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Thema: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) - Fragen

  1. #1
    TP-Member Y.E. macht alles soweit korrekt
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    Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) - Fragen

    Hallo,
    da meine Gewerbeanmeldung nun bald abgeschlossen ist, habe ich eine Frage. Und zwar muss ich als Kleinunternehmer ja die Einnahmenüberschussrechnung machen, kurz EÜR.

    Meine Fragen:
    1. Wie oft mache ich die? Jährlich?
    2. Rechne ich einfach alle Einkünfte zusammen und schreib die Endsumme dahin? Oder wollen die genau wissen, von wem das Geld kommt?

    Gruß

  2. #2
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    Die EÜR machst du jährlich. Das ist eine Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, als Belege müssen Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge herhalten. Diese sind 10 Jahre aufzubewahren. Bei Bareinnahmen muss wohl ein Kassenbuch geführt werden.
    Als Kleinunternehmer kannst du die EÜR formlos machen, aber schau dir ruhig mal das offizielle Formular EÜR an.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member Y.E. macht alles soweit korrekt
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    Okay, habe es jetzt gefunden.
    Also einfach das ausfüllen + Belege für alle Einnahmen beilegen und dann wegschicken? Krieg ich ja wohl doch noch alleine gebacken.

  4. #4
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    Nein, Belege schickst du keine mit.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member Y.E. macht alles soweit korrekt
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    "..als Belege müssen Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge herhalten."

    Folglich meinte ich mit Belegen eben Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge

  6. #6
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    Aber trotzdem nichts mitschicken, aber aufheben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Member Y.E. macht alles soweit korrekt
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    Oh, okay, also nur den Wisch und fertig. Mir solls recht sein.
    Danke für die Hilfe!

  8. #8
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    ... und den Rest der Steuererklärung...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Member Y.E. macht alles soweit korrekt
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    So wie ich das verstanden habe nicht,...
    Schließlich reiche ich mit 15 Jahren sowieso keine Steuererklärung ein.
    Mir wurde gesagt, dass es dann nur die EÜR wäre. Lasse mich aber gerne belehren, so ist das nicht.

  10. #10
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    Warum sollte bei einem Minderjährigen eine Ausnahme gemacht werden???
    Die Einkommensteuererklärung ist da um deine zu versteuernden Einkünfte festzustellen. Hast du keine bzw. kommst nicht über bestimmte Freibeträge brauchst du wie jeder andere keine Steuern zu bezahlen.
    Aber das FA hat keine Glaskugel...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
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    hi dorintia,
    dh. ich als kleinunternehmer könnte theoretisch die EÜR auch alleine machen - einfach Formular ausfüllen & weg damit, oder?

    Ich zahle meinem Steuerberater momentan für die EÜR + Einkommenssteuererklärung ca. 330,- Euro... ich geb ihm zwar was er braucht, aber was er da genau macht weiß ich nicht

    Wäre das für einen Steuer-Laien viel Aufwand, das zu selbst zu machen?

  12. #12
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    1) Doch, die EInkommenssteuererklärung muß trotzdem ausgefüllt werden, da hast Du dorintia wohl falsch verstanden. Mantelbogen+Anlage GSE+EÜR+Umsatzsteuererklärung musst Du als selbstständiger meine ich in jedem Fall abgeben. Wobei über die Pflicht zur Umsatzsteuererklärung bei Kleinunternehmern gestritten wird, im ZWeifelsfall reicht aber ja vorne den Umsatz einzutragen und hinten eine 0 für die fällige Umsatzsteuer, wegen der 2 Minuten würde ich mich auf keine Diskussionen einlassen wollen.

    2) Na ja, ich behaupte mal jeder halbwegs intelligente Bürger kann das selbst machen, spätestens dann wenn er sich für 20-30 Euro eine Software mit Hilfstexten kauft. Wichtig ist eigentlich nur, dass Du das ganze Jahr über schon eine saubere Buchführung machst, dann sind es ja eigentlich nur ein paar Zahlen die Du übertragen musst. In manchen komplizierten Fällen mag ein Steuerberater Sinn machen, aber das dürften nur realtiv wenige sein. Aber am Ende muß es jeder selbst entscheiden.

  13. #13
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    [quote=rami8585;820999]hi dorintia,
    dh. ich als kleinunternehmer könnte theoretisch die EÜR auch alleine machen - einfach Formular ausfüllen & weg damit, oder?quote]

    Klar, hab ich auch gemacht, innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert, Leistungen nach §13b versteuert, Vorsteuerabzug...
    hab ja laufend mit EasyCash&Tax gebucht - hat schon Vorteile wenn man jeden Monat eine USt.-VA abgeben muss - und die lehnen sich stark an das Formular EÜR an.
    Hab netterweise meinem FA trotzdem ein ausführlicheres Kontenjournal mit allen Buchungen ausgedruckt, zur Vermeidung von Unklarheiten.
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  14. #14
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    [QUOTE=dorintia;821401]
    Zitat Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen

    hab ja laufend mit EasyCash&Tax gebucht -
    Wie machst Du das mit EC&T wenn Du Auslagen hattest, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen?? Denn Du kannst dort immer nur einen Steuersatz angeben.

  15. #15
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    Nein, du kannst bis zu 3 Steuersätze angeben. Also bsp. 0, 7 und 19%.
    Ausländische Steuersätze haben da sowieso nichts zu suchen.
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