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Thema: Ebay verkäufe

  1. #1
    TP-Member SPliter macht alles soweit korrekt
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    Ebay verkäufe

    fdgdfhdghfgh
    Geändert von SPliter (04.09.2008 um 10:11 Uhr)

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Moin,
    eine Rechtsberatung ist hier nicht moeglich.

    ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
    Wenn du schon Fax anbietest, sollte auch eine Faxnummer vorhanden sein.
    Eigene Meinung.

    Ich moechte aber einwerfen, dass das Genitiv "s" nicht mit einem Apostroph und schon gar nicht mit einem Akzentstrich getrennt wird

    [edit]
    Nur wollte ich mal fragen ob meine AGb´s so in ordnung sind
    Und bei Chal-Tec mal anfragen, ob du deren AGB nutzen darfst.
    "(2) Chal-Tec behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen."
    Geändert von Guin (24.12.2007 um 13:38 Uhr)
    Gruss Guin
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Guin Beitrag anzeigen
    Und bei Chal-Tec mal anfragen, ob du deren AGB nutzen darfst.
    Peinlich

  4. #4
    TP-Member SPliter macht alles soweit korrekt
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    ja wollte nur fragen ob es so in ordnung ist und o´b sie abmahnsicher ist?

    Und was muss ich beim Ebay verkauf noch beachten oder reicht das
    AGb
    Wiederrufsrecht
    Garantie
    Batterieverordnung?

    Bitte um Hilfe

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von SPliter Beitrag anzeigen
    ja wollte nur fragen ob es so in ordnung ist und o´b sie abmahnsicher ist?
    Eine Rechtsverbindliche Auskunft kann, darf und will Dir hier niemand geben. Geh' zum Anwalt wenn Du eine haben willst.

  6. #6
    TP-Member SPliter macht alles soweit korrekt
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    Ja klar das verstehe ich und es darf auch nicht so sein.
    Aber die Frage könnt ihr mir ja beantworten was ich noch einfügen muss wie Impressum usw.?!

    MFG Fröhliche weinachten

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Man sollte es als eigentlich selbstverständlich voraussetzen, dass sich jemand, der sich mit einem Internet-Shop beschäftigt, darüber im klaren ist, dass er ein Impressum braucht...

  8. #8
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Und das es ihm eigentlich lieber sein sollte, etwas Geld beim Anwalt zu investieren, anstatt später Abmahnkosten bezahlen zu müssen und dann immer noch zum Anwalt gehen zu müssen.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  9. #9
    TP-Insider digimassa bringt sich richtig ein Avatar von digimassa
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    zu Deinen AllgemeinenGeschäftsbedingungen`s ist mir vor allem aufgefallen, dass die mit ebay nix zu tun haben, durch Einstellen machst Du dort eine Anbot und der Käufer nimmt durch Ersteigern an.
    Gruß
    Martin
    der BalkanTuna

  10. #10
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Zitat Zitat von digimassa Beitrag anzeigen
    zu Deinen AllgemeinenGeschäftsbedingungen`s ist mir vor allem aufgefallen, dass die mit ebay nix zu tun haben, durch Einstellen machst Du dort eine Anbot und der Käufer nimmt durch Ersteigern an.
    Gruß
    Martin
    Warum sollen die mit eBay nichts zu tun haben?
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    -Dieter Nuhr

  11. #11
    TP-Insider digimassa bringt sich richtig ein Avatar von digimassa
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    Zitat Zitat von SPliter Beitrag anzeigen
    ....
    (2) Mit Absendung der Bestellung gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Absendung der Ware zustande.
    ...
    klaro?
    der BalkanTuna

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