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Thema: Kleingewerbe Buchführung - Gewinnermittlung?

  1. #1
    TP-Newbie berggeist macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe Buchführung - Gewinnermittlung?

    Hallo, ein paar Fragen;

    Folgende Situation:

    Habe ein Kleingewerbe angemeldet OHNE Umsatzsteuerpflicht. Heißt ich liege unter 17500€ Jahresumsatz

    1. Wie muss ich hierzu meine Buchführung machen?
    Genügt eine einfache Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben oder muss auch noch dort stehen für was diese jeweils verwendet wurden?

    2. Muss ich dem Finanzamt eine Gewinnermittlung nach § 4 ESTG vorlegen auch wenn ich keine Umsatsteuer berechnet habe? (da gibts ja seit 2005 oder so ein neues formular.. trifft das auf mcih zu?)

    3. Wie gehe ich mit Privatentnahmen in der EÜR vor?

    4. Muss ich Belege sammeln?

    5. Kann ich als Kleingewerbetreibender einen "Angestellten" haben (mit sehr geringem Verdienst) ohne diesen zu Versichern?

    6. Wie verrechne ich Vermittlung von Personen aus Partnerprogrammen?

    Danke für euere Hilfe

    Flo

  2. #2
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    Zitat Zitat von berggeist Beitrag anzeigen
    1. Wie muss ich hierzu meine Buchführung machen? Genügt eine einfache Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben oder muss auch noch dort stehen für was diese jeweils verwendet wurden?
    Ersteres.

    3. Wie gehe ich mit Privatentnahmen in der EÜR vor?
    Diese sind nicht Ergebniswirksam, gehen also nicht in die EÜR ein.

    4. Muss ich Belege sammeln?
    Ja, zu jedem Posten in der EÜR den Beleg 10 JAhre aufbewahren,

    5. Kann ich als Kleingewerbetreibender einen "Angestellten" haben (mit sehr geringem Verdienst) ohne diesen zu Versichern?
    Nein, Angestellte sind immer anzumelden und zu versichern.

  3. #3
    TP-Newbie berggeist macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    danke für Deine Antwort.

    mh... aber wenn ich die Privatentnahme nicht im EÜR Formular eintrage, dann hab ich ja nen Fehlbetrag drinn oder?

    Also angenommen ich hab 200 € Einnahmen, und kauf mir aber für 30 € Kleidung für mich privat. Dann steht ja nur in der EÜR 200 Euro als Einnahme aber die Ausgabe von 30 € fallen untern Tisch... Dann können die doch gar nicht den Umsatz feststellen, oder?

    Oder ist das ein denkfehler von mir?

    Danke, Flo

  4. #4
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    Das ist doch Dein Privatkram und hat mit dem Gewinn aus Deinem Gewerbe nichts zu tun. Du hast doch trotzdem weiterhin 200 Euro Gewinn gemacht, auch wenn nur noch 170 auf dem Konto sind, weil Du 30 entnommen hast. Für die Gewinnermittlung sind aber nur die gewerblich bedingten Ausgaben maßgeblich, der zu versteuernde Gewinn bleibt also bei 200 Euro.

  5. #5
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    Privatgeschichten dürfen sich im Endeffekt nicht auf den Gewinn auswirken.

    Wenn du 10 Teile vom betrieblichen Konto für 200 EUR zahlst und als Betriebsausgabe buchst und danach 1 Teil für private Zwecke entnimmst i.H.v. 20 EUR sind diese 20 EUR natürlich als Einnahme zu erfassen zumal nur 9 Teile betrieblich sind und 9 * 20 = 180 EUR sind, die gewinnmindernd berücksichtigt werden dürfen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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