Hinweis auf Steuerbefreiung -> "Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweisung der Umsatzsteuer gemäß §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung)
Eine Rechnungsnummer musst Du immer angeben, diese muß außerdem in einem fortlaufend durchnummerierten Nummernkreis liegen.


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