Hallo,
nein, du bist nichts von alledem.
Du bist einfach ein Einzelunternehmen und trittst gegenüber deinen Kunden mit deinem Vor- und Zunamen auf.
Hallo!
Angenommen ich Gründe ein Einzelunternehmen und lasse mich nicht ins Handelsregister eintragen. Wie nenne ich mich dann? Bin ich als Person "Inhaber", "Geschäftsführer","Geschäftsleiter" oder kann ich mich als "Geschäftsleitung" bezeichnen? Was ist das richtige bzw. passendste? (Es gibt keine weiteren Mitarbeiter)
Viele Grüße
Martin Lange
Hallo,
nein, du bist nichts von alledem.
Du bist einfach ein Einzelunternehmen und trittst gegenüber deinen Kunden mit deinem Vor- und Zunamen auf.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
In Wikipedia steht:
"Einzelunternehmen können als kleinste wirtschaftliche Zelle angesehen werden, da sie ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung eines Unternehmens ermöglichen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber."
ist das dann falsch?
Ja, du darfst Inhaber: nicht schreiben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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