+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Verständnisfragen zu Bezahlung erbrachter Leistungen (Quittung/Rechnung)

  1. #1
    TP-Newbie berny76 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    4

    Verständnisfragen zu Bezahlung erbrachter Leistungen (Quittung/Rechnung)

    Hallo,

    nur mal so zur Verständlichkeit zum Thema Bezahlung und Belegung erbrachter Leistungen:

    Ein Einzelunternehmer, umsatzsteuerbefreit, ist tätig als PC-Notdienst für Endverbraucher. Wie läuft das grundsätzlich aus Sicht des Unternehmers ab, wenn es um die Belegung der erbrachten Leistung geht? Worauf muss er achten?

    also:
    - Kunde bestellt PC-Notdienst zu sich nach Hause
    - PC-Notdienst repariert vor Ort ordnungsgemäß den PC und nennt einen zu zahlenden Betrag bspw. 55 Euro

    wie jetzt weiter?
    - muss eine Quittung ausgestellt werden?
    - muss eine Rechnung ausgestellt werden?

    Man erlebt ja oft im Alltag, dass man für Dienstleistungen oder Waren Geld hergibt, aber nichts weiteres erhält. Bedeutet so etwas grundsätzlich Schwarzarbeit?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    wie jetzt weiter?
    - muss eine Quittung ausgestellt werden?
    - muss eine Rechnung ausgestellt werden?
    siehe Quittung

    Man erlebt ja oft im Alltag, dass man für Dienstleistungen oder Waren Geld hergibt, aber nichts weiteres erhält. Bedeutet so etwas grundsätzlich Schwarzarbeit?
    nein, es besteht keine Pflicht immer eine Quittung oder eine Rechnung auszustellen. Dies gilt nur auf Verlangen, § 368 BGB und § 14 UStG.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie berny76 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    4
    Danke.

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    nein, es besteht keine Pflicht immer eine Quittung oder eine Rechnung auszustellen. Dies gilt nur auf Verlangen, § 368 BGB und § 14 UStG.
    Ja aber wie schützt sich dann das Finanzamt vor Schwarzarbeit?. Um keine EK-Steuer zahlen zu müssen, bleibt aus meinem Beispiel der PC-Notdienst offiziell unter dem Grundfreibetrag von 7664 Euro. Den Rest wirtschaftet er an seinem Unternehmen vorbei (sofern die Kunden mitspielen). Soll das wirklich so einfach sein? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Bitte nicht falsch verstehen. Mir geht es nur ums Verständnis.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Den Rest wirtschaftet er an seinem Unternehmen vorbei (sofern die Kunden mitspielen). Soll das wirklich so einfach sein? Kann ich mir nicht vorstellen.
    dem FA stehen genug Verprobungsmethoden zur Verfügung um bei gewissen Abweichungen Verdacht zu schöpfen und ggfs. eine Außenprüfung zu veranstalten.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Newbie berny76 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    4
    Aha, na gut.

    Also um das Beispiel mal zum Ende zu führen:

    also:
    - Kunde bestellt PC-Notdienst zu sich nach Hause
    - PC-Notdienst repariert vor Ort ordnungsgemäß den PC und nennt einen zu zahlenden Betrag bspw. 55 Euro

    - PC-Notdienst fragt nach, ob eine Quittung dafür ausgestellt werden soll
    - Kunde verneint
    - PC-Notdienst fährt nach Hause und schreibt sich die 55 Euro als Einnahme in seine Bücher und ermittelt am Jahresende mithilfe der Einnahme-Überschuss-Rechnung seinen Gewinn, den er über die Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitteilt.
    - sind Quittungen und/oder Rechnungen ausgestellt worden, werden die nur einfach chronologisch abgeheftet und bei einer Prüfung vorgezeigt

    Habe ich das alles so richtig verstanden?

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51