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Thema: Kleingewerbe ohne Genehmigung vom Chef

  1. #1
    TP-Junior herbsttraum macht alles soweit korrekt
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    Question Kleingewerbe ohne Genehmigung vom Chef

    Hallo,

    mit diesem heiklen Thema möchte ich euch begrüßen und meine erste Frage in diesem coolen Forum stellen:


    In einem ersten Gespräch mit meinem Chef habe ich herausgehört, dass er keinerlei Nebentätigkeiten genehmigen wird. Ich bin noch in der Probezeit und möchte nicht mit unnötigen Diskussionen auf Konfrontationskurs geraten.
    Meine geplante Nebentätigkeit hat absolut garnichts mit meinem Hauptjob zu tun und wird lediglich aus steuerlichen Gründen notwendig.

    Meine Frage: würde es mein Chef herausbekommen, wenn ich nebenbei ein (Klein)gewerbe angemeldet habe? Ist das öffentlich einsehbar (bin ja nicht im Handelsregister)? Wird ihm das über das Finanzamt oder über irgendwelche anderen Institutionen gemeldet werden? Meine Einkommensteuererklärung bekommt er doch eh nie zu sehen, oder?

    VIELEN TAUSEND DANK FÜR EURE HILFE!!!!

    Liebe Grüße
    Nadine

  2. #2
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    Statt dir Gedanken drum zu machen ob und wie dein Chef das rausbekommen könnte, überleg dir lieber ob du das Risiko eingehen willst deinen Arbeitsplatz zu riskieren.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior herbsttraum macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Statt dir Gedanken drum zu machen ob und wie dein Chef das rausbekommen könnte, überleg dir lieber ob du das Risiko eingehen willst deinen Arbeitsplatz zu riskieren.
    Das hat doch genau damit zu tun. Wenn er es niemals rausbekommt, dann riskiere ich meinen Arbeitsplatz auch nicht...

    Gruß

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von herbsttraum Beitrag anzeigen
    Wenn er es niemals rausbekommt, ...
    Hast du dafür eine 100%ige Garantie? Faktor Zufall, 'nen missgünstiger Kollege ...

    Deshalb ist es völlig müßig sich über das ob und wie Gedanken zu machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Eben. Einmal verplappert bei jemandem der was gegen dich hat, und schon fliegst Du u. U. fristlos raus. Nebentätigkeiten müssen angemeldet werden, und wer das nicht tut riskiert seinen Job.

    Je nachdem was Du machst bekommt er es zwar nicht mal einfach so mit, aber Du wirst es niemals ausschließen können. Dann geht das ganze 3 Jahre gut und irgendwann bekommt er es dann doch mit... Auf Dauer lässt sich sowas nicht geheim halten, irgendwann verplapperst Du dich doch mal, sei's auf der Weihnachtsfeier nach 3 Bier oder weil Du nebenbei beim Mittagsessen erwähnst dass Du für dies und das einen neuen PC brauchst oder oder oder.

    Was steht zu dem Punkt genau in Deinem Arbeitsvertrag? Ich hatte z. B. schon einen vorliegen in dem dazu drin stand "Nebentätigkeiten mit einem Aufwand von maximal x Stunden in der Woche müssen angemeldet werden, bedürfen jedoch keiner weiteren Genehmigung".

  6. #6
    TP-Junior herbsttraum macht alles soweit korrekt
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    Danke für eure Antworten.

    Im Prinzip habt ihr Recht. Die Situation ist aber so, dass ich ja noch kein Gewerbe habe. Ich plane erst in Zukunft eins, habe mir aber überlegt, ob ich rein aus steuerlichen Gründen es formal schon jetzt anmelden soll (ich habe jetzt schon ausgaben):

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post822504


    Meinen Chef will ich natürlich nicht übergehen, aber die Tätigkeit mache ich ja noch garnicht. Und wenn es dann soweit ist, dann werde ich mit ihm reden können.

    Im Vertrag steht, dass Nebentätigkeiten der Zustimmung bedürfenb.

    Gruß
    Nadine

  7. #7
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    Such' mal nach "vorweggenommene Betriebsausgaben".

    Wenn Du jetzt nur ein Gewerbe anmeldest um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen ohne auch nur 1 Cent an Einnahmen zu haben besteht die Gefahr, dass Dir das FA das ganze nicht anerkennt sondern Dir den Stempel "Hobby / Liebhaberei" aufdrückt.

  8. #8
    TP-Junior herbsttraum macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Such' mal nach "vorweggenommene Betriebsausgaben".

    Wenn Du jetzt nur ein Gewerbe anmeldest um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen ohne auch nur 1 Cent an Einnahmen zu haben besteht die Gefahr, dass Dir das FA das ganze nicht anerkennt sondern Dir den Stempel "Hobby / Liebhaberei" aufdrückt.
    Genau das war mein zweites Problem, neben der unnötig vorweg genommenen Diskussion mit meinem Chef...

    Ich prüfe mal die vorweggenommenen Betriebsausgaben! Danke!

  9. #9
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    Was denkst du bringt dir "steuerlich" die Anmeldung eines Gewerbes welches du dann noch nicht ausübst???
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Member fmh1979 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von fmh1979
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    Hallo,

    anstatt zu überlegen, ob Dein AG jemals etwas von der nicht genehmigten Nebenbeschäftigung erfahren wird, würde ich mir auch mal Gedanken machen, ob Dein AG die Nebenbeschäftigung "einfach so" als unzulässig abstempeln kann.

    Mein letzter AG war anfangs auch der Meinung, ich dürfte überhaupt keine Nebenbeschäftigung ausüben - obwohl meine Nebenbeschäftigung absolut branchenfremd war und zeitlich überhaupt keine Rolle spielt. Nach einem kurzen, halbwegs freundlichen Schrieb an die Chefetage hat sich das Thema erledigt und meine Nebenbeschäfitung wurde genehmigt.

    Hier mal allg. Infos zum Thema Nebenbeschäftigung, vielleicht findest Du auch was brauchbares.

    Gruß und alles Gute fürs neue Jahr,
    fmh


    P.S. Wieviele Stunden arbeitest Du bei Deinem AG?! Mir war so, dass eine Nebenbeschäftigung noch schwieriger abzulehnen ist, wenn Du keine Vollzeitstelle hast... Quellen hierfür müsste ich aber erst noch suchen.

  11. #11
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    Der entscheidende Punkt dürfte vor allem das hier sein:

    "Die Arbeitszeit von Haupt- und Nebenjob übersteigt zusammengerechnet die nach § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) zulässige werktägliche Höchstgrenze von 8 Stunden bzw. von maximal 10 Stunden bei entsprechendem Zeitausgleich."

    Bei oftmals 8 Stunden normaler Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle plus die ein oder andere Überstunde ist da nicht mehr viel Puffer.

    Abgesehen davon steht ja ausdrücklich in Deinem Artikel, dass derartige Klauseln im Vertrag zu beachten sind.

  12. #12
    TP-Member fmh1979 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von fmh1979
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Der entscheidende Punkt dürfte vor allem das hier sein:

    "Die Arbeitszeit von Haupt- und Nebenjob übersteigt zusammengerechnet die nach § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) zulässige werktägliche Höchstgrenze von 8 Stunden bzw. von maximal 10 Stunden bei entsprechendem Zeitausgleich."

    Bei oftmals 8 Stunden normaler Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle plus die ein oder andere Überstunde ist da nicht mehr viel Puffer.

    Abgesehen davon steht ja ausdrücklich in Deinem Artikel, dass derartige Klauseln im Vertrag zu beachten sind.
    Sehe ich auch so, "problematisch" wird es bei einer Vollzeitstelle immer. Wobei es ja auch auf den Job ankommt... Im Büro sitzen die Leute von Mo - Fr täglich ihre 8 Stunden ab, der Samstag zählt aber auch noch als Werktag. D.h. wenn ich eine wöchentliche Arbeitszeit für meine Nebentätigkeit von 6-8 Stunden angebe, kann man mir zumindest gem. Arbeitszeitgesetz keinen Strick draus drehen.

    Und wenn ich Herbstraum richtig verstanden habe, dürften diese 6-8h / Woche vollkommen reichen, wenn ja eigentlich sowieso noch keine Arbeit anfällt ;-) Mir gehts im Endeffekt nur drum, ob der AG das berechtigterweise "einfach so" vollkommen ausschließt...

    Gruss,
    fmh

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