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Thema: Rechnung für immaterielle Güter auf Internetportal

  1. #1
    TP-Newbie PaMei macht alles soweit korrekt
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    Rechnung für immaterielle Güter auf Internetportal

    Ich habe vor ein Internetportal zu eröffnen, in dem man für bestimmte immaterielle Leistungen bezahlen muss (z.B. Inserate in themenbezogenen „Gelben Seiten“ schalten oder Premium-Mitgliedschaften). Diese Extraleistungen kann man direkt in einem Shop auf der Seite kaufen.

    Meine Frage ist nun, welche Anforderungen gelten für mich bezüglich der Rechnungen die meine Kunden bekommen?
    Genügen Rechnungen per E-Mail? Was muss darin enthalten sein (der gleiche Pflicht-Inhalt der schriftlichen Normal-Rechnungen)?
    Oder muss ich meinen Kunden noch per Post eine normale Rechnung zukommen lassen?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wenn die Rechnung per E-Mail versandt wird ist diese mit einer elektronischen Signatur zu versehen.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
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    Hi und willkommen im TP

    Zitat Zitat von PaMei Beitrag anzeigen
    Genügen Rechnungen per E-Mail? Was muss darin enthalten sein (der gleiche Pflicht-Inhalt der schriftlichen Normal-Rechnungen)?
    Oder muss ich meinen Kunden noch per Post eine normale Rechnung zukommen lassen?
    prinzipiell kannst du Rechnungen per email schicken, aber:

    falls du MWSt. ausweist (also kein Kleinunternehmer bist) müssen diese emails eine sog. "qualifizierte Signatur" haben, damit dein Kunde die ausgewiesene MWSt. auch als Vorsteuer geltend machen kann.

    ein langer, aber informativer Thread zum Thema: http://www.traum-projekt.com/forum/9...-signatur.html

    falls du Kleinunternehmer bist und/oder nur Privat-Kunden hast, kannst du dir die elektronische Signatur klemmen, als Betriebsausgaben sind unsignierte email-Rechnungen interessanterweise nämlich gültig, nur nicht für den Vorsteuerabzug

    Ansonsten gelten natürlich auch für email-Rechnungen die normalen inhaltlichen Anforderungen wie bei jeder anderen Rechnung auch

    EDIT
    zu langsam

  4. #4
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
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    aber dafür ausführlicher
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