Nein, weil du deine innergemeinschaftlichen Erwerbe auch als Kleinunternehmer hier versteuern musst (ergo +19% Kosten).
Grob gesagt: Der Kleinunternehmer bekommt von seinen Ausgaben keine Steuer erstattet, muss dafür von seinen Einnahmen auch keine abführen.
Du kannst aber auch gucken ob in dem EU-Land die Steuer günstiger ist, dann brauchst du die UST.-ID nicht hingeben und bezahlst die andere Landessteuer. Aber irgendeine ist zu bezahlen.
Kann sein.
Dann bist du ab dem Folgejahr regelbesteuert.
Ja, musst du.


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