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Thema: Kauf im Ausland, Verkauf in Deutschland

  1. #1
    TP-Newbie marielou macht alles soweit korrekt
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    Kauf im Ausland, Verkauf in Deutschland

    Hallo Liebe Forums-Mitglieder,

    ich habe schon seit längerem das Anmelden eines Gewerbes im Kopf. Bin also die ganze Zeit schon am rechnen und knobeln, ob sich das alles rechnet und was alles auf mich zukommt.

    Die Beträge zu „Gewerbeanmeldung“ habe ich gelesen. Ich habe aber noch ein paar Fragen.

    Wenn ich das richtig verstehe, kann ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden. Bevor mir die Möglichkeit bekannt war, hätte ich so gerechnet:

    Einkauf im EU-Ausland ohne Steuer 600,-- €
    Verkauf in DE incl. MwSt. 1000,-- €
    Abgabe FA 190,-- €
    Bleiben mir ganz grob gerechnet 210,-- €

    1. Wenn ich mich jetzt aber als Kleinunternehmer anmelde …. bleiben mir dann 400,-- €?
    Weil ich bei Kauf aus dem EU-Ausland keine Steuer zahle und als Kleinunternehmer auch keine Steuer ans FA abgeben muß??

    2. Das Gewerbe ist nebenberuflich. Der Steuersatz steigt dann vermutlich, weil sich mein Einkommen von Haupt- und Nebenberuf addieren?

    3. Was passiert, wenn ich im ersten Jahr doch noch über 17.500 € Umsatz tätige?

    4. Wie ist das, wenn ich das Gewerbe z. B. zum 01.12. anmelde? Muß ich dann für den einen Monat noch all diese Formulare ausfüllen (ich gebs zu, davor graut mir am meisten)

    Ich bin für jede Info dankbar
    Grüße, M.

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von marielou Beitrag anzeigen
    Weil ich bei Kauf aus dem EU-Ausland keine Steuer zahle und als Kleinunternehmer auch keine Steuer ans FA abgeben muß??
    Nein, weil du deine innergemeinschaftlichen Erwerbe auch als Kleinunternehmer hier versteuern musst (ergo +19% Kosten).
    Grob gesagt: Der Kleinunternehmer bekommt von seinen Ausgaben keine Steuer erstattet, muss dafür von seinen Einnahmen auch keine abführen.
    Du kannst aber auch gucken ob in dem EU-Land die Steuer günstiger ist, dann brauchst du die UST.-ID nicht hingeben und bezahlst die andere Landessteuer. Aber irgendeine ist zu bezahlen.

    Zitat Zitat von marielou Beitrag anzeigen
    2. Das Gewerbe ist nebenberuflich. Der Steuersatz steigt dann vermutlich, weil sich mein Einkommen von Haupt- und Nebenberuf addieren?
    Kann sein.

    Zitat Zitat von marielou Beitrag anzeigen
    3. Was passiert, wenn ich im ersten Jahr doch noch über 17.500 € Umsatz tätige?
    Dann bist du ab dem Folgejahr regelbesteuert.

    Zitat Zitat von marielou Beitrag anzeigen
    4. Wie ist das, wenn ich das Gewerbe z. B. zum 01.12. anmelde? Muß ich dann für den einen Monat noch all diese Formulare ausfüllen (ich gebs zu, davor graut mir am meisten)
    Ja, musst du.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie marielou macht alles soweit korrekt
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    :-) jo, danke erst mal!

    Ich habs aber immer noch nicht ganz gecheckt!

    Dann stimmt meine Rechnung (400 €)?

    Angenommen die Steuer im EU-Ausland liegt bei 20%....
    Kannst du mal eine kurze Beispielrechnung machen?

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Such mal bitte nach innergemeinschaftliche/n Erwerb/e...

    Regelbesteuerung:
    Einkauf im EU-Ausland ohne Steuer 600,-- € (wenn man das so ausdrücken will)
    Verkauf in DE incl. MwSt. 1000,-- €
    Abgabe FA 159,66 €
    Bleiben mir ganz grob gerechnet 240 €

    Kleinunternehmerregelung:
    Einkauf im EU-Ausland ohne Steuer 600,-- €
    Versteuerung des igE mit 19% 114 €
    Verkauf in DE incl. MwSt. 1000,-- €
    Bleiben mir ganz grob gerechnet 286 €

    Aber... der Regelbesteuerte bekommt natürlich auch die Vorsteuer aus seinen weiteren gewerblichen Ausgaben erstattet.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie marielou macht alles soweit korrekt
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    Ok, jetzt is es schon mal klar!

    Danke

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