigkeit als Designer aufgenommen und mich dazu beim Finanzamt gemeldet und kurz erfragt was es mit der Schätzung des Einkommens im Gründerjahr auf sich hat.
    Die erste Jahreshälfte versuchte ich vergebens zu vernünftigen Aufträgen zu kommen, daher schien die Kleinunternehmerregelung für mich als geeignete Lösung.
    Meine Schätzungen fielen nach dem vorangegangenen schlechten Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr entsprechend niedrig aus. Ich habe auf dem Anmeldeformular für Finanzamt also Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung gemacht. Bei der Rücksprache mit dem Finanzbeamten fragte ich Ihn was denn passieren würde wenn ich wider erwartend doch ganz gut verdienen würde und die Grenze im Gründerjahr überschreiten würde? Mir wurde gesagt dass das Finanzamt entsprechend meiner Einkommenssteuererklärung festlegen würde daß ich ab dem Folgejahr verpflichtet wäre UST abzuführen.

    Nun läuft die Sache wie geschmiert und ich bin bereits jetzt weit über der Grenze dessen was ich im Gründerjahr verdienen darf.

    Ich bin jetzt nur etwas nervös ob ich jetzt schon die Rechnungen mit Ust stellen müsste, weil nun klar ist daß ich sicher nicht die Vorraussetztungen für die Kleinunternehmerregelung erfülle.
    Ich habe alle bisherigen Rechnungen Gemäß der Regelung ohne ausgewiesener UST gestellt.
    Was ich vermeiden möchte ist also dass ich die Umsatzsteuer für dieses Jahr aus eigener Tasche bezahlen muss.

    Dass ich im kommenden Jahr UST ausweisen muss ist klar und ok.
    Die Frage bezieht sich auf das laufende Jahr.

    Könnt ihr mir sagen ob fürs Gründerjahr Ust Rückzahlungen angesetzt werden können obwohl ich zu Beginn meiner Freiberuflichkeit in keinster Weise wissen konnte dass sich die Dinge so vorteilhaft entwickeln würden?

    Ich hoffe ich konnte die Sache verständlich schildern und freue mich auf Antworten von euch.

    Danke!

    Jame

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Ich bin jetzt nur etwas nervös ob ich jetzt schon die Rechnungen mit Ust stellen müsste, weil nun klar ist daß ich sicher nicht die Vorraussetztungen für die Kleinunternehmerregelung erfülle.
    erst im Folgejahr ist USt auszuweisen. Das Finanzamt müsste dir für dieses Jahr nachweisen, dass du vorsätzlich falsch geschätzt hast. Ein Ding der Unmöglichkeit, wobei sich auch kein Finanzbeamter mit aufhält.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior Jameson macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2007
    Beiträge
    10
    Danke Sven für die Schnelle Antwort.

    Ich hab dem Finanzamt ebenfalls ne Mail geschickt mal schaun was dabei rauskommt.

    Gruß,

    Jame

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51