erst im Folgejahr ist USt auszuweisen. Das Finanzamt müsste dir für dieses Jahr nachweisen, dass du vorsätzlich falsch geschätzt hast. Ein Ding der Unmöglichkeit, wobei sich auch kein Finanzbeamter mit aufhält.Ich bin jetzt nur etwas nervös ob ich jetzt schon die Rechnungen mit Ust stellen müsste, weil nun klar ist daß ich sicher nicht die Vorraussetztungen für die Kleinunternehmerregelung erfülle.
Gruß
Sven


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