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Thema: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) - Fragen

  1. #16
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    ich bezog es auf eine Rechnung

    Beispiel:

    Lohn 100.-
    Fahrtkostenpausch. 10.-
    ----------------
    +19% Mwst. 20.90

    = 130,90


    Auslagen, Belege

    Porto 1,50
    Blumenstrauß, Buch, Lebensmittel 20.-
    --------------
    Rechnungsbetrag 152,40

    Da bekommt man 152,40 überwiesen, mit 3 Steuersätzen. Bei EC&T kann ich meinen Rechnungsbetrag nicht aufteilen, oder? Habs zumindest nicht geschafft.

  2. #17
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    Wieso 3 Steuersätze? ???

    Auf das Porto mußt Du die Merhwertsteuer draufschlagen und abführen wenn Du es in Deiner Rechnung aufführst. Nur die Post darf (noch, ich hoffe das ändert sich bald) die Dienstleistung steuerfrei in Rechnung stellen, sobald Du es weiterreichst gilt das Prinzip "Nebenleistung trägt die Last der Hauptleistung mit" und Du mußt 19% aufschlagen und abführen.

  3. #18
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wieso 3 Steuersätze? ???

    Auf das Porto mußt Du die Merhwertsteuer draufschlagen und abführen wenn Du es in Deiner Rechnung aufführst. Nur die Post darf (noch, ich hoffe das ändert sich bald) die Dienstleistung steuerfrei in Rechnung stellen, sobald Du es weiterreichst gilt das Prinzip "Nebenleistung trägt die Last der Hauptleistung mit" und Du mußt 19% aufschlagen und abführen.
    d.h. dass mein Kunde zu den Portokosten noch die Steuer zahlen muss, also die Briefmarke für Ihn teurer ist. Wer darf die Belege von der Post dann haben?

    Ach ja, zählt das dann als zus. Einnahme? dann brauch ja definitiv ich die Belege, oder?
    Geändert von bobbysix (02.01.2008 um 00:11 Uhr)

  4. #19
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    Exakt, für den Kunden wird das Porto teurer wenn er nicht selbst zur Post geht.

    Die brauchst Du doch sowieso, wenn Du es bei Dir als Ausgabe geltend machen willst, was Du ja vermutlich tun wirst, wenn Du es auf einer Rechnung aufführst...

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