nein, weil die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Zu prüfen ist jedoch, ob die abgerechnete Leistung einem Fremdvergleich stand hält, da ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter vorliegt.Kann man dies als "Insichgeschäft bezeichnen?"
Gruß
Sven


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