siehe Quittungwie jetzt weiter?
- muss eine Quittung ausgestellt werden?
- muss eine Rechnung ausgestellt werden?
nein, es besteht keine Pflicht immer eine Quittung oder eine Rechnung auszustellen. Dies gilt nur auf Verlangen, § 368 BGB und § 14 UStG.Man erlebt ja oft im Alltag, dass man für Dienstleistungen oder Waren Geld hergibt, aber nichts weiteres erhält. Bedeutet so etwas grundsätzlich Schwarzarbeit?
Gruß
Sven


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